…in ein fertiges Konzept, das die Errichtung eines Fertighauses auf dem erworbenen Grundstück vorsah, eingebunden. Wenn die Berufungswerberin vorbringt, die Hauserrichtungskosten seien schon deshalb nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil klarer Vertragswille der Erwerb eines unbebauten Grundstückes gewesen sei, übersieht diese, dass…
…Erk. vom 26.1.1989, Zlen 88/16/0132-0137). Nach den von der Abgabenbehörde getroffenen Sachverhaltsfeststellungen war die Absicht des Berufungswerbers von vornherein auf den Erwerb eines Fertighauses, wie solche von verschiedenen Unternehmungen auf dem Markt mittels medialer Darstellungen und Musterhäusern angeboten werden, gerichtet…
…der Erwerber an ein bereits fertig vorgegebenes Konzept der Bebauung des Grundstücks gebunden ist, so ist auch im Falle des Erwerbs eines Fertighauses zur Errichtung auf einem dazu bereit gestellten Grundstück davon auszugehen, dass auch der Werkvertrag in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen ist. Entscheidend ist…
…Die oben erwähnten Leistungen ändern nichts daran, dass die Bw. mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Reihenhauses mit der von ihr ausgewählten Ausbaustufe gebunden war. Auch der Umstand, dass das Mittelhaus der Reihenhausanlage nach den Plänen der MM.GmbH in Ziegelbauweise errichtet…
…Die oben erwähnten Leistungen ändern nichts daran, dass der Bw. mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Reihenhauses mit der von ihm ausgewählten Ausbaustufe gebunden war. Auch der Umstand, dass das Mittelhaus der Reihenhausanlage nach den Plänen der M.M.GmbH in Ziegelbauweise…
…in ein fertiges Konzept, das die Errichtung eines Fertighauses auf dem erworbenen Grundstück vorsah, eingebunden. Wenn der Berufungswerber vorbringt, die Hauserrichtungskosten seien schon deshalb nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil klarer Vertragswille der Erwerb eines unbebauten Grundstückes gewesen sei, übersieht dieser, dass…
…30. März 1998 erwarb der Bw. von Herrn J. W. aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ X KG W. ein neuvermessenes und vom GStNr. Y abgetrenntes Grundstück (GStNr. YY) im Ausmaß von 542 m² und einen ideellen Achtelanteil an dem verbleibenden Grundstück GStNr. Y. In…
…Die oben erwähnten Leistungen ändern nichts daran, dass die Bw. mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Reihenhauses mit der von ihr ausgewählten Ausbaustufe gebunden war. Auch der Umstand, dass das Mittelhaus der Reihenhausanlage nach den Plänen der XY.GmbH in Ziegelbauweise errichtet…
…in ein fertiges Konzept, das die Errichtung eines Fertighauses auf dem erworbenen Grundstück vorsah, eingebunden. Wenn die Berufungswerberin vorbringt, die Hauserrichtungskosten seien schon deshalb nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil klarer Vertragswille der Erwerb eines unbebauten Grundstückes gewesen sei, übersieht diese, dass…
…in ein fertiges Konzept, das die Errichtung eines Fertighauses auf dem erworbenen Grundstück vorsah, eingebunden. Wenn der Berufungswerber vorbringt, die Hauserrichtungskosten seien schon deshalb nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil klarer Vertragswille der Erwerb eines unbebauten Grundstückes gewesen sei, übersieht dieser, dass…
…30. März 1998 erwarb der Bw. von Herrn J. W. aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ X KG W. ein neuvermessenes und vom GStNr. Y abgetrenntes Grundstück (GStNr. YY) im Ausmaß von 542 m² und einen ideellen Achtelanteil an dem verbleibenden Grundstück GStNr. Y. In…
…Die oben erwähnten Leistungen ändern nichts daran, dass der Bw. mit dem Grundstückskauf auch an den Erwerb eines bestimmten Reihenhauses mit der von ihm ausgewählten Ausbaustufe gebunden war. Auch der Umstand, dass das Mittelhaus der Reihenhausanlage nach den Plänen der XY.GmbH in Ziegelbauweise errichtet…
…in ein fertiges Konzept, das die Errichtung eines Fertighauses auf dem erworbenen Grundstück vorsah, eingebunden. Wenn die Berufungswerberin vorbringt, die Hauserrichtungskosten seien schon deshalb nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil klarer Vertragswille der Erwerb eines unbebauten Grundstückes gewesen sei, übersieht diese, dass…
…in ein fertiges Konzept, das die Errichtung eines Fertighauses auf dem erworbenen Grundstück vorsah, eingebunden. Wenn der Berufungswerber vorbringt, die Hauserrichtungskosten seien schon deshalb nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil klarer Vertragswille der Erwerb eines unbebauten Grundstückes gewesen sei, übersieht dieser, dass…
…einholen lassen. Beim Kauf des Grundstückes seien die Berufungswerber nicht an eine bestimmte Firma gebunden gewesen. Die Fa. M. GmbH & Co KG habe den Zuschlag bekommen, da keine der kontaktierten Firmen die gewünschte Hausgröße im Lieferprogramm gehabt hätte. Das Haus wäre kein Fertighaus, es sei…
…Kauf eines bebauten Grundstückes gebunden sei. Die Absicht, ein unbebautes Grundstück zu erwerben, sei durch das der Berufung beigelegte Schreiben der V GesmbH dokumentiert. In diesem an die Berufungswerber adressierten Schreiben bestätigt die V GesmbH, dass mit dem Grundstückskauf keine Verpflichtung zum Erwerb eines Fertighauses…
…Kauf eines bebauten Grundstückes gebunden sei. Die Absicht, ein unbebautes Grundstück zu erwerben, sei durch das der Berufung beigelegte Schreiben der V GesmbH dokumentiert. In diesem an die Berufungswerber adressierten Schreiben bestätigt die V GesmbH, dass mit dem Grundstückskauf keine Verpflichtung zum Erwerb eines Fertighauses…
…um ein Bauherrenmodell handle, sei doch jeder Erwerbsvorgang für sich allein zu beurteilen. Der Umfang für die Gegenleistung des Grundstückes habe lediglich im Kaufpreis für das Grundstück bestanden und nicht im Erwerb eines Gebäudes, daher seien die Berufungswerber jederzeit Bauherren gewesen, die alleine das Bauherrenwagnis…
…um ein Bauherrenmodell handle, sei doch jeder Erwerbsvorgang für sich allein zu beurteilen. Der Umfang für die Gegenleistung des Grundstückes habe lediglich im Kaufpreis für das Grundstück bestanden und nicht im Erwerb eines Gebäudes, daher seien die Berufungswerber jederzeit Bauherren gewesen, die alleine das Bauherrenwagnis…
…war er daran interessiert die Grundstücke mit einem x -Fertighaus zu verkaufen. Gegenstand eines nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorganges ist das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge über den Erwerb des unbebauten Grundstückes einerseits und des…