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UFSS RV/0675-S/09Nichtentrichtung einer Abgabe am Fälligkeitstag; Vorschreibung eines Säumniszuschlages;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…SZ aus sachlichen Gründen der Billigkeit halber zu erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren, nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe der Bestimmung des § 217 Bundesabgabenordnung (BAO) Säumniszuschläge (SZ) zu entrichten. SZ sind eine kraft Gesetzes entstehende Folge…

UFSW RV/3225-W/11Säumniszuschlag bei Verschiebung des Fälligkeitstages nach § 210 Abs. 6 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011

…vom 9. September 2011 setzte das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von € 198,24 fest, da die Umsatzsteuer 08/2010 nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet worden wäre. Daraufhin ersuchte der Berufungswerber (Bw.) mit Eingabe vom 17. September 2011 um Aufhebung des Säumniszuschlages, da ihm…

UFSW RV/1735-W/03Verschulden bei Entrichtung am Fälligkeitstag und Gutschrift nach Ablauf der Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des…

UFSS RV/0055-S/02Vorverlegung des Fälligkeitstages für Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Abweisung eines Ansuchens um Rückgängigmachung der Vorverlegung des Fälligkeitstages für die Umsatzsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…

UFSG RV/0290-G/12Haftung für Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeitstag nach der Konkurseröffnung der Gesellschaft liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…In der am 15. Jänner 2013 abgehaltenen mündlichen Verhandlung schränkte der Vertreter des Bw. die Berufung auf jene Abgaben ein, deren Fälligkeitstag nach der Konkurseröffnung über die Gesellschaft am 8. Juli 2009 liegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die…

UFSW RV/2219-W/05Haftung für Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeitstag in die Geschäftsführerzeit des vorangegangen Geschäftsführers gefallen sind. Sorgfaltspflichten bei Übernahme der Funktion.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…der Abgabenbehörde erster Instanz vom 22. September 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Haftungsinanspruchnahme der Fälligkeitstag der Abgaben sei, bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben sei grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend. Die Umsatzsteuer Mai 2004 sei am…

UFSW RV/2021-W/05Säumniszuschlag, wenn zum Fälligkeitstag kein umbuchbares Guthaben vorhanden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. September 2004 setzte das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von € 6.400,00 fest, da die Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 2004 mit einem Betrag von € 320.000,00 nicht bis zum Fälligkeitstag, dem 15. Juli 2004…

UFSW RV/0794-W/13Kein grobes Verschulden an der nicht zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen bei nachträglichen Umsatzerhöhungen in Form von Sicherheitszuschlägen wegen geringfügiger formeller Mängel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…Oktober 2012 seien Umsatzsteuervorauszahlungen für die Jahre 2006 bis 2010 nachgefordert worden. Die Abgaben wären gemäß § 21 Abs 1 UStG spätestens am jeweiligen Fälligkeitstag 15.02.2007, 15.02.2008, 16.02.2009 und 15.02.2010 zu entrichten gewesen. Da eine rechtzeitige Entrichtung nicht…

UFSG RV/0390-G/12Grobes Verschulden: Beauftragung der steuerlichen Vertreterin mit der Einbringung eines ZE-Ansuchens am Nachmittag des Fälligkeitstages der UVA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2013

…Bw.) einen ersten Säumniszuschlag in der Höhe von 824,06 € fest, weil die Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum 11/2011 in der Höhe von 41.202,79 € nicht bis zum Fälligkeitstag 16. Jänner 2012 entrichtet wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte die…

UFSG RV/0260-G/10Leichtes Verschulden im Fall wiederholter "Unpässlichkeiten" der mit der Abgabenentrichtung beauftragten Ehegattin am Fälligkeitstag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2010

…Bw.) einen ersten Säumniszuschlag in der Höhe von 537,22 € fest, weil die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das erste Quartal 2010 in der Höhe von 26.861,00 € nicht bis zum Fälligkeitstag (15. Februar 2010) entrichtet worden war. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig…

