…Höhe anzusetzen. Es besteht keine Bindung an eine - unrichtige - Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Unmaßgeblich ist auch, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen worden ist. Ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug kann daher im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden (vgl. VwGH…
…vom Arbeitslohn (§ 47) nicht erhoben hat. Im gegenständlichen Fall wurden für die berufungsgegenständlichen Jahre Antragsveranlagungen durchgeführt. Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel…
…Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer (vgl. VwGH 15.6.1988, 86/13/0178). Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug daher nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter / Reichel, Die Einkommensteuer…
…Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer (vgl. VwGH 15.6.1988, 86/13/0178). Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug daher nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter / Reichel, Die Einkommensteuer…
…vom Arbeitslohn (§ 47) nicht erhoben hat. Im gegenständlichen Fall wurden für die berufungsgegenständlichen Jahre Antragsveranlagungen durchgeführt. Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel…
…wegen eine Veranlagung durchzuführen ist, wenn der Steuerpflichtige in einem Kalenderjahr lohnsteuerpflichtige Einkünfte erhalten hat. Liegt eine der in dieser Gesetzesstelle genannten Voraussetzungen vor, wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug bei der Veranlagung korrigiert. Liegen die Voraussetzungen des Absatz 1 nicht vor, dann erfolgt nach § 41 Abs…
…amts wegen festgelegt, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind. Sind die Voraussetzungen nach § 41 leg.cit, gegeben, so wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug - soweit nicht einer der in Abs. 4 leg.cit. genannten Ausnahmefälle vorliegt - bei der Veranlagung korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 41…
…wegen eine Veranlagung durchzuführen ist, wenn der Steuerpflichtige in einem Kalenderjahr lohnsteuerpflichtige Einkünfte erhalten hat. Liegt eine der in dieser Gesetzesstelle genannten Voraussetzungen vor, wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug bei der Veranlagung korrigiert. Liegen die Voraussetzungen des Absatz 1 nicht vor, dann erfolgt nach § 41 Abs…
…erhoben hat. Im gegenständlichen Fall wurde für das berufungsgegenständliche Jahr eine Antragsveranlagung durchgeführt. Dieser Bescheid ist rechtskräftig geworden. Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl…
…erhoben hat. Im gegenständlichen Fall wurde für das berufungsgegenständliche Jahr eine Antragsveranlagung durchgeführt. Dieser Bescheid ist rechtskräftig geworden. Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl…
…nicht erhoben hat. Im gegenständlichen Fall wurden für die berufungsgegenständlichen Jahre Antragsveranlagungen durchgeführt. Diese Bescheide sind rechtskräftig geworden. Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl…
…das sind somit 30,02 € mehr als die dort ausgewiesene anrechenbare Lohnsteuer. Ein solcher (fehlerhafter) Lohnsteuerabzug kann im Rahmen der Veranlagung wiederum korrigiert werden, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes doch keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber (vgl…
…nicht erhoben hat. Im gegenständlichen Fall wurden für die berufungsgegenständlichen Jahre Antragsveranlagungen durchgeführt. Diese Bescheide sind rechtskräftig geworden. Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl…
…Vermietung) vereinnahmten Prämien und Urlaubsabfindungen unbestritten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, die aber infolge des "fehlerhaften" Lohnsteuerabzuges - genauer gesagt auf Grund der "Konstruktion" des Berufungswerbers diese im Wege nicht erbrachter Leistungen (Schreibbüro und Vermietung) zu verrechnen, weil "sonst jede Prämie ja Lohnsteuer bewirke und es…
…Veranlagung der Einkommensteuer (vgl VwGH vom 15.6.1988, Zl 86/13/0178). Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug daher nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden (Hofstätter/Reichl…
…Veranlagungsbehörde keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber besteht. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden (Hofstätter…
…Kalenderjahr bezogenen Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind und aus diesen Jahreseinkünften der Gesamtbetrag der Einkommensteuer errechnet wird. Durch Gegenüberstellung mit der bisher entrichteten Lohnsteuer wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug korrigiert. In diesem Sinn geht die wiederholt in den Eingaben zum Ausdruck gebrachte Annahme der Berufungswerberin…
…zur Veranlagung der Einkommensteuer (vgl. VwGH vom 15.6.1988, 86/13/0178). Im Falle der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers wird ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug daher nicht über den Umweg der Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers geltend gemacht, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…14/0302). Liegen nun wie im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Veranlagung nach § 41 EStG 1988 vor, ist ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug bei der Veranlagung zu korrigieren. Wenn die Bw. vorbringt, bei allen Firmen sei sowohl Sozialversicherung als auch Lohnsteuer abgezogen worden, entspricht dieses Vorbringen…