…Kommentar, Wien 1994, 1510). Ein solches Mängelbehebungsverfahren, in welchem ausdrücklich die fehlende Unterschrift anzuführen gewesen wäre, wurde im vorliegenden Fall jedoch nicht durchgeführt. Auf Grund der obigen Ausführungen war die Festsetzung der Zwangsstrafen nicht rechtmäßig. Die Bescheide vom 10. Juni 2003 waren daher aufzuheben. Wien…
…Juli 2010, GZ.: 11881, ist wie folgt unterfertigt: "Für den Vorstand: 11881". Der Name sowie die Unterschrift des Genehmigenden fehlen. Da nicht erkennbar ist, wer die Beschlagnahmeanordnung genehmigt hat, hat diese folglich keinen Bescheidcharakter. Die dagegen eingebrachte Beschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Auch wenn…
…beantragt wird. Begründend wird dazu ausgeführt, dass a) wegen fortlaufender Verrechnungsvorgänge einer vom Amt gelöschten Steuernummer YXY, b) wegen fehlender Unterschrift auf der Erkenntnis des Richters, c) wegen falscher Angaben der Schreiben des Amtsbeauftragten vom 16.2.2010 (Berufsbezeichnung), vom 24.3.2010 (Berufsbezeichnung) und…
…sowie die Unterschrift (nach Maßgabe des § 96 BAO, vgl. Ritz, BAO3, § 93 Tz 22) (VwGH 28.9.2004, 2002/14/0035). Abgesehen von den in § 96 BAO genannten Fällen, in denen eine Erledigung keine Unterschrift (Beglaubigung) aufweisen muss, führt das Fehlen der Unterschrift auf einer…
…Juli 2010, GZ.: 11881, ist wie folgt unterfertigt: "Für den Vorstand: 11881". Der Name sowie die Unterschrift des Genehmigenden fehlen. Da nicht erkennbar ist, wer die Beschlagnahmeanordnung genehmigt hat, hat diese folglich keinen Bescheidcharakter. Die dagegen eingebrachte Beschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Auch wenn…
…händischer Bescheidkorrektur, Erstellung von Bescheidkopien und Versendung dieser mit dem Dienstsiegel versehenen Kopien praktiziert wurde. Bezüglich dieses Falles wurde vom UFS Linz bereits zu Jahresbeginn das Vorliegen von "Nichtbescheiden" aufgrund der fehlenden Unterschrift auf den zugestellten Kopien erkannt (vgl. GZ. RV/0772-L/06)". Im…
…in denen eine Erledigung keine Unterschrift (Beglaubigung) aufweisen muss, das Fehlen einer Unterschrift auf einer Erledigung dazu führt, dass kein Bescheid vorliegt. Eine Erledigung, die mit der Unterschrift des Genehmigenden in gebotener Form nicht versehen ist und auch einen den Erfordernissen entsprechenden Beglaubigungsvermerk nicht aufweist…
…Mängelbehebung begann am 31. Mai 2011 und endete am 14. Juni 2011 (der 13. Juni 2011 war ein Feiertag). Der Bf. ergänzte die fehlende Unterschrift mit Eingabe vom 10. Juni 2011 (Postaufgabe 16. Juni 2011), welche beim Unabhängigen Finanzsenat am 22. Juni 2011 eingelangt ist…
…einen Hauptwohnsitz habe. Dagegen wurde mit Schreiben vom 7. September 2006 eine Berufung gefaxt, die jedoch keine Unterschrift des Bw. aufwies. Mit Mängelbehebungsauftrag vom 30. Oktober 2006 wurde der Bw. aufgefordert, die fehlende Unterschrift bis 7. Dezember 2006 nachzureichen, andernfalls die Berufung als zurückgenommen gilt…
…durchgeführt, hat aber keine das Mängelbehebungsverfahren abschließende Entscheidung gefällt. Vor dem Auftrag, den Formmangel "fehlende Unterschrift der Partei in einer Berufung" zu beheben, hat das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung erlassen und hat in dieser Berufungsvorentscheidung über die in der Anfechtungserklärung/Berufung aufgezählten Streitpunkte entschieden. Lt. Stoll…
