…vor. Zutreffend ist auch, dass die Abgabennachforderung nach Buchung fristgerecht vollständig beglichen wurde. Es liegt daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates kein grobes Verschulden des Berufungswerbers an der nicht erfolgten Entrichtung der Umsatzsteuer 2006 bei Fälligkeit (15.2.2007) vor, somit war dem Antrag nach …
…in voller Höhe entrichtet wurden. Dies deswegen, weil das Guthaben aus der Umsatzsteuervoranmeldung 2/2008 in Höhe von € 1.203,77, entstanden ebenfalls am 15. April 2008, auf die älteste Fälligkeit (Umsatzsteuer 2004) entsprechend der Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 1 BAO zu verrechnen war…
…habe einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuer 2009 (§ 212a BAO) gestellt, ist anzumerken, dass dieser Antrag erst in der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid vom 18.11.2010 und somit geraume Zeit nach Eintritt der Fälligkeit der Umsatzsteuer 2009 (15.2.2010) gestellt wurde…
…5. 2009 gab das Finanzamt der Berufung im Wesentlichen mit der Begründung keine Folge, dass die Anlastung der Säumniszuschläge durch den erst nach Eintritt der Fälligkeit der Umsatzsteuer gestellten Aussetzungsantrag nicht vermieden werden habe können. Mit Eingabe vom 15. 6. 2009 wurde die Entscheidung über…
…2010 wurde der Berufungswerberin (Bw) A ein Säumniszuschlag in Höhe von € 3.046,11 vorgeschrieben, weil die Umsatzsteuer 2005 in Höhe von € 152.305,46 nicht bis zum 15. Februar 2006 (Fälligkeitstag) entrichtet wurde. Nachdem eine Berufung gegen diesen Bescheid seitens des Finanzamtes…
…wodurch allerdings die Fälligkeit der Abgabe nicht verschoben wird. Die Gewährung dieser Nachfrist lediglich für den Teilbetrag von € 1.838,75 ist darauf zurückzuführen, dass laut Rückstandsaufgliederung zum 14. Oktober 2010 die Umsatzsteuer 2008 nur mehr mit dem angeführten Betrag unberichtigt aushaftet. Auf Grund…
…voraussetzt. Laut Aktenlage wurde mit Bescheid vom 9. Juli 2009 die bereits angeführte Nachforderung an Umsatzsteuer 2006 festgesetzt. Auf Grund der gesetzlichen Fälligkeit der Umsatzsteuer kann hinsichtlich dieser Selbstbemessungsabgabe die Anlastung eines Säumniszuschlages vom Nachforderungsbetrag im Allgemeinen nicht verhindert werden (vgl. VwGH 22.2.1995…
… Ruppe, UStG § 21 Tz 42). Im Berufungsfall waren die Fälligkeiten für die mit Veranlagungsbescheiden vom 3. März 2000 für die Jahre 1992 bis 1996 nachgeforderten Umsatzsteuern dem § 21 Abs. 1 und 5 UStG 1972 bzw. UStG 1994 zufolge jeweils bereits in der Vergangenheit und zwar…
…Finanzamt nach Zitierung der maßgeblichen Rechtsnormen betreffend den Säumniszuschlag (§ 217 BAO) und die Fälligkeit der Umsatzsteuer (§ 21 UStG 1994) dar, dass die am 15. Februar 2001 fällige Umsatzsteuernachforderung für das Jahr 2000 noch vollständig offen sei. Bei der Festsetzung seien die Vorsollbeträge bereits berücksichtigt worden…
…festgestellt bzw. vor Einforderung der Steuererklärungen 2003 und 2004 im Sommer bzw. Herbst 2005 die Umsatzsteuerschuldigkeiten nicht fällig hätten werden können, auf den Zeitpunkt der Fälligkeit keinen Einfluss zeitigen. Diese Gründe waren jedoch bei der Prüfung des groben Verschuldens im Sinne des § 217 Abs. 7…
