…Der Bw. legte Kopien eines polnischen KFZ-Zulassungsscheines sowie seines polnischen Führerscheines vor. Er schloss eine handschriftliche Aufstellung bei, aus der monatsweise untergliedert offenbar die Familienheimfahrten nach Polen ersichtlich sein sollen. (Beispielsweise wurde für Jänner 6 - 9, 11 - 16 und 18 - 30 darin angeführt. Für…
…ihm eine Wohnsitzverlegung innerhalb von fünf Jahren vor der angestrebten Pensionierung nicht mehr zumutbar. Es ist daher davon auszugehen, dass die Aufgabe des ausländischen Familienwohnsitzes und die Verlegung an den inländischen Beschäftigungsort dem Bw. auch nach dem EU-Beitritt Polens nicht mehr zumutbar waren. Wie…
…1.908,00 PLN betragen. Die gegenständliche Landwirtschaft entspreche nach der genannten Bestätigung 2,01 Verrechnungshektar. Zum Nachweis dafür, dass der Bw. mit dem eigenen Fahrzeug nach Polen gereist sei, legte er eine Kopie eines polnischen Zulassungsscheines vor und führte an, dass eine Fahrtstrecke 500…
…Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates hat, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Wie vom Finanzamt bereits in der Berufungsvorentscheidung zutreffend dargelegt wurde, hat Österreich mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl l 2004/28, den Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten umgesetzt und…
…dem Zentralen Melderegister). Aus einem vom Bw. beantworteten Fragenkatalog betreffend Gewerbescheine EU-Ausländer geht u.a. hervor, dass der Bw. am 23. Juni 2004 nach Österreich gekommen ist, und zwar wegen Arbeitssuche. In Polen hatte der Bw. kein Gewerbe angemeldet ("Keine Arbeit in Polen") und…
…anderes vorsehen. Eine Leistung wie die Familienbeihilfe nach dem Österr. FLAG ist eine Familienleistung iSv. Art. 4 Abs. 1 lit. h der VO (EWG) Nr. 1408/71. Da der Bw. als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts Polens zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten…
…vorsehen. Eine Leistung wie die Familienbeihilfe nach dem österreichischen FLAG 1967 ist eine Familienleistung iSd Art. 4 Abs. 1 lit. h der VO (EWG) Nr. 1408/71. Da der Berufungswerber als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts Polens zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten…
…anderes vorsehen. Eine Leistung wie die Familienbeihilfe nach dem österreichischen FLAG ist eine Familienleistung iSv Art 4 Abs. 1 lit h der VO (EWG) Nr. 1408/71. Da der Bw. als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts Polens zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten…
…Arbeitsuchende beim Arbeitsmarkt vorgemerkt) in Polen nach wie vor führte" und beide Töchter bis Ende 2007 noch in Ausbildung gewesen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die vom Bw. unter dem Titel "doppelte Haushaltsführung/Familienheimfahrten" geltend gemachten Aufwendungen bei…
…von mir verbracht, sonder ausschließlich für die Durchführung meiner Familienheimfahrten nach Polen verwendet wurde. Siehe auch Kopie des Schreibens meines Dienstgebers vom 17.01.2012. - Entsprechend dem § 7 Z. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, das Zollamt, und nicht das Wohnsitzfinanzamt zuständig ist! …
…Polen Arbeit gefunden habe, werde er dorthin zurückkehren. Er habe in der Erklärung Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung beantragt (Miete = 1.700,00 € und die Pauschale für Familienheimfahrten = 12 Mal 281,00 €). Er sei monatlich mit dem eigenen PKW nach und…
…Polen gelebt. Somit habe seine Gattin dauernd getrennt in Polen gelebt und sei daher nach österreichischem Recht nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Das Tatbestandsmerkmal des "unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten" sei im Fall des Bw. nicht erfüllt. Diese Gesetzesbestimmung gelte auch unter dem Aspekt der grundsätzlichen Niederlassungsfreiheit der EU…
…der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2008 und 2009 beantragte der Bw. die Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Ungarn in…
…vorhanden wäre. Aus diesem Grunde käme die Gattin nicht nach Österreich. Am 16.7.2007 legte das Finanzamt Wien 4/5/10 die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Für das Jahr 2006 würden Aufwendungen bezüglich doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten geltend gemacht werden. Die…
…dauernd getrennt in Polen gelebt und war daher nach österreichischem Recht nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Das Tatbestandsmerkmal des "unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten" ist im Fall des Bw. nicht erfüllt. Diese Gesetzesbestimmung gilt auch unter dem Aspekt der grundsätzlichen Niederlassungsfreiheit der EU-Bürger. Die Berufung ist daher in…
…in dem eine außergewöhnliche Belastung nicht anerkannt worden war, wandte der Bw. ein, dass ihm im Jahr 2006 Aufwendungen für Familienheimfahrten in Höhe von mehr als 2.664 € entstanden sind und bei der Veranlagung nicht berücksichtigt wurden. Hinsichtlich seines Anspruchs dem Grunde nach verwies…
…Arbeitgebers lägen, führten weder zu einem Leistungsaustausch noch zu Eigenverbrauch. Ein solcher liege nur dann vor, wenn der Arbeitgeber eine Zuwendung mache, die überwiegend im Interesse des Arbeitnehmers liege. Liege die Leistung im Interesse des Arbeitgebers und komme dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen zu, dann…
…Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von 3.151,00 €; der Bezug habende Einkommensteuerbescheid erging am 22. Juli 2010 erklärungsgemäß. Am 13. September 2010 hob das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für 2009 gemäß § 299 BAO auf und erließ am selben Tag einen neuen Sachbescheid, mit dem…
…Bw beantragten Familienheimfahrten hat der Bw außerdem lediglich ein Übersichtskalendarium über die von ihm unternommenen Reisen, jedoch keine Nachweise in Form etwa eines Fahrtenbuches oder von Tankbelegen vorgelegt. Dafür, dass die behaupteten Fahrten nach Polen also mit dem eigenen PKW getätigt und dem Bw dadurch…
…sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt (Kopie des ursprünglichen Bescheides vom 19. September 2005) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2004 beantragte der Berufungswerber (Bw.) ua. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in…