…15/0047). Wird erstmals (zB nach langjähriger Trennung und nunmehriger Wiedervereinigung der Partner) ein gemeinsamer Wohnsitz am Beschäftigungsort des einen Partners gegründet und muss der andere Partner, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten…
…beschwerdegegenständlichen Jahren daher nicht zugemutet werden. Erwerbstätigkeit des anderen Ehe- oder Lebenspartner 31. Eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zum Ort der inländischen Erwerbstätigkeit kann ihre Ursache in der Erwerbstätigkeit des am Familienwohnsitz verbliebenen Ehe- oder Lebenspartner haben. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (20.04.2004…
…Gründen nicht möglich gewesen. 8. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des Familienwohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG 1988 (vgl…
…zwischen beiden Wohnstätten. Nach ständiger Lehre und Judikatur sind aber Aufwendungen für das Halten einer zweiten Wohnung am Arbeitsort (doppelte Haushaltsführung) und für Familienheimfahrten insofern steuerlich anzuerkennen, soweit die Aufgabe des Familienwohnsitzes aus beruflichen oder privaten Gründen unzumutbar ist (siehe für Viele Jakom/Ebner EStG17…
…auch in der Erwerbstätigkeit des Ehe- oder Lebenspartners oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen gelegen sein. Die Ursachen für die Unzumutbarkeit müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem, objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorlieben für die Beibehaltung eines speziellen Familienwohnsitzes oder ständigen Wohnsitzes…
…des Wohnsitzes von yx. nach V. ? Bei Prüfung dieses Kriteriums werden nach der Rechtsprechung Umstände berücksichtigt, die außerhalb der Erwerbstätigkeit der Steuerpflichtigen liegen, so z.B. auch eine Erwerbstätigkeit des Ehepartners (oder des Lebenspartners). Berufstätigkeit des Lebenspartners am Hauptwohnsitz der Bwin: Familienwohnsitz ist jener Ort…
…die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zu zumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (VwGH 26.07.2007, 2006/15/0111). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen…
…der Steuerpflichtige neben seinem Familienwohnsitz einen zweiten Wohnsitz am Ort der Erwerbstätigkeit, dann sind die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn der zweite Wohnsitz (Doppelwohnsitz) beruflich bedingt ist (VwGH 29.1.1998, 96/15/0171). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der…
…Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung sind daher Aufwendungen, welche einem Steuerpflichtigen deshalb erwachsen, weil er - bei gleichzeitiger Beibehaltung des (Familien-)Wohnsitzes - am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen einen eigenen Haushalt…
…2003 aus, dass Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers von der Wohnung am Arbeitsort zum Familienwohnsitz nur dann Werbungskosten seien, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorlägen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübe. Kosten…
…dann der Fall, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt. Bei einem verheirateten (in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden) Dienstnehmer sind nach der Judikatur bei Geltendmachung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich die Kosten von wöchentlichen Familienheimfahrten zu berücksichtigen (vgl. Jakom/Lenneis…
…wonach steuerlich relevante Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit des Lebenspartners des Beschwerdeführers nicht nachgewiesen werden konnten und auch in keiner anderen Weise glaubhaft gemacht wurden und insbesondere auch dem Umstand, dass es bereits an über bloßen Behauptungscharakter nicht hinausgehenden Anhaltspunkten für einen gemeinsamen Familienwohnsitz mangelte…
…oder - wenn der Ehepartner (oder Partner) des Abgabenpflichtigen am Familienwohnsitz (oder in üblicher Entfernung davon) steuerlich relevante Einkünfte (2.200 € jährlich) erzielt (vgl. VwGH Zl. 98/13/0122 vom 27.02.2002). Nach der Rechtsprechung des VwGH ist unter Familienwohnsitz jener Ort zu verstehen…
…Juni 2018 die einvernehmliche Auflösung des gegenständlichen Dienstverhältnisses vereinbart worden ist, keine entscheidende Bedeutung mehr zu. Die Verlegung des Wohnsitzes war der Bf im Streitjahr nicht zumutbar. IV.) Rechtslage und Erwägungen. 1.) Unterhält der Steuerpflichtige neben seinem Familienwohnsitz einen zweiten Wohnsitz am Ort der Erwerbstätigkeit…
…einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeitsort und Familienwohnsitz nicht abgezogen werden…
…zur Anerkennung dieser Werbungskosten im Veranlagungsjahr 2009 führten." Von der Abgabenbehörde wurden über Ersuchen des BFG die genannten Unterlagen vorgelegt. Die Aufwendungen für "Doppelte Haushaltsführung" wurden von der Abgabenbehörde im Jahr 2009 anerkannt, weil der Familienwohnsitz am Beschäftigungswohnort des Lebenspartners der Bf gegründet worden war…
…Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst ist und deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten führt. Ein derartiger Fall könne nicht mit jenen Fällen verglichen werden, in denen die steuerlichen Folgen der Begründung eines weiteren Haushaltes am Ort der Beschäftigung des einen Ehepartners bei Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes am…
…Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits- (Tätigkeits-) Ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abzugsfähig, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen Berufstätigkeit bezogenen, höchsten in § 16 Abs.1 Z.6 lit.c EStG angeführten Betrag übersteigen. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Aufwendungen für…
…die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz am Ort der Erwerbstätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten Berücksichtigung finden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit…
…Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorlägen. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Ehepartner am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübe. Der Besuch des Kindes stelle keine Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 dar, die beantragten Kosten seien der privaten Lebensführung…