…Fälligkeit der Umsatzsteuer kein neuer Fälligkeitszeitpunkt begründet wurde (vgl. VwGH 22. 2. 1995, 94/13/0242; Ritz, BAO-Kommentar/3, § 210, Tz 9; Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, § 210, Tz 12). Da die gemäß § 210 Abs. 4 BAO eingeräumte Nachfrist erst nach dem Fälligkeitstag der Umsatzsteuer…
…wirksamen Tilgung der Umsatzsteuerschuld der Bw. im Teilbetrag von 27.571,94 €. Die durch die Umbuchung nicht abgedeckte restliche Umsatzsteuer (428,06 €) wurde von der Bw. am 23.10.2012 entrichtet. Da somit die Tilgungswirkung erst nach der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld der Bw…
…diese Nachfrist berührte aber die Fälligkeit der Umsatzsteuer nicht (vgl. Ritz, BAO4, § 210, Tz 9). Dies bedeutet, dass der in der Berufung vom 6. Februar 2012 gestellte Antrag auf Aussetzung der Einhebung der säumniszuschlagsbelasteten Umsatzsteuer erst lange nach Eintritt der Fälligkeit gestellt wurde. Zwar hat…
…ausgenommen Nebenansprüche, später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzt, so steht gemäß § 210 Abs. 4 BAO dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung der Abgabennachforderung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zu. Rechtliche Würdigung: Der Fälligkeitstag für die Umsatzsteuervorauszahlungen wird durch §…
…Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Laut Aktenlage wurden mit Bescheiden vom 22. Dezember 2008 die bereits angeführten Nachforderungen an Umsatzsteuer festgesetzt. Auf Grund der gesetzlichen Fälligkeit der Umsatzsteuer kann hinsichtlich dieser Selbstbemessungsabgaben die Anlastung eines Säumniszuschlages vom Nachforderungsbetrag im Allgemeinen nicht verhindert werden (vgl. VwGH 22.2.1995…
…4. Dezember 1998 mit den Beträgen von S 6,638.410,00 und S 4,070.764,00 (somit insgesamt S 10,709.174,00) rücküberrechnet. Da das vor Fälligkeit der Umsatzsteuernachforderung 1989 in Höhe von S 10,709.173,00 am 22. Februar 1991…
…namentlich dem Verkäufer gegeben, zumal das gegenständliche Rechtsgeschäft durch den Vertragsverfasser als Treuhänder abgewickelt worden sei und die Treuhandverpflichtung noch nicht aufgehoben sei, sei die Fälligkeit des Umsatzsteuerbetrages und mithin der Umsatzsteuer noch nicht gegeben, zumal der gegenständlichen Kaufvertrag keine Rechnung iSd § 11 UStG 1994…
…auch keine die Fälligkeit hemmende oder aufschiebende Maßnahme gesetzt, ist zwingend ein Säumniszuschlag zu verhängen. Die Gründe, die im Einzelfall zum Zahlungsverzug geführt haben, bleiben außer Betracht. Fälligkeitstag der gegenüber der Berufungswerberin mit Bescheid des Finanzamtes F. vom 22. Juli 2002 festgesetzten Umsatzsteuernachforderung in Höhe…
…dass die mit dem Säumniszuschlag belastete Umsatzsteuer 2010 bereits am 15.2.2011 fällig gewesen sei (§ 21 Abs. 5 UStG). Die dem Bw. zur Verfügung gestandene Zahlungsfrist habe an der längst eingetretenen Fälligkeit der Umsatzsteuer nichts geändert. Im Vorlageantrag vom 29.2.2012 wurde neuerlich…
…seien die Zahlungen nach einigen bezahlten Raten mangels vorhandener Mittel eingestellt worden. Andere Gläubiger seien zu dieser Zeit nicht mehr befriedigt worden. Im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuernachzahlung am 15. Februar 2009 sei eine Nachforderung weder bekannt noch abzusehen gewesen. Von einer Pflichtverletzung des Bw…