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UFSL FSRV/0032-L/06Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, subjektive Tatseite für eine Abgabenhinterziehung ist nicht erweisbar, wohl jedoch für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei die Verjährungsfristen zu beachten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…nichts gewusst hat. Das diesbezügliche Leugnen des Erstbeschuldigten kann nur als Schutzbehauptung qualifiziert werden, sodass die Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG als verwirklicht angesehen werden muss. Zum Einwand des Verteidigers in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass allenfalls bereits Strafbarkeitsverjährung eingetreten wäre, ist festzuhalten…

UFSI FSRV/0046-I/06Geschäftsführerin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG seiner Entscheidungsträgerin, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007

…solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt aber eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG nicht in Frage, weil die…

UFSL FSRV/0001-L/09Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in finanzielle Bedrängnis geratenen Werbevermittler, Strafbemessung; Verhältnis Zwangsstrafe - Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG; Verkürzung der USt aus der Veräußerung von Sicherungseigentum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…Selbstanzeige nur für die Personen, für die sie erstattet wird. Zunächst ist zum Vorwurf, der Beschuldigte habe vorsätzlich die Abgabenerklärungen (Umsatz- und Einkommensteuer) für das Veranlagungsjahr 2005 nicht eingereicht und dadurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen, auszuführen, dass aus der Aktenlage…

UFSS FSRV/0025-S/04Gepachteter Reitstall als Voluptuarbetrieb, fehlende finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2005Teil 1/2

…Abs.1 FinStrG) erfüllt ist, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, beispielsweise indem entgegen der Bestimmung des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) trotz dem Andrängen der Abgabenbehörde von diesen vorsätzlich keine Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden, haben sie eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a…

UFSL FSRV/0018-L/12Insolvent werdender Friseurmeister, keine Umsatzsteuervorauszahlung mehr entrichtend; Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.08.2013

…Abs. 1 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter bzw. nicht binnen fünf Tage nach Fälligkeit zu entrichtender Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer enthalten ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt eine zumindest versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer gemäß §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG schon deswegen nicht in Betracht, weil sich die Aufklärung…

UFSS FSRV/0024-S/05Die Beschuldigte hat aus den verspätet abgegebenen Jahresumsatzsteuererklärungen Gutschriften erhalten und vermeint nunmehr keine Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen zu haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.07.2008

…ziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG zu bestrafen…

UFSL FSRV/0008-L/10Durch ein Ehepaar in gemeinschaftlichem Zusammenwirken angeblich begangenen Abgabenhinterziehungen; Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde, weil - bei unterbliebenen notwendigen Ermittlungen - überdies die diesbezüglichen Finanzstrafverfahren unter Verletzung des § 61 Abs.1 FinStrG nicht verbunden worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010Teil 1/2

…Strafbarkeit wegen einer zumindest versuchten Hinterziehung an Einkommensteuer - eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a oder c FinStrG zu bestrafen wären. Dies gilt aber somit nicht für den Fall, dass erst nachträglich die Summe der erklärten bzw…

UFSL FSRV/0008-L/10Durch ein Ehepaar in gemeinschaftlichem Zusammenwirken angeblich begangenen Abgabenhinterziehungen; Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde, weil - bei unterbliebenen notwendigen Ermittlungen - überdies die diesbezüglichen Finanzstrafverfahren unter Verletzung des § 61 Abs.1 FinStrG nicht verbunden worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010Teil 2/2

…04/06, 01/08) bzw. gar nicht (07/06, 06/08) der Abgabenbehörde übermittelt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG begangen hat, sowie c.) 2004 bis 2007, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich entgegen den Bestimmungen der…

UFSL FSRV/0035-L/07Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben und Erlösverheimlichung durch einen kapitallosen Gastwirt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…seines in der Berufungsverhandlung abgelegten Geständnisses stehen als erschwerend die Vielzahl der deliktischen Angriffe, die Deliktskonkurrenz in Form der zusätzlich von H begangenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG, sowie die in Zusammenhang mit den verheimlichten Erlösen insoweit doch an den Tag gelegte…

