…1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen der Betriebsprüfung, die im Bericht vom 30…
…vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen der Betriebsprüfung für die Jahre 1998 - 2001 zum Anlass, um…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…die Beweise im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Das Zollamt hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Bf. sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart worden…
…die Beweise im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Das Zollamt hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Bf. sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart worden…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Nach Durchführung einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 1984 bis 1991 sowie nach Ermittlungen seitens der Prüfungsabteilung Strafsachen wurden die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen vom Bw. in folgenden…
…in der Folge diese Feststellungen der Betriebsprüfung zum Anlass, um gegen den Bf. als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlichen der Fa. C-Ltd im Zusammenwirken mit dem formal eingetragenen Geschäftsführer ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…Die Berufung gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Sachverhalt: Den angefochtenen Bescheiden liegen umfangreiche Feststellungen einer Betriebsprüfung zu Grunde. Es wurde auf die Ergebnisse der Erhebung bzw. der Nachschau AB.Nr. 300685/2005. Auf das Besprechungsprogramm vom…
…saniert werden mussten. Die daraus von der Betriebsprüfung abgeleitete Schlussfolgerung, dass die angeführten Leistungen im Vorvertrag (richtig: Sanierungsvertrag) nicht Gegenstand der Rechnungen sein könnten, ist ein irrealer Umkehrschluss, den man nur schwer als sachliche Feststellung einer Betriebsprüfungsstellungsnahme verstehen kann. Abschließend ist festzustellen, dass es unbestritten…
…21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Dem erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG [Punkt 1.) des Schuldspruches] liegt die Feststellung einer Betriebsprüfung über das Einzelunternehmen des…
… 1.787,20 | Gemeiner Wert gesamt | 312.760,00 Das Finanzamt traf bei einer Betriebsprüfung folgende Feststellungen: "Gemeiner Wert der HVG: Mit Notariatsakt vom 1.8.2005 schenkt und übergibt KH seinen Geschäftsanteil an der HVG FN [...] im Nominale von € 35.000…
…2001 bis 2004 einer Betriebsprüfung (BP) unterzogen. Im Betriebsprüfungsbericht wurde zusammenfassend Folgendes festgehalten: Hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 2001 seien Feststellungen getroffen worden, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die BP verwies hierzu auf Tz. 1 der Feststellungen…
…erhoben. Aufgrund dieser auch dem zuständigen Finanzamt übermittelten Anzeige kam es bei der Bw. im Zeitraum September 2002 bis Dezember 2004 zur Durchführung einer Betriebsprüfung (Bp) hinsichtlich Umsatz-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2002. Wie dem Bp-Bericht vom 21.12.2004…
…physisch in einem Ausnahmezustand handlungsunfähig gewesen sei, geht der erkennende Berufungssenat davon aus, dass das gegenständliche Erkenntnis des Spruchsenates sowohl im Schuld- als auch im Strafausspruch angefochten wird. Den Punkten 1) und 2) des Schuldspruches des erstinstanzlichen Erkenntnisses liegen die Feststellung einer Betriebsprüfung für das…
…von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Dem erstinstanzlichen Erkenntnis des Spruchsenates liegen zu Spruchpunkt 1) die Feststellung einer Betriebsprüfung betreffend das Transportunternehmen des Bw. für die Jahre…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…