…Gebietskrankenkasse (NÖGKK) in Höhe von € 1.883,20 geltend sowie Beiträge zum Österreichischen Gewerbeverein in Höhe von € 100,00. Unter der Kennzahl 720 (Fachliteratur) beantragte der Bw. die steuerliche Anerkennung der Ausgaben für die Steuer- und Wirtschaftskartei in Höhe von € 265,10…
…hat im angefochtenen Bescheid die von der Berufungswerberin (Bw.), einer Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege, als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von € 372,02 nicht anerkannt, da Kosten für Literatur, die auch für nicht in der Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem…
…Schulversuch "Betreuung und Integration verhaltensauffälliger Schüler" und systematische Supervisorin im Schulbereich tätig. In der Beilage übersendete die Bw. Unterlagen zum Nachweis der Arbeitsmittel, der Fachliteratur sowie der Fortbildungskosten und sonstigen Werbungskosten. Ergänzend wurde ausgeführt, dass die Tätigkeit als Supervisorin nicht als selbständige Tätigkeit erbracht wird…
…Wörterbücher, Werke der Belletristik, Wanderkarten und Reiseführer sind daher keine Fachliteratur. Allerdings kann im Einzelfall auch bei Zeitschriften und Büchern allgemein bildenden Charakters auf Grund objektiver Gegebenheiten eine allfällige private Mitveranlassung hinsichtlich ihrer Anschaffung nur mehr als völlig untergeordnet zu beurteilen sein (vgl. Atzmüller/Lattner…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 hat die Berufungswerberin (Bw) ua nachstehende Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht: Fachliteratur 245,18 € Reisekosten 939,96 € Fortbildungskosten 2.092,00 €. Im angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkannt. In…
…und Purkersdorf vom 26. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Lehrerin und beantragte im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 die Berücksichtigung von Aufwendungen für Fachliteratur, Internet…
…DVDs, Literatur, Kalender, ein Spiel und diverse Arbeitsmittel als Werbungskosten beantragt. Das Finanzamt anerkannte die geltend gemachten Aufwendungen betreffend Fachliteratur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht, da Literatur, die auch bei nicht in der Berufssparte des Bw. tätigen Personen von allgemeinen Interesse oder zumindest nicht fest…
…davon aus, dass es sich bei den als Fachliteratur geltend gemachten Büchern um solche von allgemeinem Interesse sowie um allgemein bildende Nachschlagewerke handelt die daher nicht als Werbungskosten anzuerkennen sind. Bei der Anschaffung dieser Bücher ist zumindest die Annahme einer privaten Verlassung sehr naheliegend. Die…
…hier maßgeblichen Zeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus dieser Tätigkeit. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 machte er u.a. Aufwendungen für Fachliteratur in der Höhe von 857,08 Euro geltend. Mit Vorhalt vom 14. Mai 2008 ersuchte das Finanzamt den Berufungswerber…
…insgesamt 1.256,39 Euro geltend, davon 544,74 Euro für Fachliteratur. Vom Finanzamt wurden die insgesamt geltend gemachten Werbungskosten im angefochtenen Bescheid um 207,29 Euro gekürzt. Begründet wurde der Bescheid nicht. In der Berufung wurde dagegen vorgebracht, es gehöre zu den Aufgaben der…
…die Jahre 2003 bis 2006 ein. Darin machte die Bw. unter dem Titel "Fachliteratur" Aufwendungen für diverse Werke der Belletristik sowie für verschiedene Sachbücher als Werbungskosten geltend. (2) Mit Vorhalt vom 18. September 2007 ersuchte das Finanzamt die Bw. um Übermittlung der bezüglichen Belege bzw…
…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) machte in ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2004 als Werbungskosten Arbeitsmittel (Bürobedarf) in Höhe von 763,47 Euro und Fachliteratur in Höhe von 372,40 Euro geltend. Mit Einkommensteuerbescheid vom 22…
…als zurückgenommen gelte. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2005 stellte die Bw den Antrag Werbungskosten in Höhe von € 210,00 (Fachliteratur: Linde-Verlag-SWK 2003) und Sonderausgaben in Höhe von € 75,00 (Kirchenbeitrag) zu berücksichtigen. Die Kosten für außergewöhnliche Belastungen würden unter der…
…katholische Religion, Geschichte und Sozialkunde sowie politische Bildung an einer höheren Schule neben diversen Arbeitsmitteln (PC-Zubehör, Videokassetten etc.) und Mitgliedsbeiträgen Aufwendungen für Fachliteratur als Werbungskosten in Höhe von insgesamt 26.889,00 S geltend. Neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielte der Bw. auch…
…Jänner bis Mai bzw. Juli bis August nichtselbstständige Einkünfte. Daneben wurden selbstständige Einkünfte aus Unterrichts- sowie publizistischer Tätigkeit erzielt. Die im Rahmen dieser Einkünfte geltend gemachten Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben wurden von Seiten des Finanzamtes soweit es sich um Fachliteratur, Arbeitsessen bzw. Fahrt(Taxi)spesen handelte…
…Insgesamt: | 15.048,48 Die Bw. führte in der Vorhaltsbeantwortung ergänzend aus, die Fachliteratur bestehe größtenteils aus Biografien und Gedichten und sei für das Rollenstudium unumgänglich. Die Tonträger würden für das Einstudieren der Bewegungsabläufe benötigt. Die Kosmetika seien auf den beruflichen Teil beschränkt und…
…der Schule nachzureichen, um allfällige Zweifel endgültig zu beseitigen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Oktober 2001 wies das Finanzamt die Berufung mit folgender Begründung ab: "Zur Beantwortung der Frage, inwieweit angeschaffte "Fachliteratur", wenn diese auch im Unterricht und für die Schulvorbereitung verwendet wird, als notwendiges Arbeitsmittel…
…ist, keine Werbungskosten darstelle. Werke der Belletristik und Jugendbücher sind der privaten Sphäre zuzurechnen, weil es sich bei diesen Werken nicht um typische Fachliteratur, sondern um Publikationen handelt, die eine breite Öffentlichkeit ansprechen und daher in der Regel losgelöst von der beruflichen Sphäre gelesen werden…
…im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als AHS-Lehrerin für Spanisch und Französisch in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 u.a. Fachliteratur und Unterrichtsmaterial iHv € 1.046,49 als Werbungskosten geltend. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 10. November 2009 wurde die Bw…
…Bw. vom 10.12. 2006 beim Finanzamt - welche sinngemäß als Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 zu werten war - beinhaltet ersichtlich den Antrag, die Höhe der Aufwendungen für Fachliteratur - wie von der Bw. beantragt - als Werbungskosten zu berücksichtigen. Als Begründung bringt sie im Wesentlichen vor, dass…