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG zu bestrafen…

UFSL FSRV/0009-L/05Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Betriebseröffnung durch einen Wirtschaftstreuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

…Voraussetzungen wird die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Verkürzung an Einkommensteuer die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Verkürzung an Einkommensteuervorauszahlungen bzw. auch wegen entsprechender Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG konsumsieren. Zumindest bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen will…

UFSF FSRV/0014-F/03Steuerhinterziehungen eines pfuschenden Finanzbeamten, welcher - teilweise in Kenntnis der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen - die Erstellung von Voranmeldungen unterlässt und auch seinem Auftraggeber nichts von dieser abgabenrechtlichen Verpflichtung berichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2003Teil 1/2

…begangenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG. Gerade im Falle des Zweitbeschuldigten ist auf spezial- und generalpräventive Aspekte Bedacht zu nehmen. Die erforderliche Generalprävention spricht gegen RL, der als (ehemaliger) Finanzbeamter pfuscht und dann durch sein fehlerhaftes Verhalten dazu beiträgt, dass zusätzlich noch…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 1/6

…ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Finanzstraffall sind aber einseits hinsichtlich der vom Beschuldigten veranlassten Säumigkeiten der A-GmbH die unterlassenen Handlungen (Einreichung der Voranmeldungen, Entrichtung der ausständigen Zahllasten…

UFSG FSRV/0022-G/10Strafbarkeit eines Unternehmers, welcher in Kenntnis seiner abgabenrechtlichen Pflichten trotz berechneter Voranmeldungen und verfügbarer Mittel aus Ärger über seinen manipulativen Aufwand beim Finanz-Online die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und die Einreichung der Voranmeldungen unterlässt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.05.2011

…Abs. 1 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter bzw. nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer enthalten ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a…

UFSK FSRV/0017-K/06Vorbestrafter Wirtschaftstreuhänder als Hinterzieher von Umsatzsteuervorauszahlungen; Jahressteuererklärung als Selbstanzeige ohne strafbefreiende Wirkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)06.07.2007

…eigene Person und damit begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG schuldig gesprochen. Insoweit war der Bw. auch geständig. Hinsichtlich der Strafbemessung erweist sich die Berufung des Beschuldigten aber zum Teil als berechtigt: Gemäß § 23 Abs.1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung…

UFSL FSRV/0057-L/05Schuldhaft durch einen Transportunternehmer nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006

…Erschwerend ist auch die Deliktkonkurrenz in Form der vom Beschuldigten zusätzlich zu verantwortenden Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG. Diesen erschwerenden Umständen, welche für sich alleine unter Anwendung des § 41 FinStrG im gegenständlichen Fall eigentlich durchaus eine Überschreitung des normalen Strafrahmens der obgenannten…

UFSK FSRV/0013-K/08Schuldhafte Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen durch Krankheit beeinträchtigten Geschäftsführer einer in Finanznöten befindlichen GmbH; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.04.2009

…sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Wie bereits ausgeführt, waren bei der S GmbH betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai, Dezember 2003 und Jänner bis April 2004, hinsichtlich welcher Zahllasten zu entrichten gewesen wären, termingerecht weder Voranmeldungen eingereicht noch Vorauszahlungen…

UFSK FSRV/0013-K/08Schuldhafte Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen durch Krankheit beeinträchtigten Geschäftsführer einer in Finanznöten befindlichen GmbH; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.04.2009

…sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Wie bereits ausgeführt, waren bei der S GmbH betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai, Dezember 2003 und Jänner bis April 2004, hinsichtlich welcher Zahllasten zu entrichten gewesen wären, termingerecht weder Voranmeldungen eingereicht noch Vorauszahlungen…

UFSL FSRV/0037-L/07Abgabenhinterziehungen des faktischen Geschäftsführers einer GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer enthalten ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären…