…Zeilen beträgt der gutzuschreibende Betrag an Abgabenerhöhung 176,33 €. Infolge Vorliegens gleicher Sachverhalte und daraus resultierender Rechtsfragen konnten die im Spruch angeführten 24 Berufungsfälle kombiniert als Sammelbescheid in einer Ausfertigung ergehen (Ritz, BAO Kommentar, 3. Aufl., § 93 Tz. 31). Die Entscheidung ist als 24…
…insgesamt 113 getrennt zu betrachtenden Einfuhrvorgängen jedenfalls als besondere Umstände iSd genannten Norm zu werten sind. Es lagen daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Abgabenerhöhung grundsätzlich vor. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird dem oben erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates…
…jedenfalls als besondere Umstände iSd genannten Norm zu werten sind. Die buchmäßige Erfassung der in Rede stehenden Zollschuldigkeiten erfolgte somit unter rechtmäßiger Inanspruchnahme der 14-tägigen Frist. Es lagen daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Abgabenerhöhung grundsätzlich vor. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird…
…jedenfalls als besondere Umstände iSd genannten Norm zu werten sind. Die buchmäßige Erfassung der in Rede stehenden Zollschuldigkeiten erfolgte somit unter rechtmäßiger Inanspruchnahme der 14-tägigen Frist. Es lagen daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Abgabenerhöhung grundsätzlich vor. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird…
…festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabenerhöhung sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…der A.F., vertreten durch Hon. Prof. Mag. Dr. Schlager, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 4046 Linz, Freistädter Straße 307, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Salzburg vom 19. September 2001, Zl. 600/18829/6/2000, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Abgabenerhöhung…
…Durch die Abgabenerhöhung wird der für die Abgabenbehörde eintretende Zinsverlust ausgeglichen. Auf die geltend gemachte Berechtigung zum Vorsteuerabzug kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 14. Juni 2004 Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…mit der Eingabe vom 23. Dezember 1998, Zeichen 98/00-1124/062, fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung, die sich allerdings ausschließlich gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung richtet. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 11. Jänner 1999, Zl. 500/29435/98/51, als…
…ist. Die Abgabenerhöhung als andere Geldleistung ist daher genau wie die Einfuhrabgaben und die sonstigen Eingangsabgaben buchmäßig zu erfassen und dem Zollschuldner mitzuteilen. Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung unter Verwendung des Begriffes "festsetzen" im Spruch des betreffenden Bescheides ist nicht erforderlich. Dem angefochtene Sammelbescheid vom 8…
…das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). § 323 Abs 18 BAO lautet: § 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer…
…der Verjährung. Abs.2 : Die Verjährungsfrist beträgt bei den Verbrauchsteuern, ...drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Das Recht, einen Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Säumniszuschläge oder Abgabenerhöhungen festzusetzen, verjährt gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der…
…einen Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Säumniszuschläge oder Abgabenerhöhungen festzusetzen, verjährt gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe. ... § 208. (1) Die Verjährung beginnt a) in den Fällen des § 207 Abs. 2 mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im Abs. 2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. August 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 23. Juli 2002, Zl. 400/90230/5/2001, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer wird als unbegründet…
… 108 Absatz 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung im Betrag von S 201.486,00 festgesetzt. Außerdem schrieb das Hauptzollamt Linz mit dem erwähnten (Sammel-)bescheid gemäß Artikel 589 Absatz 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) Ausgleichszinsen in der Höhe von S 25.766,00 zur Entrichtung…
…Frage der Sicherheitsleistung. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Infolge Vorliegens gleicher Sachverhalte und daraus resultierender Rechtsfragen konnten die im Spruch angeführten 24 Berufungsfälle kombiniert als Sammelbescheid in einer Ausfertigung ergehen (Ritz, BAO Kommentar, 3. Aufl., § 93 Tz. 31). Die Entscheidung ist als…
…dass der letzte bei der Berechnung der Abgabenerhöhung miteinzubeziehende Säumniszeitraum jener war, der zwischen 15. November 2005 und 14. Dezember 2005 gelegen ist. Der Unabhängige Finanzsenat erachtet die Festsetzung der Abgabenerhöhung daher insofern als verhältnismäßig iSd o.a. Rechtsprechung, als sie nur jene Säumniszeiträume betrifft…
…der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zugrunde zu legen ist. Auch im Falle der Festsetzung einer Abgabenerhöhung hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen, sodass sich die entsprechende Vorschreibung im vorliegenden Fall unter Bedachtnahme auf die obigen Ausführungen als…
…zu Recht als Zollschuldnerin herangezogen worden ist. Zur Festsetzung der Abgabenerhöhung wird ausgeführt: Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz u.a. folgender § 30a Abs. 5 eingefügt: "Unbeschadet des § 108 Abs. 2 ZollR-DG ist die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im…
…als Masseverwalter im Konkurs der NNGmbH, vertreten durch XXX, vom 27. Februar 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 19. Jänner 2009, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Die Festsetzung der Eingangsabgaben und der Abgabenerhöhung laut Bescheid des Zollamtes Wien vom 15…
…Eingangsabgaben in der Höhe von insgesamt S 64.661,00 (S 8.453,00 an Zoll, S 56.079,00 an Einfuhrumsatzsteuer und S 129,00 an Ausgleichszinsen) fest. Zusätzlich wurden mit diesem Sammelbescheid eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Absatz 1 ZollR-DG in der Höhe…