UFSS RV/0137-S/04Umsatzsteuersondervorauszahlung als Selbstbemessungsabgabe; Vorverlegung des Fälligkeitstages tritt ex lege ein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2004

…sein Abgabenkonto ein. Die Bezahlung erfolgte am 15.01.2003 und somit verspätet. Aufgrund der Programmierung der EDV Anlage der Finanzverwaltung wurde somit der Fälligkeitstag für die Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2003 automatisch vom 15. des dem Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Monates auf den 15. des dem…

UFSG RV/0413-G/12Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO: Grobes Verschulden an der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer zum Fälligkeitstag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013

…9. März 2012 setzte das Finanzamt Graz-Stadt am Abgabenkonto der Berufungswerberin (Bw.) einen Säumniszuschlag in der Höhe von 155,16 € fest, weil die Umsatzsteuer für das Jahr 2011 nicht spätestens am Fälligkeitstag 15. Februar 2012 entrichtet wurde. In der Eingabe vom 14. März…

UFSW RV/0173-W/111. Säumniszuschlag für Umsatzsteuernachforderungen, da nach Fälligkeitstag festgesetzt; 2. Vorlageantrag unzulässig, da keine BVE rechtswirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2011

…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt hat mit Schreiben vom 19. Jänner 2011 die Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Ad 1: Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß …

UFSW RV/2838-W/09Da die Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs.1 Z.7 lit a GebG (Hausverlosung) zum Fälligkeitstag nicht selbstberechnet wurden, ist der Säumniszuschlag verwirkt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

…zur Berufungserledigung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz um Aussetzung der festgelegten Säumniszuschläge ersucht werde. Über die Berufung wurde erwogen: Wird gemäß § 217 BAO eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2…

UFSW RV/1180-W/08Festsetzung eines Säumniszuschlages, wenn der Antrag auf Aussetzung der Einhebung vor Erledigung der Berufung aber nach dem Fälligkeitstag eingebracht wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§3 Abs.2 lit.d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten (§217 Abs.1 und 2 BAO idF BGBl. I Nr. 142/2000). Nach…

UFSF RV/0018-F/06Der Bw. behauptet kein grobes Verschulden an der Nichtentrichtung der Einkommensteuervorauszahlung zum Fälligkeitstag zu haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…habe, bitte er die Verspätung diesmal zu entschuldigen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 28.12.2005 wird im Wesentlichen angeführt, dass die Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung erst am 28.11.2005 - tatsächlicher Fälligkeitstag 15.11.2005 - und daher verspätet erfolgt sei. Das Gesetz eröffne keine Möglichkeit…

UFSL RV/0900-L/04Entstehung der Gebührenschuld, Gleichschriften, Begünstigung, Fälligkeitstag, gültiges Rechtsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…Mietvertrages) entstanden. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG sei der Fälligkeitstag zur Entrichtung und Selbstberechnung der Gebühr der 15. Mai 2002 (15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats). Der amtliche Vordruck Geb1 sei jedoch erst am 31. Juli 2002 übermittelt…

UFSL FSRV/0037-L/09Für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Mitbetreiber eines Kaffeehauses, der trotz ausdrücklicher Belehrung über seine diesbezüglichen Pflichten die Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und die Übersendung von Voranmeldungen bis zum Ablauf der Fälligkeitstage mit dem Ziel einer vorübergehenden Abgabenvermeidung unterlässt und dadurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begeht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum…

UFSW RV/2863-W/12Schätzung der Jahresumsatzsteuer aus Verschulden des nachfolgenden Geschäftsführers. Liegt schuldhafte Pflichtverletzung des Vorgängers an der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der Umsatzsteuervorauszahlungen vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…kein wie immer geartetes Verschulden. Zum Beweis dafür, dass der Bw. im Zeitraum seiner Geschäftsführung bis zu den maßgeblichen Fälligkeitstagen der Umsatzsteuervorauszahlungen des Jahres 2006 richtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben hat, legte der Bw. die Saldenlisten aus der von seiner Steuerberaterin geführten Buchhaltung 2006 vor. Geht einem…

UFSW RV/1027-W/11Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2011

…die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des…