…den gewählten Familienwohnsitz in Graz aufzugeben. Mit Umwandlung in ein unbefristetes Dienstverhältnis erachtet die Abgabenbehörde eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung für einen Alleinstehenden bis maximal sechs Monate als angemessen (Berechnung: 1.2.2018 + 6 Monate = 31.7.2018 + 6 Monate = 31.1.2019). Über…
…aaO: „nach einer gewissen Zeit“) den Familienwohnsitz in den Nahbereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (vgl. z. B. VwGH 22.4.86, 84/14/0198), wobei sich in der allgemeinen Verwaltungsübung bei einem ledigen und allein stehenden, auch nicht in einer Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind…
…dass er seinen (Familien)Wohnsitz an den Beschäftigungsort nach W1 verlegt. An dieser Beurteilung vermögen auch die von ihm ins Treffen geführten "persönlichen Gründe" nichts zu ändern. Auch wenn seine nächsten Angehörigen - Eltern, Onkel, Schwester und Neffe - in X1 wohnen, ist doch bei einem Alleinstehenden…
…Vertreter des Bf. eingebrachten Beschwerde, in der wie folgt ausgeführt wird: "Gemäß § 4 Pendlerverordnung wird der Familienwohnsitz eines alleinstehenden Steuerpflichtigen dort begründet, wo er seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Da die minderjährigen Kinder des Steuerpflichtigen in der Nähe seines Hauptwohnsitzes (Liechtensteinstraße 32-36, 2344 Maria…
…EStG 1988 idgF) einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Auch ein Alleinstehender kann einen doppelten Haushalt führen. Familienwohnsitz eines Alleinstehenden ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Ein Alleinstehender unterhält jedoch einen eigenen Haushalt nur…
…keinen gemeinsamen Familienwohnsitz haben. Der Familienwohnsitz eines Alleinstehenden bedingt einen "eigenen Hausstand" am Heimatort (vgl. VwGH 24. 9. 2007, 2006/15/0024; 19.12.2012, 2009/13/0012). Dafür bedarf es aber keiner "fremdüblichen" Vereinbarungen mit den Eltern über eine Gegenleistung für das Einräumen der…
…Begriff des Familienwohnsitzes. (Jakom/Lenneis EStG 2020, § 16 Tz. 56) Gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 der Pendlerverordnung BGBl. II 2013/276 liegt ein Familienwohnsitz eines alleinstehenden Steuerpflichtigen dort vor, an dem dieser seine engsten persönlichen Beziehungen (z.B. Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand…
…im Ersuchen um Ergänzung/Auskunft vom 1.10.2013, Zahl SN_Nr, sei auch nochmals verwiesen: 'Der Familienwohnsitz eines allein stehenden Steuerpflichtigen ohne Vorliegen eines‚ minderjährigen Kindes befindet sich dort, wo die engsten persönlichen Beziehungen bestehen'. Dies trifft bei mir in jeder Hinsicht auf Salzburg…
…maßgebend. § 4 (1) Z 2 Der Familienwohnsitz eines alleinstehenden Steuerpflichtigen liegt dort, wo er seine engsten persönlichen Beziehungen und eine eigenen Hausstand hat. Ein eigener Hausstand liegt jedenfalls nicht vor (Z 2), wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnungsverbandes mit Personen mitbewohnt, die nicht seine…
…könne ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe-)Partners haben (VwGH 17.02.1999, 95/14/0059; VwGH 22.02.2000, 96/14/0018). Der Familienwohnsitz eines alleinstehenden Steuerpflichtigen liege dort…
…Heimfahrten eines Alleinstehenden mit eigenem Hausstand (VwGH 24.6.2010, 2007/15/0297; BFG 15.9.2016, RV/2100030/2013). Von einer doppelten Haushaltsführung wird hingegen erst dann gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer…
…ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten…
…Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu. - Fährt der Arbeitnehmer an mindestens vier Tagen, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu einem Drittel zu…
…zu betreuen habe. Der Begriff "Familienwohnsitz" bezieht sich jeweils nur auf die im Zeitraum der doppelten Haushaltsführung bestehende Familie (Ehe, Lebensgemeinschaft, Alleinerzieher mit Kind/ern; UFS [Wien], Senat 17 [Referent], 21. 2. 2007, RV/2159-W/06). Auch ein alleinstehender StPfl kann einen "Familienwohnsitz" haben…
…auch alleinstehenden) Steuerpflichtigen nicht zumutbar, den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben (VwGH 24.11.2011, 2008/15/0296). Diese Rechtsansicht wird auch von der Finanzverwaltung vertreten (vgl. LStR 2002 Rz 345). Im Erkenntnis vom 3.3.1992, 88/14/0081, hat der Verwaltungsgerichtshof für den Fall eines…
… 16). Auch eine alleinstehende Person kann einen Familienwohnsitz an jenem Ort haben, zu dem sie ihre engsten persönlichen Beziehungen pflegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Bundesfinanzgerichts ist für die Annahme eines Familienwohnsitzes allerdings Voraussetzung, dass dort ein eigener Hausstand geführt wird (vgl…
…entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich. Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger ohne Kind kann einen Familienwohnsitz haben. Das ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige an diesem Heimatort über eine eigene Wohnung verfügt…
…für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung im Kalenderjahr 2012 dar. Auch der Einwand, dass der Bf. beim Kauf der Eigentumswohnung und der Landwirtschaft bereits Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, Gerichtsgebühren etc. entrichtet habe, vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern. Für die Verlegung des Ledigenhaushaltes des alleinstehenden…
…4.1986, 84/14/0198) bei Aufnahme eines Wohnsitzes am neuen Beschäftigungsort und Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes dieser bisherige Wohnsitz bei Steuerpflichtigen, die dort mit ihrem Gatten oder Lebensgefährten leben, als Familienwohnsitz; bei alleinstehenden Steuerpflichtigen als Wohnsitz bezeichnet wird. – Da der alleinstehende Bf. bei beruflicher…
…Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 als lediger, alleinstehender Steuerpflichtiger einen "eigenen Haushalt" unter der Wohnadresse Adr.2 (Deutschland), geführt haben. Aus den vorzulegenden Unterlagen (Beweismitteln) muss glaubhaft ableitbar sein, dass der von Ihnen in Deutschland eigenständig geführte Hausstand auch den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen im…