…es könne schon aufgrund dieser Bestimmung Verjährung noch nicht eingetreten sein, da die ihn betreffende Einkommensteuerveranlagung mittelbar von der Erledigung der abgegebenen einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung und auch der Berufung im Feststellungsverfahren abhängig gewesen sei, so ist ihm Nachstehendes entgegenzuhalten: Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder…
…es könne schon aufgrund dieser Bestimmung Verjährung noch nicht eingetreten sein, da die ihn betreffende Einkommensteuerveranlagung mittelbar von der Erledigung der abgegebenen einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung und auch der Berufung im Feststellungsverfahren abhängig gewesen sei, so ist ihm Nachstehendes entgegenzuhalten: Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder…
…dass die Unterscheidung zwischen USt-Arge und GesnbR lediglich einen formalen Aspekt betreffe, nämlich ob die vorgenommene Verlustzuteilung direkt über die Verrechnungskonten der einzelnen Partner vorzunehmen gewesen wäre oder im Rahmen eines eigenen Feststellungsverfahrens hätte getroffen werden müssen. An der einseitigen Verlustzuteilung an den Bw.…
…weiteres Jahr, wenn im Verlängerungsjahr - hier 2006 - eine weitere Verlängerungshandlung in Form einer nach außen gerichteten Amtshandlung zur Durchsetzung des Abgabenanspruches erfolgt. Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben (VwGH 24.2.1999, 98/13…
…zu ergehen, denen in den Fällen des Abs. 1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Zur Bescheidadressierung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO hat der VwGH zum Erkenntnis vom 29.3.2007, 2006/15/0329 folgenden Rechtssatz formuliert: Nach der Rechtsprechung des VwGH folgt aus § 191…
…2004 waren sämtliche abgabenbehördlichen Erledigungen, einschließlich der (...) "Bescheide" vom 16.Juli 2004 (Wiederaufnahme- und Feststellungs"bescheide" 1999 inklusive AP-Bericht) der X- Wirtschaftstreuhand GmbH in Stadt zugestellt worden [Anmerkung: ebenso die Erledigung vom 21.Juni 2006 im Feststellungsverfahren 2002]. 1.5. Das FA hatte das…
…BAO können die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens gemäß §§ 186 bzw. 193 BAO nur durch Berufung gegen den Feststellungsbescheid und nicht mehr durch Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid bekämpft werden. Hiefür ist es gleichgültig, aus welchen Gründen es zur Berücksichtigung eines Umstandes im Feststellungsverfahren nicht gekommen ist.…
…ebenso zu einem Nichtbescheid machen würde. Es ist nicht zulässig, ein Feststellungsverfahren in Bezug auf eine Personengesellschaft nur mit Wirksamkeit für einen Teil der Gesellschafter wiederaufzunehmen. IV.) Der UFS folgt jedenfalls der Rechtsansicht, die in Punkt II.) dargelegt ist. Der Wiederaufnahmebescheid vom 25.10.2006…
…Verjährungs- oder Wiederaufnahmebestimmungen eingreifen wollte. Er wollte nur erlauben, dass eine Abgabenfestsetzung in bestimmten Fällen "trotz des Eintrittes der Verjährung" erfolgen kann. Dazu zählt etwa der Fall, dass zum Feststellungsverfahren gem. § 188 BAO eine Berufung oder ein entsprechender Antrag anhängig ist, woraus sich die mittelbare…
…schließlich rechtswirksame Wiederaufnahme- und Feststellungsbescheide erlassen. Die gegen sämtliche Bescheide erhobenen Berufung wurde direkt dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Verfahren u.a., ob die Wiederaufnahme der Feststellungsverfahren 1998 bis 2000 gerechtfertigt war. Gemäß § 303 Abs…
…Sie ist erst dann vollbeendet, wenn das allerletzte Abgabenverfahren, insbesondere auch Feststellungsverfahren beendet ist (vgl. Kotschnigg, Bekanntes und Neues zum Bescheidadressaten und anderen Tücken bei Personengesellschaften unter besonderer Berücksichtigung bei Publikumsgesellschaften in UFSaktuell 2005, 300ff). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personsumschreibung notwendiger Bestandteil…
…Im Einkommensteuerbescheid wurden - mit Ausnahme der nach § 188 BAO festgestellten Einkünfte (betreffend der keg) - keine betrieblichen Einkünfte ausgewiesen. In Übereinstimmung mit der vom Finanzamt vertretenen Rechtsmeinung sind derartige Sonderbetriebsausgaben im Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO bei der Einkunftsermittlung zu berücksichtigen (vgl. VwGH vom 17.9.1997…
…unterlassen wurde. Vielmehr sei, wie bereits in der Berufung und im Vorlageantrag dargelegt wurde, angenommen worden, dass aufgrund des Feststellungsverfahrens bei der A-KG das für die Veranlagung der Bw. zuständige Finanzamt von Amts wegen von der Steuerpflicht der Bw. Kenntnis erlangen würde. Das diesbezügliche…
…Sachverhaltsfrage. Insgesamt gesehen lagen daher im gegenständlichen Fall die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 303 Abs. 4 BAO für die Verfügung der Wiederaufnahme der Feststellungsverfahren vor. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Wie bei allen Ermessensentscheidungen kommt dem Gleichheitssatz, dem Normzweck und den im …
…Auflage, § 188, Anm. 1). Dieses Feststellungsverfahren dient somit der Gewährleistung der Richtigkeit, der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung aller Beteiligten. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bildet daher nach § 192 BAO die (verbindliche) Grundlage für die Besteuerung der Beteiligten (§§ 192 und 295…
…BAO können die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens gemäß §§ 186 bzw. 193 BAO nur durch Berufung gegen den Feststellungsbescheid und nicht mehr durch Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid bekämpft werden. Hiefür ist es gleichgültig, aus welchen Gründen es zur Berücksichtigung eines Umstandes im Feststellungsverfahren nicht gekommen ist.…
…BAO können die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens gemäß §§ 186 bzw. 193 BAO nur durch Berufung gegen den Feststellungsbescheid und nicht mehr durch Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid bekämpft werden. Hiefür ist es gleichgültig, aus welchen Gründen es zur Berücksichtigung eines Umstandes im Feststellungsverfahren nicht gekommen ist.…
…BAO können die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens gemäß §§ 186 bzw. 193 BAO nur durch Berufung gegen den Feststellungsbescheid und nicht mehr durch Berufung gegen den Bodenwertabgabebescheid bekämpft werden. Hiefür ist es gleichgültig, aus welchen Gründen es zur Berücksichtigung eines Umstandes im Feststellungsverfahren nicht gekommen ist (vgl…
…Vertreters über einen Wiederaufnahmegrund ist auch der vertre¬tenen Partei zuzurechnen. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Er-kenntnis vom 22. Dezember 2011…
…als Bündelung eines Ausschnittes der Einkommensteuerverfahren aller Beteiligten dar. Solcherart wird die Person, welche im Feststellungsverfahren dem Finanzamt gegenüber für die Personenvereinigung auftritt, für die Gesellschafter der Personenvereinigung (im Hinblick auf diesen Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig. Die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmegrund ist auch…