…nur von den Abnehmern zur Bw. geführt worden. Anrufe seitens der Bw. an die Abnehmer hätte es lt. Geschäftsführerin (GF) nicht gegeben. Auch seien hinsichtlich der tatsächlichen Existenz der Unternehmen von Seiten der Bw. keinerlei Nachweise eingeholt worden, diese mangelnde Existenz der u.a. Unternehmen…
…ein Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Im gegenständlichen Fall wurden im Prüfungszeitraum von vier Firmen Vorsteuerbeträge abgezogen, deren Existenz von…
…dass er von 1986 bis April 1996 bei der V.AG tätig gewesen sei. Er habe direkt auf den Baustellen Rechnungsprüfungen vorgenommen, weshalb es ihm auch möglich gewesen sei, die beauftragten Unternehmen und Subunternehmen dahingehend zu kontrollieren als er die jeweiligen Lieferscheine mit der Unterschrift…
…einem Betrag von S 1.041.078,57 durch die T GmbH zu Gunsten des P deshalb erfolgte, weil P seinen damaligen Klientenstock an die T GmbH abgetreten bzw. verkauft hatte. Bei G handelte es sich um den Steuerberater eines in W ansässigen Unternehmens namens…
…Er ist der wichtigere von uns beiden"; "Ich mache für manche Autoren Vorwörter und Illustrationen in den Büchern, helfe beim Einpacken der Mindestabnahmen für die Autoren, dichte Gedichte nach" (Niederschrift vom 4.6.2004, Unterschrift verweigert); "Ich fordere, dass LP als Unternehmer auch in dieser…
…26. 9. 2006 als Vorlageantrag zu werten. Eine unabdingbare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs1 Z 1 UStG 1994 ist die Existenz von § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnungen (siehe dazu VwGH vom 18.11.1987, 86/13/0204). Die Bw. war und ist gemäß …
…den dazugehörigen Ersatzteilen. Die Außenprüfung hat betreffend den Zeitraum Jänner 2010 bis Oktober 2010 festgestellt, dass der Bw. von zwei Unternehmen, der "S" und der K:P: Mobiltelefone eingekauft und diese an weitere Abnehmer veräußert hat. Die beiden Kommanditgesellschaften haben die Umsätze an den Bw…
… 12 Abs. 1 UStG 1994 normiert u.a.: Der Unternehmer, der im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt oder im Inland seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat, kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11 UStG 1994) an ihn…
…ergibt. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats sind auf Grund der vorliegenden Beweismittel die Existenz des PP sowie die Tatsache, dass dieser selbständig unternehmerisch tätig war, erwiesen. Hinsichtlich des Herrn P existiert eine weitgehend unleserliche Kopie eines Führerscheins eines Herrn P, ausgestellt von der Bundespolizeidirektion Wien…
…Tochterunternehmen abgeschlossen worden, wobei eine völlig korrekte Umsatzsteuerberichtigung erfolgt sei. Da für die Begleichung der offenen Kundenforderungen der rechtsgültige Kreditvertrag Grundlage gewesen sei, könne nicht im Nachhinein das Nichtzustandekommen dieses Vertrages für die Finanzbehörde die Existenz von zwei Geschäften begründen, nämlich einem Warengeschäft, das abgeschlossen…
…gefolgt werden: Hinsichtlich jener Baumaßnahmen, welche sich auf das öffentliche Straßengut bezogen (dh die Errichtung des Kreisverkehrs) ist davon auszugehen, dass diese von der unternehmerischen Tätigkeit der X umfasst sind. Dass die Baumaßnahmen durch die X durchgeführt wurden zeigt, dass es sich um keine Maßnahmen…
…gefolgt werden: Hinsichtlich jener Baumaßnahmen, welche sich auf das öffentliche Straßengut bezogen (dh die Errichtung des Kreisverkehrs) ist davon auszugehen, dass diese von der unternehmerischen Tätigkeit der X umfasst sind. Dass die Baumaßnahmen durch die X durchgeführt wurden zeigt, dass es sich um keine Maßnahmen…
…GmbH zustande gekommen? Wie und auf welche Art sei die Geschäftsverbindung zustande gekommen? Welche Unterlagen hätte die Bw. abverlangt, um sich von der Existenz der G Bau GmbH zu überzeugen? Über welche Telefon-, Faxnummer sei die Bw. mit der G Bau GmbH in Verbindung getreten? …
…somit der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer und der Erleichterung der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger die Leistung von einem Unternehmer erhalten hat, zu dienen. Im gesamten Verwaltungsverfahren ist es der Bw. trotz Vorhalt nicht gelungen, die tatsächliche Existenz der o.a. Rechnungsleger nachzuweisen bzw…
…hat u.a. bekanntgegeben, dass sie sich mittels Firmenbuchabfrage bzw. Besuch im Büro in der z1 von der Existenz der L überzeugt hätte. Zur Feststellung der Ap., wonach die L bereits mit Bescheid vom 6. August 2009 die UID-Nummer begrenzt worden sei hat die…
…Dieses Vorbringen vermag dadurch die Zweifel des Senates an der Existenz der P-Transporte-KEG nicht zu zerstreuen. Die Bw spricht in ihrem gesamten Vorbringen immer wieder von einer P-KEG. Als leistendes Unternehmen und Rechnungsausstellerin ist in den zum Vorsteuerabzug herangezogenen Rechnungen jedoch eine…
…1 GSpG iVm § 2 Abs. 1 GSpG einen Teil von Glücksverträgen heraus, bezeichnet sie als Ausspielungen und besteuert sie mit den Glücksspielabgaben. Nur das Glücksspiel mit unternehmerischer Mitwirkung, wenn dessen Ergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängig ist, unterliegt der als Glücksspielabgabe bezeichneten Steuer gemäß…
…1 GSpG iVm § 2 Abs. 1 GSpG einen Teil von Glücksverträgen heraus, bezeichnet sie als Ausspielungen und besteuert sie mit den Glücksspielabgaben. Nur das Glücksspiel mit unternehmerischer Mitwirkung, wenn dessen Ergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängig ist, unterliegt der als Glücksspielabgabe bezeichneten Steuer gemäß…
…des Hüttenbetriebes folgt der BP-Bericht den Ausführungen des Bw. vom August bzw. November 1997. Dem Vorbringen im zweitinstanzlichen RM-Verfahren, mit dem die Existenz von Küchenbons überhaupt bestritten wurde, wird in Hinblick auf die glaubwürdige Darstellung des Bw. in der Niederschrift vom 25. Nov…
…1 GSpG iVm § 2 Abs. 1 GSpG einen Teil von Glücksverträgen heraus, bezeichnet sie als Ausspielungen und besteuert sie mit den Glücksspielabgaben. Nur das Glücksspiel mit unternehmerischer Mitwirkung, wenn dessen Ergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängig ist, unterliegt der als Glücksspielabgabe bezeichneten Steuer gemäß…