…Verwirklichung des Tatbestandes gemäß Artikel 202 Abs. 3 letzter Anstrich wird neben dem Erwerb oder dem An sich Bringen einer vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachten Ware als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen…
…dieser im Zeitpunkt des Erwerbes dieser Waren wusste oder vernünftigerweise wissen hätte müssen, dass es sich dabei um Schmuggelgut gehandelt hat. Für die Verwirklichung des Tatbestandes gemäß Artikel 202 Abs. 3 letzter Anstrich wird neben dem Erwerb oder dem An sich Bringen einer vorschriftswidrig in…
…beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln; - die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass…
…tatsächliche Sachherrschaft über die Ware. Ausreichend ist der Fremdbesitz (Witte, Zollkodex, 4. Aufl., Art. 202 Rz 21). Neben dem objektiven Erwerb oder Besitz wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen oder Wissen müssen gefordert (vgl. Witte, Zollkodex, 4. Aufl., Art. 202 Rz 20)…
…0060). Darunter ist jeder Erwerb der Gewahrsame bzw. der Verfügungsmacht zu verstehen (VwGH 7.5.1987, 87/16/0008). Verheimlichen erfordert ein Verhalten, das geeignet und dazu bestimmt ist, eine Entdeckung der geschmuggelten (etc.) Sachen durch die Abgabenbehörden zu vereiteln oder doch zu erschweren (vgl…
…jegliche Form des Ansichbringens derartiger Sachen den Tatbestand der Hehlerei (vgl. VwGH 21.3.2002, 2002/16/0060). "Ansichbringen" ist der Erwerb des Gewahrsams bzw. der Verfügungsmacht, ohne dass damit eine Besitzerlangung verbunden sein muss. Ob der Gewahrsamserwerb für den Täter selbst oder einen anderen…
…Bf. im Zusammenhang mit der Ansichbringung der genannten Zigaretten tatsächlich deliktisches Handeln vorzuwerfen ist. Der Bf. hat demnach entsprechend dem Tatbild des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK die verfahrensgegenständlichen Waren erworben, obwohl er im Zeitpunkt des Erwerbs wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen…
…in Höhe von ca. € 750,-) stehe in keiner Relation zu den Mehraufwendungen in Zusammenhang mit den mehrmaligen Fahrten zu Marketingzwecken nach Deutschland. Der Bw hätte auch kein Recht auf Erwerb oder eine sonstige Zusicherung gehabt. Es könne auch kein Geschäftsmodell vorliegen, da die PKW…
…wenn der Vertragswille auf den Erwerb eines fertigen Objekts gerichtet ist (VwGH 17. Oktober 1983, 81/16/0242). In diesem Zusammenhang stellt es ein gewichtiges Indiz gegen die Bauherreneigenschaft dar, wenn der Veräußerer gegenüber der Baubehörde als Bauwerber auftritt oder wenn beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen…
…Aufschriften oder Aufdrucke von Zigarettenmarken trugen, gab sie an, dass sie sich die Kartons bei ihrem Arbeitgeber nicht einzeln angesehen habe, sie aber glaube, dass es sich um Aufdrucke gehandelt habe. In der am 18. März 2009 abgehaltenen Berufungsverhandlung räumte der Bf. den Erwerb bzw…
…erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im Folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Hinsichtlich der…
…liegt wirtschaftlich gesehen, eine Kreditierung vor. Der Kapitalgeber hatte lediglich Einwirkungsmöglichkeiten beim Erwerb oder der Aufnahme weiterer Betriebe oder Unternehmen durch die Gesellschaft. Insbesondere sprach die Pfandbestellung der Liegenschaft für die gesamte "Einlage" gegen einen auf die gemeinsame Tragung eines Unternehmensrisikos gerichteten Gesellschaftsvertrag. Der Kreditnehmer…
…betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bemisst sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendung oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten…
…liegt wirtschaftlich gesehen, eine Kreditierung vor. Der Kapitalgeber hatte lediglich Einwirkungsmöglichkeiten beim Erwerb oder der Aufnahme weiterer Betriebe oder Unternehmen durch die Gesellschaft. Insbesondere sprach die Pfandbestellung der Liegenschaft für die gesamte "Einlage" gegen einen auf die gemeinsame Tragung eines Unternehmensrisikos gerichteten Gesellschaftsvertrag. Der Kreditnehmer…
…wenn sie behördlich vorgeschrieben sei. Der Erwerb oder die Herstellung einer solchen Anlage stelle nämlich einen aktivierungspflichtigen Geschäftsfall dar, der zu keinem sofort absetzbaren Aufwand führe. Eine Rückstellung für solche Anschaffungs- oder Herstellungsvorgänge sei nicht möglich. Die 1996 in Höhe von S 800.000,00…
…daraus: § 16 Abs 1 Z 8 EStG in der für die Streitjahre maßgebenden Fassung bestimmte: Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als…
…wirtschaftliche Abnutzung (AfaA): Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 grundsätzlich die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies ausdrücklich gemäß § 16 Abs…
…erwogen: § 16. (1) EStG 1988 lautet (auszugsweise): Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Hinsichtlich der…
…2000/14/0114 zu erinnern, wonach die Kosten des Vermieters für den Erwerb oder die Sanierung des Mietobjektes bei der Mietzinsbildung mit einem fremden Mieter grundsätzlich keine Rolle spielen. Die Angemessenheit der Mietzinshöhe spiegelt sich demnach vielmehr in der am Markt üblicherweise erzielbaren Miete wider…
…Damit steht eindeutig fest, dass die strittigen Aufwendungen für den Erwerb eines Wirtschaftsgutes getätigt wurden. Auch die Bw. selbst bestätigt, dass die Prozesskosten "für die Beschaffung des Eigentums notwendig" waren. Da Grund und Boden nicht der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung unterliegt, können gemäß der…