…Juli 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2005, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bescheide betreffend die Jahre 2005 und 2007 bleiben unverändert. Der Bescheid betreffend das Jahr 2006 wird abgeändert. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…mit welchen festgestellt wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 zu unterbleiben hat. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung werden von den Bw. die bereits in der Berufung vom 6.12.2000 und dem…
…den "Beteiligten" und der "Geschäftsherrin" keine Mitunternehmerschaft vor. Es werden damit auch keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt, weshalb eine Feststellung gemäß § 188 BAO von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterbleiben hat. Selbst wenn man davon ausginge, dass ein mit 102% der Einlage begrenztes Auseinadersetzungsguthaben auch einen Anteil…
…mit welchen festgestellt wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 zu unterbleiben hat. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung werden von den Bw. die bereits in der Berufung vom 6.12.2000 und dem…
…den "Beteiligten" und der "Geschäftsherrin" keine Mitunternehmerschaft vor. Es werden damit auch keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt, weshalb eine Feststellung gemäß § 188 BAO von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterbleiben hat. Selbst wenn man davon ausginge, dass ein mit 102% der Einlage begrenztes Auseinadersetzungsguthaben auch einen Anteil…
…Bescheide: Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1987-1993 Bescheide betreffend Abgabe von alkoholischen Getränken für die Jahre 1987-1992 Bescheide betreffend Gewerbesteuer 1987-1993 Bescheide über die Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1987-1993 Hinsichtlich der Begründung wurde auf die Ergebnisse…
…G als ehem. Gesellschafter der H Margit u. Mitges.". Sämtliche Bescheide betreffend Umsatzsteuer, Abgabe von alkoholischen Getränken, Gewerbesteuer und Feststellung von Einkünften vom 13. September 2004 stimmten betragsmäßig mit den ursprünglich auf Grund der Betriebsprüfung ergangenen Bescheiden überein und wurden nachweislich am 16. September 2004…
…Bescheide: Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1987-1993 Bescheide betreffend Abgabe von alkoholischen Getränken für die Jahre 1987-1992 Bescheide betreffend Gewerbesteuer 1987-1993 Bescheide über die Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1987-1993 Hinsichtlich der Begründung wurde auf die Ergebnisse…
…G als ehem. Gesellschafter der H Margit u. Mitges.". Sämtliche Bescheide betreffend Umsatzsteuer, Abgabe von alkoholischen Getränken, Gewerbesteuer und Feststellung von Einkünften vom 13. September 2004 stimmten betragsmäßig mit den ursprünglich auf Grund der Betriebsprüfung ergangenen Bescheiden überein und wurden nachweislich am 16. September 2004…
…letztere durch ihren ausgewiesenen Vertreter, erheben gegen nachfolgende Bescheide für die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO Bescheid vom 9.6.2008 für 2003 Bescheid vom 9.6.2008 für 2004 Bescheid vom 9.6.2008 für 2005 Bescheid vom 9.6.2008 für 2006…
…vom 24. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 25. August 2008, betreffend Abweisung der Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren zur Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2003, 2004 und 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…b, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte 1999 gemäß § 188 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. | Die im Kalenderjahr 1999 erzielten Einkünfte werden gemäß § 188 BAO…
…erhalten. Die Zustellung dieser vier weiteren Urkunden an die Bw. erfolgte zu Handen der steuerlichen Vertreterin der Bw. c.) Rechtsfolgen: Das Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften betreffend die Bw. für das Jahr 2000 darf nur durch einen Wiederaufnahmebescheid an die Bw…
…November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die sechs an lauter verschiedenen Adressen…
…betreffend Aufhebung des Bescheides über die Feststellung der Einkünfte für 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit Bescheid vom 16.6.2005 stellte das Finanzamt die Einkünfte der Berufungswerberin (Bw.…
…Dorn-Consult Steuerberatungsges.m.b.H. in 6020 Innsbruck, vom 5. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juli 2008 betreffend Feststellung von Einkünften für die Jahre 1998, 1999 und 2000 gemäß § 188 BAO (StNr. xxx/xxxx) entschieden: Der Berufung wird…
…einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte für 1992 sei hingegen am 29.8.1994 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo es noch keine Ausnahmegenehmigung gegeben habe. Deshalb, aber auch weil der Einwand der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens von der Abgabenbehörde zu…
…wird auf den unstrittigen Umstand gestützt, dass ein rechtswirksamer Abspruch über das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von dem Bw. und Dr. H. sowie R. zuzurechnenden Einkünften aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1993 und 1994 erst mit Bescheid des Finanzamtes Kufstein vom 24. 9…
…P97 und Stille noch keine rechtsgültige Entscheidung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte vorliege. Zu diesem Vorbringen wird seitens des UFS angemerkt, dass gemäß § 192 BAO in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind…
…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend die KEG für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…