…Im gegenständlichen Fall sei die Pfändung von Geld verfügt worden, nicht aber eine Verwertung vorgenommen. Nach herrschender Auffassung komme die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im Allgemeinen nicht in Betracht, weil dieses Verfahren von vornhinein nur auf eine Sicherung des Abgabenanspruches gerichtet sei und im…
…führende Exekution zur Einbringung gesichert werden soll. Rz 1552: Sobald eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe der Abgabenbehörde bekannt wird, kommt die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages in Betracht. Die Ausführungen betreffend die Bezeichnung des Abgabenschuldners (Haftungspflichtigen) im Rückstandsausweis gelten sinngemäß für den Sicherstellungsauftrag…
…BAO gegeben, sodass auch eine Sofortpfändung aller Vermögenswerte in Form einer Exekution zur Sicherstellung unterbleiben könne. Die rechtliche Vertretung des Bw. teile die Auffassung, dass es geradezu sinnwidrig wäre, die Zweckerreichung durch die aufschiebende Wirkung, die einem Rechtsmittel gegen den Sicherstellungsauftrag zukommen sollte, zu vereiteln…
…EO15 Art 370 E 4 unter Hinweis auf • OGH 1,4.1924, 1 Ob 243/24, SZ 6/127 = RIS-Justiz RS 0004613: „Unzulässigkeit einer Exekution zur Sicherstellung mit Zustellung des Urteils an den Beklagten“; • OGH Beschluss 7.9.1994, 3 Ob 56/94…
…nicht realisierbar ist, wegen drohender Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgabenschuldigkeiten ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist, um dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches zu gewährleisten. Die Bw. wendet ein…
…den Safes und Kassen verfügt, nicht aber eine Verwertung vorgenommen. Nach herrschender Auffassung kommt die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im Allgemeinen nicht in Betracht, weil dieses Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des Abgabenanspruches gerichtet ist und im Sicherungsverfahren keine Exekutionsakte gesetzt werden…
…Grundbuch ist lediglich festzustellen, dass es sich beim Verfahren nach § 38 lit c GBG um eine reine Grundbuchsache handelt, eine Exekution zur Sicherstellung in diesem Fall nicht vorliegt (vgl VwGH vom 2.7.1987, 86/16/0106). Wenn der Bw. vorbringt, dass das Finanzamt nicht…
…noch nicht realisierbar ist, wegen drohender Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgabenschuldigkeiten ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist, um dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches zu gewährleisten. Wenn der Bw…
…aus einer Abgabenfestsetzung resultierende Zahlungsverpflichtung zu verstehen. Der Sicherstellungsauftrag bildet für Abgaben, deren Schuld dem Grunde nach gemäß § 4 BAO entstanden ist, bis zum Zeitpunkt des Eintrittes der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) die Grundlage (den Titel) für die Exekution zur Sicherstellung, er ist jedoch kein - zu…
…nicht realisierbar ist, wegen drohender Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgabenschuldigkeiten ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist, um dadurch die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches zu gewährleisten. Die Bw. wendet ein…
…aufgrund des mit 7.3.2018 erstellten Sicherstellungsauftrages gem. § 233 Abs. 2 BAO bei Gericht die Exekution zur Sicherstellung beantragt wurde. Am 5.4.2018 wurde dem Finanzamt die Exekutionsbewilligung durch das BG ***H*** zugestellt. Die Zustellung des Sicherstellungsauftrages an den Bf erfolgte erst mit…
…Betracht. Im gegenständlichen Fall wurde die Pfändung von Geld aus dem Safe verfügt, nicht aber eine Verwertung vorgenommen. Nach herrschender Auffassung kommt die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im Allgemeinen nicht in Betracht, weil dieses Verfahren von vornhinein nur auf eine Sicherung des Abgabenanspruches gerichtet…
…können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden wie der Vollzug einer einstweiligen Verfügung, weil diese beiden Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des betriebenen bzw…
Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden wie der Vollzug einer einstweiligen Verfügung, weil diese beiden Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des betriebenen bzw. zu sichernden Anspruches gerichtet sind und keine…
…dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist (Unger/Tanzer/ Rzeszut (Hrsg), BAO: Stoll Kommentar - Digital First 2.03 (2022) zu § 232 BAO Rz 1 mit Hinweis auf VwGH 11.11.2004, 2004/16/0065). Ein Sicherstellungsauftrag ist aber kein abschließender Sachbescheid…
…die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist. (vgl. Reger/Stoll, AbgEO,189; VwGH 11.11.2004,2004/16/0065, Tanzer/Unger, BAO 2010,138) Die Erlassung von Sicherstellungsaufträgen liegt im Ermessen. (Fischerlehner ÜStZ 1998,326; VwGH 03.07.2005, 2000/15/0004) Sicherstellungsaufträge setzen voraus…
…in einem derartigen Fall die Abgabenbehörde nun eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Umsatzsteuer befürchtet, ist sie zwar berechtigt, Exekution zur Sicherstellung zu führen, da die Abgabenschuld dem Grunde nach für diese zehn Leistungen unstrittig feststeht. Dennoch kann sie nicht einfach davon ausgehen…
…können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden wie der Vollzug einer einstweiligen Verfügung, weil diese beiden Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des betriebenen bzw…
…angenommen werden, dass dies nur für jene Sicherstellungsaufträge gelten soll, die den vorgeschriebenen Inhalt haben. Andere Sicherstellungsaufträge können daher nicht die Grundlage für das gerichtliche Sicherungsverfahren bilden und sind keine für die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung geeigneten Titel (OGH 28.11.1990, 3 Ob91…
…werden. Der Sicherstellungsauftrag und das daran anknüpfende Sicherungsverfahren gemäß §§ 232, 233 BAO haben das Ziel, dem Abgabengläubiger die Möglichkeit einzuräumen, bereits ab Ent-stehen der Abgabenschuld, aber noch vor Vollstreckbarkeit ein Pfandrecht zu sichern, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Einbringung maßgebend ist…