…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
…er die Anlegergelder investierte, habe je Gewinn gemacht, Das Rechtsverhältnis zwischen der EACC und den Anlegern sei gesellschaftsrechtlicher Natur und beruhe nicht auf einem Darlehensvertrag, Die 16%-ige Festrendite aus der Beteiligung sei bloß in Aussicht gestellt worden, Die "Dividendengutschriften" seien nicht werthaltig gewesen, "Gewinnanteile"…
…der in der BVE geschilderte erfolgreiche Börsengang. Ebenso wenig liege eine Unternehmensbeteiligung in Form von Aktien vor. Die fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen spreche für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere, dieses erläuternde…
…auch die Auffassung des Finanzamtes, dass keine Unternehmensbeteiligung in Form von Aktien vorliege. Die fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen spreche für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16 %ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere, dieses erläuternde, Prospekte in Aussicht stellten…
…auch die Auffassung des Finanzamtes, dass keine Unternehmensbeteiligung in Form von Aktien vorliege. Die fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen spreche für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16 %ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere, dieses erläuternde, Prospekte in Aussicht stellten…
…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
…Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrisst fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprächen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum in Aussicht stellte, sei auch tatsächlich über Jahre hinweg in eben dieser Höhe ausbezahlt bzw…
…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
…und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen, wie in der Berufungsvorentscheidung aufgezeigt, vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere, dieses erläuternde Prospekte in Aussicht stellten, wurde auch tatsächlich über Jahre hinweg in eben dieser…
…und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen, wie in der Berufungsvorentscheidung aufgezeigt, vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere, dieses erläuternde Prospekte in Aussicht stellten, wurde auch tatsächlich über Jahre hinweg in eben dieser…
…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
…fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das Platzierungsmemorandum und weitere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der I- GmbH & Co KG, 4910 Ried im Innkreis, Hannesgrub 32, vertreten durch FSP Fery, Szerva & Partner Steuerberatung GmbH & Co KEG, 4910 Ried im Innkreis, Wildfellnerstraße 28, gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding betreffend Feststellung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und KR Peter Latzel im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des a, vertreten durch Dr. jur. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz…
Zur Frage, dass zu den im Gutachten angeführten Vergleichsmieten die Objekte nicht ausreichend beschrieben und die Vergleichbarkeit somit nicht nachvollziehbar wäre, verwies der Gutachter darauf, dass es sich dabei um Daten gehandelt habe, die ihm aus seiner beruflichen Tätigkeit bekannt geworden wären und die er…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…