…EStG 1988 idgF) einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Auch ein Alleinstehender kann einen doppelten Haushalt führen. Familienwohnsitz eines Alleinstehenden ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Ein Alleinstehender unterhält jedoch einen eigenen Haushalt nur…
…zu betreuen habe. Der Begriff "Familienwohnsitz" bezieht sich jeweils nur auf die im Zeitraum der doppelten Haushaltsführung bestehende Familie (Ehe, Lebensgemeinschaft, Alleinerzieher mit Kind/ern; UFS [Wien], Senat 17 [Referent], 21. 2. 2007, RV/2159-W/06). Auch ein alleinstehender StPfl kann einen "Familienwohnsitz" haben…
…Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 als lediger, alleinstehender Steuerpflichtiger einen "eigenen Haushalt" unter der Wohnadresse Adr.2 (Deutschland), geführt haben. Aus den vorzulegenden Unterlagen (Beweismitteln) muss glaubhaft ableitbar sein, dass der von Ihnen in Deutschland eigenständig geführte Hausstand auch den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen im…
…die Wohnungen in der Nähe des Dienstortes steuermindernd zu berücksichtigen sind (doppelte Haushaltsführung). Der 1981 geborene Berufungswerber ist ledig und alleinstehend. Er wohnt laut meldebehördlicher Auskunft an der Adresse des elterlichen Wohnhauses in I , wo er einen am 01.03.2004 eröffneten Waschsalon (Münzwäscherei) betreibt…
…möglich ist. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Haushalt unterhält…
…ist nicht der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich der als "Familienwohnsitz" bezeichnete Wohnsitz befindet. Nach dem Ergebnis des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens befindet sich im Elternhaus eine Wohnung, die von seinen Eltern bewohnt wird. Der Bw. hat keine Nutzungsrechte an einer eigenständigen, seinen Lebensbedürfnissen entsprechenden…
…16, ABC der Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung, Punkt i). Voraussetzung ist, dass der alleinstehende Steuerpflichtige an seinem Heimatort über eine Wohnung verfügt. Die Höhe der absetzbaren Kosten für Familienheimfahrten ist durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG mit dem höchsten Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs…
…W2 gemeldet war bzw ist. Das Argument des Bw, dass er die Wohnung seit seiner Studentenzeit hat, erscheint nach Ansicht des Senates nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht zutreffend. Grundsätzlich wird es bei einem Alleinstehenden nahe liegend sein, dass er die am Arbeitsort in W. gelegene…
…zur Arbeitnehmerveranlagung sei sein Familienstand "geschieden". In der Begründung zum Einkommensteuerbescheid 2006 sei folgendes angeführt: "Familienheimfahrten sowie die Kosten der doppelten Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers von der Wohnung am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind vorübergehend als Werbungskosten anzuerkennen. Als vorübergehend wird laut herrschender Rechtsprechung ein Zeitraum…
…ein deutscher Staatsbürger, ist alleinstehend. Sein Familienwohnsitz liegt in C, wo er im Elternhaus über eine rund 60 m2 große Mietwohnung verfügt. Im Berufungsjahr stand er zunächst noch in B in einem Dienstverhältnis. Die Kosten seiner dortigen Wohnung wurden von der deutschen Finanzverwaltung als doppelte…
…0121). Aber selbst wenn einem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes aus steuerlicher Sicht zugemutet werden könne, seien Kosten für die beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Wohnsitzes am Beschäftigungsort zumindest vorübergehend zu berücksichtigen. Im Allgemeinen werde bei einem allein stehenden Arbeitnehmer eine Frist von sechs Monaten…
…Existenz eines Familienwohnsitzes aus und verstehen darunter jenen Ort, an dem diese Person ihre engsten persönlichen Beziehungen (z.B. Eltern, Freunde) hat (Rz. 343a LStR; ebenso Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG, §16 Anm. 25). Der VwGH hält im Zusammenhang mit Alleinstehenden…
…345 LStRL sei die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort dann unzumutbar, wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen sei, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet sein werde. Andernfalls seien Familienheimfahrten und Kosten der doppelten Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers vorübergehend (sechs Monate…
…des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz) tritt". 7. Dass es auch im übrigen Leben solche Berufe gibt, die nicht a priori über einen Mittelpunkt der Tätigkeit verfügen, wird übrigens auch in den Lohnsteuerrichtlinien festgehalten (RZ 295). 8. Nachdem es also keinen vereinbarten Dienstort…
…gemäß § 299 BAO aufgehoben und mit 17.3.2010 ein neuer Einkommensteuerbescheid 2007 erlassen. Zur Begründung des des Einkommensteuerbescheides 2007 wurde wie folgt ausgeführt: <Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch…
…bzw der Waldbesitz des Bw, der keine ständige Betreuung benötigt, keine Unzumutbarkeitsgründe für eine Verlegung des (Familien)wohnsitzes an den Beschäftigungsort eines Alleinstehenden dar. Die vom Bw vorgebrachten Argumente, warum der Familienwohnsitz nicht verlegt werden könne, betreffen ausschließlich private Beweggründe. An Ursachen von erheblichem objektiven…
…auf die Entfernung unzumutbar war, weshalb er am Arbeitsort einen zweiten Haushaltes führte. Der Gerichtshof führte in diesem Erkenntnis aus: "Kosten für Familienheimfahrten vom jeweiligen Arbeitsort zum Familienwohnsitz bilden auch bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einer Wohnung in seinem Heimatort Werbungskosten, damit dieser innerhalb angemessener…
…sondern um privat veranlasste Besuche des elterlichen Wohnsitzes. Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen sei der Besuch der Eltern nicht als Familienheimfahrt zu werten. Der Betrag von 680,20 € für "Fahrten zur Auftragsaquirierung" wurde anerkannt. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in…
…die tägliche Rückkehr zum (Familien)Wohnsitz, sind als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2010, 2007/13/0095). Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt erkannt, dass die Beibehaltung eines (Familien)Wohnsitzes aus…