…nicht vom Geschäftsführer unterfertigt worden sei. Es könne nicht angehen, dass infolge Fehlens einer ohne Weiteres nachzubringenden Unterschrift der Sinn und Zweck einer Neugründungsförderung hintangehalten werde. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Neugründung einer GmbH: Gemäß § 2 Z 1 Kapitalverkehrsteuergesetz vom 16. Oktober 1934 (KVG)…
…von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung; inhaltliche Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen. Sie hat dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, daß die Eingabe nach…
…das lediglich zwei Seiten ohne Rechtsmittelbelehrung und Unterschrift aufwies. Außerdem hätte er diesen Bescheid einem Rechtsanwalt gezeigt. Dazu brachte der Vertreter des Finanzamtes vor, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, dass ein Rechtsanwalt im Falle des tatsächlichen Fehlens der Bescheidbestandteile diesen Mangel nicht bei der Abgabenbehörde…
…Instanz aufgefordert, gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG in Verbindung mit § 85 Abs. 2 BAO den der Beschwerde anhaftenden Mangel (fehlende Unterschrift) bis spätestens 29. Oktober 2004 zu beheben. Der Mängelbehebungsauftrag wurde der Bf. am 5. Oktober 2004 mittels Hinterlegung zugestellt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß §…
…dem Mängelbehebungsauftrag "Ich erkläre, dass ich sowohl Geldstrafe als auch Verbandsgeldbuße anfechte. 13.12.07" fristgerecht nachgekommen. Die fehlende Unterschrift wurde nachgereicht. Der Bescheid betreffend Zurückweisung der Berufung gegen das Spruchsenatserkenntnis war daher anlässlich der dagegen erhobenen Beschwerde spruchgemäß aufzuheben Wien, am 22. April 2008
…dem Mängelbehebungsauftrag "Ich erkläre, dass ich sowohl Geldstrafe als auch Verbandsgeldbuße anfechte 13.12.07" fristgerecht nachgekommen. Die fehlende Unterschrift wurde nachgereicht. Der Bescheid betreffend Zurückweisung der Berufung gegen das Spruchsenatserkenntnis war daher anlässlich der dagegen erhobenen Beschwerde spruchgemäß aufzuheben. Wien, am 22. April 2008
…wäre es dem Bundesminister für Finanzen auch frei gestanden, in seiner Verordnung die Unterfertigung des Schriftsatzes vor Versendung einer Kopie mittels Fax-Gerät nicht zur Voraussetzung für deren Übermittlung zu erheben: In diesem Falle hätte das Fehlen einer Unterschrift auf dem Schriftsatz gemäß § 86a Abs…
…Da die Berufung vom 1.3.2010 nicht unterschrieben war, trug das Finanzamt der Berufungswerberin zu Recht mit Mängelbehebungsauftrag vom 9.4.2010 die Behebung dieses Mangels auf, und gewährte dazu eine Frist bis 30.4.2010. Die Nachreichung einer fehlenden Unterschrift kann auf verschiedene…
…vom 22. August 2011 trug der Referent im UFS dem Bw z.H. der bisher für ihn im gegenständlichen Verfahren eingeschrittenen Steuerberatungsgesellschaft4 auf, den Mangel der fehlenden Unterschrift auf der Berufungsschrift bis 30. September 2011 zu beheben; andernfalls gelte die Berufung als zurückgenommen. Eine Ablichtung…
…die Berufung bereits mit XY (Name einer Finanzamtssachbearbeiterin) gemacht und es würden nur noch die Lohnausweise fehlen." Darunter befindet sich in roter Farbe der Stempel "Finanzamt Feldkirch, 2. Okt. 2009, InfoCenter", neben diesem ein Unterschriftszug "MM". Am 3.11.2009 wurde ein als Berufungsvorentscheidung gemäß …