…auch in der Erwerbstätigkeit des Ehe- oder Lebenspartners oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen gelegen sein. Die Ursachen für die Unzumutbarkeit müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem, objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorlieben für die Beibehaltung eines speziellen Familienwohnsitzes oder ständigen Wohnsitzes…
…des Wohnsitzes von yx. nach V. ? Bei Prüfung dieses Kriteriums werden nach der Rechtsprechung Umstände berücksichtigt, die außerhalb der Erwerbstätigkeit der Steuerpflichtigen liegen, so z.B. auch eine Erwerbstätigkeit des Ehepartners (oder des Lebenspartners). Berufstätigkeit des Lebenspartners am Hauptwohnsitz der Bwin: Familienwohnsitz ist jener Ort…
…2003 aus, dass Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers von der Wohnung am Arbeitsort zum Familienwohnsitz nur dann Werbungskosten seien, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorlägen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübe. Kosten…
…dann der Fall, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt. Bei einem verheirateten (in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden) Dienstnehmer sind nach der Judikatur bei Geltendmachung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich die Kosten von wöchentlichen Familienheimfahrten zu berücksichtigen (vgl. Jakom/Lenneis…
…oder - wenn der Ehepartner (oder Partner) des Abgabenpflichtigen am Familienwohnsitz (oder in üblicher Entfernung davon) steuerlich relevante Einkünfte (2.200 € jährlich) erzielt (vgl. VwGH Zl. 98/13/0122 vom 27.02.2002). Nach der Rechtsprechung des VwGH ist unter Familienwohnsitz jener Ort zu verstehen…
…einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeitsort und Familienwohnsitz nicht abgezogen werden…
…Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits- (Tätigkeits-) Ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abzugsfähig, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen Berufstätigkeit bezogenen, höchsten in § 16 Abs.1 Z.6 lit.c EStG angeführten Betrag übersteigen. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Aufwendungen für…
…die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz am Ort der Erwerbstätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten Berücksichtigung finden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit…
…doppelten Haushaltsführung für Wohnungsmiete und für Familienheimfahrten seien als Werbungskosten abzuziehen, da die Lebensgefährtin am Ort des Familienwohnsitzes in Salzburg -Stadt und dann in Innsbruck im Rahmen einer nichtselbständigen Beschäftigung steuerlich relevante Einkünfte erzielte, wobei im Oktober 2006 die Lebensgefährtin vom Dienstgeber als Leiterin einer…
…wenn der Ehegatte (bzw. Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) am Familienwohnsitz Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß aufweisen (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 24.4.1996, Zl. 96/15/0006). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger…
…19/2. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung bzw. Gründung eines Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort sei grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Die Tatsache dass die Gattin im Zeitpunkt der Gründung des Familienwohnsitzes in Adresse2 keine Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt habe, verstärke…
…Hauptwohnsitz gemeinsam mit ihrem Lebenspartner, der auch steuerlich relevante Einkünfte erziele, in C.. Beantragt werde, die Kosten der doppelten Haushaltsführung sowie Familienheimfahrten abzuziehen. In den abweislichen Berufungsvorentscheidungen führte das Finanzamt aus, die Beibehaltung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Begründung des Familienwohnsitzes (hier C…
…vor, wenn der Steuerpflichtige seine Familienwohnung vom Ort der Erwerbstätigkeit wegverlegt und in weiterer Folge am Arbeitsort einen zweiten Hausstand führt. Aus der Sicht der weiterhin am selben Ort ausgeübten Erwerbstätigkeit ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes jedenfalls durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…Oktober 2005 geborenes Kind. Seine Ehegattin war bis zur Geburt des Kindes am gleichen Posten des Arbeitgeber1 Ort3 wie der BW beschäftigt. Die Ehegattin war bis 2003 in Ort4 gemeldet, ein Familienwohnsitz der beiden Lebenspartner bestand bis zum Herbst 2003 im Flachgau. Ab dieser Zeit…
…dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann(vgl. für viele das Erkenntnis vom 9. September 2004, 2002/15/0119 sowie vom 27. 06. 2012, 2008/13/0156). Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann(vgl. für viele das Erkenntnis vom 9. September 2004, 2002/15/0119 sowie vom 27. 06. 2012, 2008/13/0156). Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann(vgl. für viele das Erkenntnis vom 9. September 2004, 2002/15/0119 sowie vom 27. 06. 2012, 2008/13/0156). Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…der Lebensinteressen - trotz Bestehens einer Beziehung - an einem anderen Ort. Da im Streitfall somit ein gemeinsamer Hausstand mit der Lebenspartnerin nicht bestand, kann der Unzumutbarkeitsgrund der Wohnsitzverlegung an den Arbeitsort wegen der am Familienwohnsitz wesentliche Einkünfte erzielenden Partnerin nicht zum Tragen kommen. Aus steuerrechtlichem Blickwinkel…
…dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann(vgl. für viele das Erkenntnis vom 9. September 2004, 2002/15/0119 sowie vom 27. 06. 2012, 2008/13/0156). Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Berufliche Veranlassung der mit der doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegen nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist…