…BAO gegeben, sodass auch eine Sofortpfändung aller Vermögenswerte in Form einer Exekution zur Sicherstellung unterbleiben könne. Die rechtliche Vertretung des Bw. teile die Auffassung, dass es geradezu sinnwidrig wäre, die Zweckerreichung durch die aufschiebende Wirkung, die einem Rechtsmittel gegen den Sicherstellungsauftrag zukommen sollte, zu vereiteln…
…nicht realisierbar ist, wegen drohender Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgabenschuldigkeiten ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist, um dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches zu gewährleisten. Die Bw. wendet ein…
…Grundbuch ist lediglich festzustellen, dass es sich beim Verfahren nach § 38 lit c GBG um eine reine Grundbuchsache handelt, eine Exekution zur Sicherstellung in diesem Fall nicht vorliegt (vgl VwGH vom 2.7.1987, 86/16/0106). Wenn der Bw. vorbringt, dass das Finanzamt nicht…
…noch nicht realisierbar ist, wegen drohender Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgabenschuldigkeiten ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist, um dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches zu gewährleisten. Wenn der Bw…
…aus einer Abgabenfestsetzung resultierende Zahlungsverpflichtung zu verstehen. Der Sicherstellungsauftrag bildet für Abgaben, deren Schuld dem Grunde nach gemäß § 4 BAO entstanden ist, bis zum Zeitpunkt des Eintrittes der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) die Grundlage (den Titel) für die Exekution zur Sicherstellung, er ist jedoch kein - zu…
…nicht realisierbar ist, wegen drohender Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgabenschuldigkeiten ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist, um dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches zu gewährleisten. Die Bw. wendet ein…
…Einbringung von Abgabenschuldigkeiten ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist, und dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches zu gewährleisten. Die Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages ist nicht notwendig. Dies findet nicht nur im Wortlaut…
…das Finanzamt offenbar zu verhindern versuche. Ergänzend sei bemerkt, dass das Finanzamt für die fraglichen Abgaben bereits Exekution zur Sicherstellung geführt habe. Gegen diese Exekution zur Sicherstellung liege zur Zeit dem Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde vor. Nun seien Abgabenschulden, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet würden…
…im gegenständlichen Fall § 212 a BAO nicht anwendbar ist. Der Sicherstellungsauftrag bildet für Abgaben, deren Schuld dem Grunde nach gemäß § 4 BAO entstanden ist, bis zum Zeitpunkt des Eintrittes der Vollstreckbarkeit (§226 BAO) die Grundlage (den Titel) für die Exekution zur Sicherstellung, er ist jedoch…
…nicht realisierbar ist, wegen Drohung der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist (VwGH 11.11.2004, 2004/16/0065). Soweit den Berufungsausführungen zu entnehmen ist, dass bei der Bw. nicht nur…
…er aber noch nicht realisierbar ist, wegen Drohung der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist (VwGH 11.11.2004, 2004/16/0065). Zieht man in Betracht, dass laut Akteninhalt die Bw…
…Zustellung des gegenständlichen Sicherstellungsauftrages und somit noch bevor die Bw. überhaupt die Möglichkeit gehabt habe, sich durch Erlag eine Exekutionsführung zu ersparen, am 25. Februar 2002 die Pfändung ihrer Forderungen gegen die M-GmbH und gegen die Ar-GmbH vorgenommen. Diese Exekution habe bereits wenige…
…realisierbar ist, wegen Drohung der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung maßgebend ist. Der Sicherstellungsauftrag ist eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme". Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie…
…62a). Sofern die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung überhaupt in Betracht kommt (Jakusch in Angst², EO, § 42 Rz 9), ist bei einer Sicherstellungsexekution jedenfalls eine Gefahr für den Aufschiebungswerber nicht offenkundig, weil schon nach dem Wesen der Sicherstellungsexekution bei einer Fahrnispfändung ein Verkauf der gepfändeten…
…aus einer Abgabenfestsetzung resultierende Zahlungsverpflichtung zu verstehen. Der Sicherstellungsauftrag bildet für Abgaben, deren Schuld dem Grunde nach gemäß § 4 BAO entstanden ist, bis zum Zeitpunkt des Eintrittes der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) die Grundlage (den Titel) für die Exekution zur Sicherstellung, er ist jedoch kein - zu…
…ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung maßgebend ist, und dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Anspruches zu gewährleisten. Die formelle Grundlage, den Titel für das Verfahren zur Sicherung öffentlicher Abgaben, bildet der Sicherstellungsauftrag, der unter den…
…Einbringung von Abgabenschuldigkeiten ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist, und dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches zu gewährleisten. Die Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages ist nicht notwendig. Dies findet nicht nur im Wortlaut…
…aus einer Abgabenfestsetzung resultierende Zahlungsverpflichtung zu verstehen. Der Sicherstellungsauftrag bildet für Abgaben, deren Schuld dem Grunde nach gemäß § 4 BAO entstanden ist, bis zum Zeitpunkt des Eintrittes der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) die Grundlage (den Titel) für die Exekution zur Sicherstellung, er ist jedoch kein - zu…
…wäre, ist festzustellen, dass es sich bei der Pfändung auf Grund eines Rückstandsausweises um eine Exekution zur Verwertung gemäß § 37 Abs. 1 AbgEO und nicht bloß zur Sicherstellung gemäß § 78 AbgEO (auf Grund eines Sicherstellungsauftrages) der Pfandgegenstände handelt. Insoferne lässt sich auch aus § 34 Abs…
…verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Das Berufungsbegehren scheitert schon daran, dass nach herrschender Auffassung die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im Allgemeinen nicht in Betracht kommt, weil dieses Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des Abgabenanspruches gerichtet ist und im…