…1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen der Betriebsprüfung, die im Bericht vom 30…
…vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen der Betriebsprüfung für die Jahre 1998 - 2001 zum Anlass, um…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Es hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Ha.B. (vormals Ha.G.) sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart…
…die Beweise im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Das Zollamt hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Bf. sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart worden…
…die Beweise im Rahmen des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Das Zollamt hat dazu im Wesentlichen bemerkt, die Bf. sei nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in der Lage gewesen, den Gemeinschaftsursprung der ausgeführten Erzeugnisse zu belegen. Soweit erinnerlich, sei in der mündlichen Verhandlung vereinbart worden…
… auf einen Bericht vom 31. März 2015 der Steuerfahndung werde verwiesen. Keine einzige dieser „Feststellungen“ (?) enthalte ganz bestimmte Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat begründen. Eine anonyme Anzeige, die sich teilweise als falsch herausgestellt habe (die jedenfalls im Zuge der Betriebsprüfung nicht verifiziert werden konnte…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Nach Durchführung einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 1984 bis 1991 sowie nach Ermittlungen seitens der Prüfungsabteilung Strafsachen wurden die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen vom Bw. in folgenden…
…ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, wenn er - allenfalls auch nach Korrektur der Buchhaltung durch den Steuerpflichtigen oder auf Grund einer Betriebsprüfung - seiner Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis auch überprüfbar ist. Nicht notwendig ist zwar eine streng formell ordnungsmäßige Buchführung (vgl. Doralt/Renner in…
…in der Folge diese Feststellungen der Betriebsprüfung zum Anlass, um gegen den Bf. als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlichen der Fa. C-Ltd im Zusammenwirken mit dem formal eingetragenen Geschäftsführer ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…Die Berufung gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Sachverhalt: Den angefochtenen Bescheiden liegen umfangreiche Feststellungen einer Betriebsprüfung zu Grunde. Es wurde auf die Ergebnisse der Erhebung bzw. der Nachschau AB.Nr. 300685/2005. Auf das Besprechungsprogramm vom…
…saniert werden mussten. Die daraus von der Betriebsprüfung abgeleitete Schlussfolgerung, dass die angeführten Leistungen im Vorvertrag (richtig: Sanierungsvertrag) nicht Gegenstand der Rechnungen sein könnten, ist ein irrealer Umkehrschluss, den man nur schwer als sachliche Feststellung einer Betriebsprüfungsstellungsnahme verstehen kann. Abschließend ist festzustellen, dass es unbestritten…
…21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Dem erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG [Punkt 1.) des Schuldspruches] liegt die Feststellung einer Betriebsprüfung über das Einzelunternehmen des…
… 1.787,20 | Gemeiner Wert gesamt | 312.760,00 Das Finanzamt traf bei einer Betriebsprüfung folgende Feststellungen: "Gemeiner Wert der HVG: Mit Notariatsakt vom 1.8.2005 schenkt und übergibt KH seinen Geschäftsanteil an der HVG FN [...] im Nominale von € 35.000…
…die Gefahr einer KESt-pflichtigen Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung erfolgen könnte, erfolgte - wie Herr D.F. einbekennt - jedenfalls nicht, weil auch er selbst mangels diesbezüglicher Erfahrung dieses Risiko nicht erkannte. Hätte er es erkannt, hätte er seinem Klienten auch raten müssen, vor Beginn der Betriebsprüfung…
…Rz 17 ff, Rz 70). Im Betriebsprüfungsbericht sei erwähnt worden, dass davon auszugehen sei, dass die AfA (Absetzung für Abnutzung) weiter steigen werde, eine Begründung für diese Annahme liege nicht vor. Nachdem die Investitionen bereits abgeschlossen gewesen seien, sei diese Feststellung nicht nachvollziehbar. Die Prognoserechnung…
…2001 bis 2004 einer Betriebsprüfung (BP) unterzogen. Im Betriebsprüfungsbericht wurde zusammenfassend Folgendes festgehalten: Hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 2001 seien Feststellungen getroffen worden, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die BP verwies hierzu auf Tz. 1 der Feststellungen…