…angemessen, um die tatsächlichen Aufwendungen der beruflich bedingten Fahrtkosten der Gattin abzudecken. Dass ab Oktober 2000 erheblich mehr betriebliche Fahrten notwendig gewesen seien, wurde seitens des Bw. nicht behauptet. In diesem Punkt ist also den Feststellungen der Betriebsprüfung zu folgen. Büro/Arbeitszimmer: 1. Einkommensteuer: Gemäß …
…04 € gekürzt. Im Vorlageantrag bringt der Bw noch vor, die Fahrtkosten stellten eine außergewöhliche Belastung dar. Auch sei keine Haushaltsersparnis abzuziehen. Die außergewöhnliche Belastung stelle sich wie folgt dar: | Nettoeinkommen Bw | 21.522,73 | Nettoeinkommen Gattin | 7.735,66 |…
…Arztkosten | 7.360,45 | 1.000,99 | Ohne Zahnersatz, div. Re. betr.Gattin Mit Eingabe vom 24. August 2010 erhob der Bw. form- und fristgerecht Berufung. Er führe laufend Gespräche mit Bewohnern, Genehmigungswerbern, Behörden und politischen Mandataren über bestimmte näher bezeichnete Themen…
…geltend gemachten Beträgen jeweils das Einkommen seiner Ehegattin in Abzug gebracht (dieses betrug 2004 4.364,12 € und 2005 4.406,00 €), doppelt geltend gemachte Kilometergelder berichtigt sowie für zusätzlich beantragte Fahrtkosten der Gattin des Bw. lediglich das Kilometergeld für mitbeförderte Personen gewährt…
…der Bw im Zuge seiner Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 Krankheitskosten in Höhe von € 6.497,09 als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hat und dass diese Aufwendungen aus Fahrtkosten (für Besuchsfahrten ins A., B.) bzw Nächtigungskosten (C.) resultieren, die seiner Gattin…
…für 2000 und 2001 liegen ebenso wenig vor wie Meldedaten der BRD betreffend den Berufungswerber und dessen Gattin. Da aber nach den Erfahrungen des täglichen Lebens die stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort bestehen, an dem die Person regelmäßig mit der Familie lebt (VwGH v…
…werden, weil dem Bezug des Pflegegelds ein tatsächlicher Aufwand gegenüber steht. Wohl aber wären in einem solchen Fall - bei Geltendmachung sämtlicher behinderungsbedingter Mehraufwendungen in tatsächlicher Höhe - Fahrtkosten der strittigen Art unbestritten ohne Selbstbehalt abzugsfähig. Behinderungsbedingter Aufwand ist pflegebedingtem Aufwand nicht gleichzusetzen. Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die…
…die Kosten allein getragen habe, woraus sich die Zahlungen an seine heutige Gattin ergeben würden. Auch hätte er während des Jahres an Meetings und Besprechungen in N teilgenommen, woraus sich die rein beruflich veranlassten Fahrtkosten ergeben würden. Aus den vom Bw. vorgelegten Unterlagen betreffend Aufwendungen…
…die Anwesenheit meiner Gattin teilweise notwendig aber auch eine große Hilfe, da sie sehr zur Beruhigung und Verständigung zwischen den Ärzten und dem Patienten beigetragen hat, was von den Ärzten auch gewünscht und anerkannt worden ist. Da man dies als wesentlichen Teil der Behandlung unseres…
…Bw. darauf hinwies, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages - das Fahrzeug befindet sich im Eigentum der Gattin des Bw. - nicht vorliegen, machte dieser von ihm geschätzte Fahrtkosten in Form von Kilometergeldern (20 Fahrten von der Wohnung im 9. Bezirk zum Pflegeheim im 12…
…sonderbar, dass die Gattin extra von T (Wohnort) nach Feldbach fahre, um dort An- und Abmeldungen durchzuführen, obwohl der Ehegatte auch dorthin fahre und dies leicht selbst erledigen könne. Ebenso mute es sonderbar an, dass die Gattin für die ihr erwachsenen Fahrtkosten keinen Ersatz erhalte…
…Sonntagen unterwegs gewesen, die Betriebsausgaben betragen daher 1.637,60 €. Berechnung der Fahrtkosten: 100 km x 46 Sonntage x 0,365 €/km Insgesamt betrugen die Einkünfte der Gattin daher 2.062,40 €. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß 34 Abs. 8 EStG…
…| Fahrtkosten PKW 12 x 277 km x 0,378 | € 1.256,47 | Übernachtungen bei ambulanter Behandlung | € 60,00 Das Finanzamt veranlagte erklärungsgemäß und erließ mit Datum 19. September 2007 einen Einkommensteuerbescheid. Mit Berufungseingabe vom 11. Oktober 2007 begehrte der…
…als außergewöhnliche Belastung. Nicht anerkannt wurden beantragte Fahrtkosten in Zusammenhang mit der Anschaffung von Hilfsmitteln und der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen. Das Finanzamt verwies begründend darauf, dass der zusätzliche Aufwand für die "Krankheitskosten" der Gattin nur als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt zuerkannt werden könne. Die Aufwendungen…
…des Bw. die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich. Die Tatsache, dass auch der Vater des Bw. die Fahrtkosten nach L für tägliche Krankenhausbesuche als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht hat, legt den Schluss nahe, dass auch er seine Gattin (bzw. die…
…da die Fahrtkosten von Ihrer Wohnung in Wien zu Ihrem Arbeitsplatz in Wien mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind." 2. Einkommensteuer für das Jahr 2004: Wie auch im Vorjahr beantragte der Bw in der elektronisch übermittelten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung nachstehende Ausgaben als Werbungskosten zu berücksichtigen: |…
…verursachenden Verkehrsaufkommen auf der Wegstrecke von/nach Wien, müssten in Wien zudem für die Parkplatzsuche und den anschließenden Fußweg zur Wohnung 9 Minuten eingerechnet werden, was in Y entfalle. Insgesamt wäre die Wegzeit für die Strecke Wien - Z -Wien für die Gattin mit 108 Minuten…
…und die Anerkennung von Kur- und diversen Rezeptgebühren und Arzneimittelkosten für den Bw. und dessen Gattin. Nachträglich beantragte der Bw. zusätzlich zu den Kurkosten die Fahrtkosten von und zum Kurort BG in Form von Km-Geld. 1. Internetkosten als Sonderausgaben Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl…
…ob das Pendlerpauschale beantragt würde. Für die Ermittlung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Familienheimfahrten wurde um Vorlage von Heiratsurkunde und Familienstandsbescheinigung, Nachweis der Fahrtkosten, Bekanntgabe der Wegstrecke, des benützten Verkehrsmittels, Vorlage der Meldezettel und eines Einkommensnachweises der Gattin ersucht. Die Jahreslohnzettel wurden vom Bw…
…25, jeweils mit Judikaturhinweisen). Unstrittig ist, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Bw. infolge der Berufstätigkeit der Gattin in B. im Jahr 2007 nicht zumutbar war. Zur Frage, ob die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnort zumutbar ist, hat Lehre und…