…1 Abs. 1 Z 2 GrEStG handelt es sich um den "Erwerb des Eigentums kraft Gesetzes", bei welchem sohin gegenständlich bei der zweigliedrigen OHG mit dem tatsächlichen Ausscheiden eines der Gesellschafter die Anwachsung (kraft Gesetzes) bei der Bw als einzig verbliebener Gesellschafterin erfolgte. Nach Ansicht…
…der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung einen Erwerb von Todes wegen darstellt, besteht keine Veranlassung. 4. Anstelle einer gekünstelten und konstruierten, vom zivilrechtlichen Verständnis des Übergangs von Todes wegen abweichenden steuerrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts sollte im Falle dieses angeblich wohnungsrechtlichen Erwerbs sui generis sollte der sowohl…
…Bundesabgabenordnung,(BAO), lauten in ihrer verfahrensrelevanten Fassung wie folgt: Steuerschuldner sind 1 beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und Erwerber, 2 beim Enteignungsverfahren und beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren der Erwerber, 3.a) bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft derjenige, in dessen Hand die…
…als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängig gemachten Verfahrens. In dieses Verfahren sei der Berufungswerber sowohl als Steuerpflichtiger als auch Haftungspflichtiger involviert. Gemäß § 9 Z 1 GrEStG seien Steuerschuldner beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber bzw. gemäß § 9 Z 4 GrEStG bei allen…
…mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung. Steuerschuldner gemäß § 9 GrEStG sind: 1. beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber, 2. beim Enteignungsverfahren und beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren der Erwerber, 3. a) bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft derjenige…
…einen rechtsgültigen Kaufvertrag daher nicht vorgelegen, sodass auch die strittige Liegenschaft in diesem Zeitpunkt noch zum Vermögen der KG gehört habe und infolge der Auflösung auch hinsichtlich dieser Liegenschaft ein Erwerb kraft Gesetzes gegeben sei. Im Vorlageantrag vom 18. Juli 1994 brachte der Berufungsführer ergänzend…
…GrEStG § 1 Tz 276). § 9 GrEStG lautet: Steuerschuldner sind 1. beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber, 2. beim Enteignungsverfahren und beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren der Erwerber, 3. a) bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft derjenige, in dessen Hand die Anteile…
…der Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Durch diese Bestimmung sollen jene Fälle zur Steuer erfasst werden, in denen ein Grundstück nicht durch Rechtsgeschäft, sondern durch Ausspruch einer Behörde auf einen anderen übertragen wird oder kraft Gesetzes übergeht…
…Rechtsprechung, VwGH 23.2.2006, 2005/16/0276). Gemäß § 9 GrEStG 1987 sind Steuerschuldner 1. beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber, 2. beim Enteignungsverfahren und beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren der Erwerber, 3. a) bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft derjenige…
…unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes Grundstücke im Sinne des bürgerlichten Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 9 GrEStG 1987 sind Steuerschuldner 1. beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und…
…in dem die Steuerschuld entstanden ist, zweit folgenden Monats beim Finanzamt eine Abgabenerklärung vorzulegen. Gemäß § 9 GrEStG sind Steuerschuldner 1. beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber,2. beim Enteignungsverfahren und beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren der Erwerber, 3. a) bei der Vereinigung…
…in dem die Steuerschuld entstanden ist, zweit folgenden Monats beim Finanzamt eine Abgabenerklärung vorzulegen. Gemäß § 9 GrEStG sind Steuerschuldner 1. beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber,2. beim Enteignungsverfahren und beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren der Erwerber, 3. a) bei der Vereinigung…
…Darunter zu subsumieren sind etwa der Erwerb durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren, durch Enteignung, durch Gerichtsurteil sowie der Erwerb des Eigentums kraft Gesetzes, wie beispielsweise bei einer Ersitzung. Die Ersitzung (§ 1452 f. ABGB) ist der Erwerb eines Rechtes durch qualifizierten Besitz während der gesetzlich bestimmten Zeit…
… 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Ausgehend von der sich aus den Bestimmungen § 5 Abs. 1 Z 1 und 2 GrEStG ergebenden Rechtslage wird…
…Lebensverhältnissen erforderlichen seien, verblieben. Das Wohnrecht stehe der Bw daher kraft Gesetzes auf Grund des §758 ABGB zu und stelle keinen Erwerb von Todes wegen dar. Mit Berufungsvorentscheidung vom 15.7.2008 wies das Finanzamt die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, durch das in…
…übernommen würden. Der VfGH hätte in seiner ständigen Rechtsprechung den allgemeinen erbschaftssteuerlichen Grundsatz entwickelt, dass der Erwerb eines Vermögensgegenstandes auch dann ein erbrechtlicher bleibe, wenn er nicht auf den gesetzlichen Berufungsgründen (§ 533 ABGB) beruhe, sondern auf ein Erbübereinkommen zurückzuführen sei (vergleiche VfGH 25.2.1999…
…die Eingangsabgabenschuld im Betrage von insgesamt € 1.163,35 kraft Gesetzes entstanden. Das Hauptzollamt Linz begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, der Bf. habe anlässlich seiner Einvernahme durch das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. Juli 2001 den Erwerb der Zigaretten zugestanden…
…die Eingangsabgabenschuld im Betrage von insgesamt € 1.163,35 kraft Gesetzes entstanden. Das Hauptzollamt Linz begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, der Bf. habe anlässlich seiner Einvernahme durch das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. Juli 2001 den Erwerb der Zigaretten zugestanden…
…dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. (3) Der Gegenleistung sind hinzuzurechnen 1. Leistungen, die der Erwerber des Grundstückes anderen Personen als dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, dass sie auf den Erwerb des Grundstückes verzichten, 2. Leistungen…
…Recht verstoßend. Während der Erwerb eines im Inland erworbenen Fahrzeuges nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelte und daher gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit a UStG 1994 kein Vorsteuerabzug zustehe, gelte ein im Gemeinschaftsgebiet erworbenes Fahrzeug Kraft Gesetzes durch Unterdrückung dieser Fiktion (Art…