…c EStG 1988 und damit das so genannte "große" Pendlerpauschale anzuwenden ist. Zu klären ist aber noch, welche Fahrstrecke bei sinnvoller Wahl des Weges angenommen werden muss. Diese beträgt unbestritten für einen Pkw 17,82 km. Benutzt der Berufungswerber jedoch ein Motorfahrrad beträgt dieser Weg…
…15/0191). Die Berufungswerberin legte kein Fahrtenbuch sondern lediglich einen Ausdruck des Routenplaners map 24 vor. Der von der Berufungswerberin aufgestellten Behauptung, kein Mensch würde die vom Finanzamt vorgeschlagene Fahrtstrecke benutzen, weil diese durch Ortschaften führen würden und dabei viele Beschränkungen einzuhalten wären, wird entgegengehalten…
…Juni 2011, mit welchem es ua. das sog. große Pendlerpauschale für eine einfache Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km mit einem jährlichen Pauschbetrag von 1.356,00 € als Werbungskosten ansetzte, mit Bescheid vom 8. Jänner 2013 auf Anregung der Bw. [dabei begehrte die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bws., vertreten durch H. H., Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes W. betreffend Einkommensteuer 2002 nach in Linz durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die…
…Mai 2013), beantragte, den Pauschbetrag von 1.356,00 € p.a. für die bereits dargelegte Fahrtstrecke (It. Normtext) von 40 bis 60 km zu gewähren und somit die geltende Bestimmung im Sinne einer rechtlich möglichen Exegese anzuwenden, und führte dazu aus, dass aus der…
…Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20…
…718)" die Berücksichtigung von 2.568,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) für eine einfache Fahrtstrecke von 40 km bis 60 km] als Werbungskosten. Nach zunächst (antragsgemäßen) Veranlagung der Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2011 hob das Finanzamt diesen Einkommensteuerbescheid 2011 vom…
…durchzuführen. Mit Schreiben vom 21. April 2009 teilte das Finanzamt dem Abgabepflichtigen mit, dass für die Berechnung des Pendlerpauschales die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend sei, wobei die Entfernung von der nächstgelegenen Wohnung zu berechnen sei. Die nächstgelegene Wohnung befinde sich in B. Die…
…zu Grunde gelegt. Gemäß einem Urteil des Verwaltungsgerichthofes (VwGH) vom 16.07.1996, 96/14/0002 sei unter Fahrstrecke jene zu verstehen, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die täglichen Fahrten eines Pendlers sinnvoll seien. Es sei…
…UFS 22.1.2007, RV/1932-W/06, zu einem Steuerpflichtigen mit jahrelangen Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule bei einer Fahrtstrecke von nur 46 km mit dem Pkw bzw. 75 km mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ca. vierstündiger täglicher Fahrtzeit mit diesen Verkehrsmitteln). 3.) Die Strecke…
…Veranlagung für das Jahr 2005 herangezogen. Die Begründung in der Berufungsvorentscheidung vom 25.07.2006 für das Jahr 2005 lautete: " Die von Ihnen, dargestellte Fahrstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgt über Umwege. die für die Behörde nicht nachvollziehbar sind. Für die Berechnung des Pendlerpauschales ist…
…dass der Dienstnehmer an den Standorten G und B ständig tätig sei und daher mehrere Mittelpunkte der Tätigkeit habe. Da die Wegstrecke mit der Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte ident bzw. zum Teil ident sei, könne das Kilometergeld nicht steuerfrei ausbezahlt werden. Als Nachweis für den vom…
…oder mit beiden bewältigt. Entscheidend ist, ob zumindest auf der halben Fahrtstrecke ein Massenverkehrsmittel verkehrt und seine Benützung im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zumutbar ist. Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels liegt zB dann vor, wenn - im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (d.h. an mehr als…
…Im Zuge der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2004 habe ich es verabsäumt, das Pendlerpauschale für Mai bis Dezember 2004 zu beantragen. Dies möchte ich mit gegenständlicher Berufung nachholen. Begründung für das Pendlerpauschale: Fahrstrecke zwischen Wohnort (...) und Arbeitsstätte (...): rd. 25 km. Mit dem Kfz kann ich diese…
…dieses im Nachhinein zu berücksichtigen. Die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrage 22 km und ergebe sich damit ein Jahrespauschale in Höhe von 972,00 €. Das Finanzamt gab dieser Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Jänner 2006 teilweise Folge. Begründend führte es dazu aus…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GS, N, T-Weg 2, vom 8. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 3. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…11.520,00 ATS. In den am 14. November 2001 ergangenen Einkommensteuerbescheiden 1999 und 2000, wurde jeweils als Werbungskosten das "große Pendlerpauschale" für eine Fahrtstrecke von 2 bis 20 km iHv. 2.880,00 ATS berücksichtigt. Das Finanzamt führte in der Begründung zu den Bescheiden…
…Dies wurde damit begründet, dass die kürzeste Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigten sei und diese im gegenständlichen Fall 17,5 km betrage. Aus dem im Akt aufliegenden ausgedruckten Routenplaner ergibt sich, dass das Finanzamt bei Ermittlung der Streckenlänge von 17,5 km eine…
…dem PKW oder mit beiden bewältigt. Entscheidend ist, ob zumindest auf der halben Fahrtstrecke ein Massenverkehrsmittel verkehrt und seine Benutzung im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zumutbar ist. Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels liegt zB dann vor, wenn - im Lohnzahlungszeitraum (Kalendermonat) überwiegend (d. h…
…Mit Bescheid vom 4. September 2002 lehnte das Finanzamt für die Jahre 2000 und 2001 die Berücksichtigung des beantragten Pendlerpauschales ab, da die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsplatz nicht überwiegend im Lohnzahlungszeitraum zurückgelegt worden sei. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. fristgerecht Berufung ein. Er beantragte darin…