…Kinder. Dies wird auch von der Bw bestätigt, wenn sie ausführt:"... als eine Familienstiftung eben nur das Wohl dieser Familie vor Augen hat...". Jedenfalls musste der Familienbeirat der Veräußerung zustimmen und hat dies auch getan. ("dies jedoch immer nur nach vorangehender Anhörung des Familien-Beirats")…
…2 ErbstG hat der Gesetzgeber jedoch für "Familienstiftungen" eine Möglichkeit geschaffen, dem Naheverhältnis der "beteiligten" Personen Rechnung zu tragen, indem er den laut Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Geschenkgeber (oder Erblasser) in Bezug auf die Steuerklassenzuordnung als maßgeblich erachtet. Dass im gegenständlichen Fall eine "Familienstiftung" vorliegt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 20. Dezember 2001 gegen die vorläufigen Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 21. November 2001 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. 1) Die Schenkungssteuer (Zuwendung von Josef…
…Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV (Art. 63 AUEV) rechtfertigen, wenn ohne die Amtshilfe die Besteuerungsgrundlagen nicht zutreffend festgestellt werden können (vgl. Rehm/Nagler, Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG) und die Empfängerbenennung (§ 160 AO) auf dem Prüfstand des Gemeinschaftsrechts, IStR 2008, 284, m…
…Ausschüttung iZm dem Gewinnscheinverhältnis" sachverhaltsbezogene Feststellungen getroffen, denen sich der Senat anschließt: 4.2.1. Die drei in Liechtenstein 1986 als "Familienstiftungen" gegründeten Einrichtungen dienen laut den vom Öffentlichkeitsregisteramt ausgestellten inhaltsgleichen Bescheinigungen (jeweils 5. November 1999) dem oben zitierten, familiären Stiftungszweck. Diese Stiftungen sind durch…
…den Rechtsformvergleich mit der österreichischen Privatstiftung schädlich aus, sondern begründe darüber hinaus das Vorliegen einer kontrollierten Stiftung. Kapital veranlagende liechtensteinische Familienstiftungen mit Mandatsvertrag könne man mit einem im Ausland befindlichen Bankkonto vergleichen. Da der Steuerpflichtige daran interessiert sein werde, einen Durchgriff von der Stiftung abzuwenden…
…die Wirtschaftsgüter auf Grundlage des Businessplanes vom 31. Dezember 2002 an die Ex veräußert haben. Sowohl Dr.W als auch DI.K sind sowohl direkt an der X-Holding beteiligt als auch über Familienstiftungen. Die X-Holding, hält ihrerseits Beteiligungen an allen Gesellschaften der X…
…Sachverhalt als verwirklicht an: 1. Die - nunmehr in Liquidation befindliche - Bw ist in ein Geflecht von juristischen Personen und dahinter stehenden natürlichen Personen eingebettet. Dieses besteht aus - drei jeweils am 24.09.1986 im Fürstentum Liechtenstein (FL) errichteten Familienstiftungen (StiftungVaduz, StiftungVaduz2 und StiftungVaduz3); - drei jeweils…
…Mandatsvertrages oder Hinweise auf einen "letter of wishes" in einem älteren Beistatut fänden, was schwere Zweifel an der Richtigkeit der allenfalls anders lautenden Statuten wecken würde (dies ist nach den Erfahrungen mit Liechtensteinischen Familienstiftungen insbesondere älteren Datums keineswegs auszuschließen), beschäftigt sich das Landgericht überhaupt nicht…
…eine vorsätzliche Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer bewirkt hätte. Dies sei vor allem durch das Vorliegen eines Mandatsvertrages, welcher einer Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Privatstiftung entgegenstehe und eine Einkünftezurechnung an die AGRAM Familienstiftung verhindere, bzw. durch die Beauftragung einer y- Treuhandanstalt als Repräsentant und als…
…und beantragt, die Schenkungssteuer möge gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG in Höhe von 2 % angesetzt werden. Dies mit dem Hinweis, dass bei Vorliegen einer Familienstiftung im Sinne des § 7 Abs. 2 ErbStG sich der Zuschlag nach § 8 Abs. 4 ErbStG auf 2 % reduzieren würde, wenn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A2 1 Bw., vertreten durch Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger Ring 14, gegen fünf Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Februar 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Schenkungssteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 20. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21. November 2001 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Erbe…
8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…
…des BFH vom 28.6.2007 U R 21/05, BStBl. 2007, 669 ist für Zwecke des dErbStG bei einer Y-Familienstiftung mit Mandatsvertrag das Vermögen weiterhin dem Stifter zuzurechnen. Entscheidend ist somit, dass der Bw. bereits im Rahmen des Mandatsvertrages stets auf die Stiftungsverwaltung…
…und beantragt, die Grunderwerbsteuer möge gemäß § 7 Z 1 GrEStG in Höhe von 2 % angesetzt werden. Dies mit dem Hinweis, dass bei Vorliegen einer Familienstiftung im Sinne des § 7 Abs. 2 ErbStG sich die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 1 GrEStG auf 2 % reduzieren würde, wenn…
…mit 2% des steuerlich maßgeblichen Wertes des Grundstückes zu bemessen gewesen wäre, da die Begünstigten die Stifter wären und daher eine Familienstiftung vorliegen würde. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit Berufungsvorentscheidung vom 26 .Jänner 2007 als unbegründet abgewiesen. Dazu wurde ausgeführt…
zugewandt, die diese sodann - befreit von den Steuerfolgen des § 31 EStG - weiterveräußert. Der direkte Weg des (steuerwirksamen) Verkaufes durch den Stifter mit erst anschließender Zuwendung des Veräußerungserlöses an seine Stiftung könnte hier als "Gebrauch", sehr im Gegensatz zum steuerschonenden "Missbrauch" durch diesen "Umweg", erscheinen, obzwar…
…mit 2% des steuerlich maßgeblichen Wertes des Grundstückes zu bemessen gewesen wäre, da die Begünstigten die Stifter wären und daher eine Familienstiftung vorliegen würde. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit Berufungsvorentscheidung vom 26 .Jänner 2007 als unbegründet abgewiesen. Dazu wurde ausgeführt…
…und beantragt, die Grunderwerbsteuer möge gemäß § 7 Z 1 GrEStG in Höhe von 2 % angesetzt werden. Dies mit dem Hinweis, dass bei Vorliegen einer Familienstiftung im Sinne des § 7 Abs. 2 ErbStG sich die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 1 GrEStG auf 2 % reduzieren würde, wenn…