…Vorhaltsbeantwortung vom 6. November 2003 legte die Bw. sowohl den befristeten Dienstvertrag als auch das Kündigungsschreiben der Fa. S vom 25. September 2003 der Behörde vor und führte dazu aus, dass ihr Dienstverhältnis bei der Fa. S zwischenzeitig gekündigt worden sei und deshalb kein Grund…
…dass bei zeitlicher Befristung eine Verlegung des Wohnsitzes unzumutbar ist. In Ergänzung dazu verweise ich auf eine Entscheidung des UFS 13.1.2006, RV/0524-I/05. In dieser Entscheidung wird Folgendes ausgeführt: "Besteht nur ein bis zum Abschluss der Ausbildung befristeter Dienstvertrag und ist…
…Familienwohnsitz aufgehalten habe. Weiters wird der Berufungsergänzungspunkt Arbeitskleidung dargetan. In der teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 6. Juni 2006 wird entscheidungsrelevant ausgeführt: "Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten der doppelten Haushaltsführung und von Familienheimfahrten setzt bei Steuerpflichtigen, die in keiner ehelichen oder unehelichen Lebensgemeinschaft leben, unter anderem…
…die Ehefrau des Bw. habe sich in den Jahren 2000 bis 2004 mit dem Wissen in Österreich aufgehalten, ihr Ehemann (Bw.) habe nur einen befristeten Dienstvertrag gehabt. Der Bw. und seine Ehefrau seien vor dieser Zeit bereits jahrelang in C. berufstätig gewesen. Die Ehefrau des…
…oder aber erst zum Vertragsende, dem 30.06.2009. Rechtlich werde auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach bei absehbar befristeter Tätigkeit an einem Beschäftigungsort eine Aufgabe des gewählten Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei. An dieser Unzumutbarkeit ändere sich auch nichts, wenn die Familie des Steuerpflichtigen…
…sondern durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Der Grund, warum Aufwendungen für Familienheimfahrten dennoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine…
…2002 als Praktikant bei der Fa. "A." in Graz zu arbeiten begonnen. Gemäß einem Firmenusus sei er anschließend bis Juni 2002 ohne schriftlichen Vertrag gegen Gewährung einer bloßen Aufwandsentschädigung weiterbeschäftigt worden, bevor er ab 1. Juli 2002 einen vorerst wiederum dreimonatig befristeten Dienstvertrag als Projektbetreuer…
…zur Verfügung stehen. Zum ersten Berufungspunkt "Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten" führte der steuerliche Vertreter wiederholend ins Treffen, dass Dr.H. als halbtagsbeschäftigter Universitätsassistent immer nur befristete Dienstverhältnisse erhalten habe. Sein Mandant habe immer damit rechnen müssen, dass dessen Dienstverträge nicht verlängert werden würden…
…beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten und die Kosten für doppelte Haushaltsführung seien privat veranlasst. Der Bw. habe nachweislich seit 1989 in Österreich durchgehend ein Dienstverhältnis gehabt und habe mit seiner Familie in Österreich einen Wohnsitz inne. Seine Kinder würden in Österreich studieren, seine Dienstverträge seien vom…
…Gt G in der Zeit vom 21.02.2005 bis zum 30.09.2007 bei der Fa. L, Kärnten, als Angestellte durchgehend in einem Vollbeschäftigungsverhältnis stand. a) In diesem Zusammenhang wird ersucht, nachweislich darzulegen, ob Frau G einen befristeten Dienstvertrag mit dem genannten Dienstgeber hatte…
…Arbeitsort]. Dieses war vorerst bis 30. September 2002 befristet, wurde jedoch nach Ablauf dieser Frist in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt. Vor Aufnahme des in Rede stehenden Dienstverhältnisses lebte der Berufungswerber - wie sich aus dem vorgelegten Mietvertrag ergibt - als Hauptwohnsitz in einer Garconniere in [Wohnort1], [Straße1…
…| Familienheimfahrten 6 x 520 KM ,Hin-und Rückfahrt (T-Wien,0,356 €/KM | 1110,72 | Wohnungseinrichtung | 1.242,20 | Summe | 4.830,92 Ab Februar 2003 nahm der Abgabepflichtige bei der Fa.S. einen Arbeitsplatz( befristeter Dienstvertrag…
…durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb der Erwerbstätigkeit liegen. Der Grund, warum Aufwendungen für Familienheimfahrten dennoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine…
…zur Pensionierung beruflich in S tätig zu sein, weil ein adäquater Job in unmittelbarer Nähe des Familienwohnsitzes nicht vorgelegen sei. Bereits bei Unterfertigung des Dienstvertrages im Jahr 1999 sei festgestanden, dass der Aufenthalt in S nur vorübergehend sei, spätestens im Zeitpunkt der Pensionierung beendet sein…
…dass vor dem Hintergrund seiner ständigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Pauschalierungen einerseits und des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers bei Berücksichtigung der Kosten von Familienheimfahrten andererseits eine diesbezügliche Beschwerde an den VfGH die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit vor dem Gesetz wegen Anwendung eines verfassungswidrigen…
…erläutert worden sei, dass die Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung/Familienheimfahrten nicht mehr gegeben sei. Der Bw hielt dem entgegen, dass ihm - angesichts einer absehbaren befristeten Entsendung - nicht zumutbar sei, den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben. Der Bw fügt die Entsendungsvereinbarung vom 12.10.2005 bei, der in…
…Arbeitsplätze bei S nicht darlegen, dass eine Wohnsitzverlegung nach W, W-Gasse, aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar gewesen ist. Bei von Anbeginn befristeten Arbeitsverhältnissen hat der VwGH in bestimmten Fällen Ausgaben für Familienheimfahrten nach der 6-monatigen Übergangszeit als Werbungskosten anerkannt; das Arbeitsverhältnis des Bw. bei…
…als Werbungskosten anzuerkennen seien - für diesen Zeitraum seien bereits 2007 Familienheimfahrten und Kosten der doppelten Haushaltsführung gewährt worden. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes müsse durch die Erwerbstätigkeit veranlasst sein, zB infolge ständig wechselnder Arbeitsstätte oder bei befristeter auswärtiger Tätigkeit von vier bis fünf Jahren…
…eine Garconniere zu mieten, wobei ursprünglich ein auf drei Jahre befristeter Mietvertrag ( Beginn : Feber 1998) abgeschlossen worden sei. Die Bw. sei seit 14.5.2001 Ärztin für Allgemeinmedizin und arbeite als Anästhesistin. Ihr Dienstvertrag sei von Seiten des Bezirkskrankenhauses L. erneut bis 2005 verlängert worden…
…sei es üblich vorerst ein befristetes Dienstverhältnis zu vereinbaren, das im Regelfall später in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt werde. Dadurch, dass kein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen worden war, sei beiden Seiten von Anfang an klar gewesen, dass der pro forma befristete Dienstvertrag automatisch auf unbefristet verlängert…