…Folge aufgrund der Honorarstreitigkeiten sofort beendet. Die Tätigkeit als Pädagogin hat meine Mandantin nicht derart zeitlich und persönlich eingeschränkt, dass die Bedingungen für ein ordentliches Ertragsstreben nicht vorliegen. Die Einnahmen für die Jahre 2009 und 2010 sind aus den beiliegenden Kopien der Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen…
Aus dem Umstand, dass die Bw. ab 2007 weitere Fortbildungskurse besuchte, kann grundsätzlich abgeleitet werden, dass sie bemüht war ihr Leistungsangebot zu erweitern um einen größeren Kundenkreis ansprechen zu können und dadurch (höhere) Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig darf aber nicht übersehen werden, dass ein gesamtgewinnorientierter…
…für gewöhnlich kein Merkmal der Kriterienprüfung. Im Zentrum der Untersuchung steht die objektive Eignung der Einkunftsquelle auf einen Gesamtgewinn im Hinblick die mögliche Widerlegung des vermuteten subjektiven Ertragsstrebens des Steuerpflichtigen. Das primäre Beurteilungskriterium einer Rentenversicherung ist somit der garantierte Leistungszeitraum. Innerhalb des Garantiezeitraumes ist eine…
…erkennbar ist, ist anhand objektiver Kriterien darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses gerichtet sein. Die im Laufe der Betätigung erwirtschafteten Gewinne oder Überschüsse dürfen nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen, sondern müssen…
…Tätigkeit nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung positiver Einkünfte von Vornherein aussichtslos sei, so liege ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium sei nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit Gewinne zu erwirtschaften. Die von der Liebhabereiverordnung normierte Kriterienprüfung sei im Grunde genommen eine Untersuchung…
…einer Tätigkeit nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung positiver Einkünfte von vornherein aussichtslos ist, so liegt ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium ist nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit, Gewinne zu erwirtschaften. die von der Liebhabereiverordnung normierte Kriterienprüfung ist im Grunde genommen eine…
…wobei die aus der Tätigkeit des Warenpräsentators resultierenden Verluste mit der Begründung unberücksichtigt gelassen wurden, dass das Ertragsstreben des Bw. nicht auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes gerichtet und im Laufe der Betätigung kein Gesamtüberschuss zu erwarten sei. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet der…
…die Absicht gehabt habe, einen Gesamtgewinn zu erzielen. Er habe die nichtselbständige Tätigkeit jedoch aus Gründen der Sicherung des Lebensstandards nicht aufgegeben. Das Ertragsstreben der gewerblichen Tätigkeit sei anhand objektiver Kriterien nachzuvollziehen. Die objektive Ertragsfähigkeit sei innerhalb eines Beobachtungszeitraumes nachzuweisen (vgl. UFS, RV/2097-W…
…Gewinn(Überschuss)erzielungsabsicht nicht unmittelbar erkennbar ist, ist anhand objektiver Kriterien darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, im Lauf der Betätigung Gewinne bzw. Überschüsse in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen…
…ungeeignet. Eine objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit durch Vermietung sei nicht vorhanden, da verschiedene Gründe eine Vermietung unmöglich machten. Im derzeitigen Zustand sei eine Vermietung des Objektes nicht möglich. Ein subjektives Ertragsstreben sei insoweit vorhanden, als das Gebäude im Ganzen saniert werden solle, wodurch neue Wohnungen geschaffen, die…
…keine "nur mehr verhältnismäßig geringfügige Verluste" bzw. ab 2006 "Gewinne" und können die Verluste nicht in den folgenden Jahren bis 2010 wettgemacht werden (siehe nachfolgende Ausführungen zur vorgelegten Prognoserechnung). Die Liebhabereiverordnung stellt das subjektive Ertragsstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung, weshalb im Rahmen der durch …
…sei. Ergäben diese kein eindeutiges Bild, komme dem subjektiven Ertragstreben Bedeutung zu, allerdings nur insoweit, als ein solches Ertragsstreben durch Handeln nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien nach außen erkennbar in Erscheinung trete. In einem abgeschlossenen Betätigungszeitraum seien die Verhältnisse dieses Zeitraumes zu überprüfen. Aufgrund des Zutreffens der oa…
…zweier Dienstnehmer) gescheitert, nichts. Zu den vom Bw angestellten Prognoserechnungen ist Folgendes zu bemerken: Bei der Beurteilung, ob eine Betätigung von subjektivem Ertragsstreben im Sinne der LVO bestimmt wird, ist das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung zu legen. Die bis zum…
…dem Steuerakt zu entnehmen, habe der Bw. seit 1983 ausschließlich Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben des Steuerpflichtigen müsse darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen, sondern darüber hinaus bei…
…hinaus bei einer betrieblichen Einkunftsquelle das betriebliche Vermögen vermehren (Gesamtgewinn). Weiters müsse ein objektives Ertragsstreben des Steuerpflichtigen erkennbar sein, wobei der absehbare Zeitraum im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit der im Aufbau befindlichen Einkunftsquelle zu sehen bzw. mit der Rentabilität des Kapitaleinsatzes gleichzusetzen sei. Feststehe zudem…
…sei, einen Gesamtüberschuss zu erzielen, Einkünfte vor. Die Gewinnerzielungsabsicht müsse dabei anhand objektiver Umstände ersichtlich sein. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben müsse darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Überschüsse zu erwirtschaften. Dabei sei es nicht von entscheidender Bedeutung, ob tatsächlich ein Gesamterfolg erwirtschaftet werde, sondern…
…einer Einkunftsquelle. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (Kriterienprüfung § 2 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen…
…muss die Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, an Hand objektiver Umstände nachvollziehbar sein. Das subjektive Ertragsstreben ist also nicht bloß nach den Wunschvorstellungen bzw. der Absichtserklärung des Steuerpflichtigen zu beurteilen. Die Realisierbarkeit der Absicht muss vielmehr an Hand objektiver Umstände nachprüfbar sein (vgl. VwGH 16…
…das Finanzamt bereits in seiner Berufungsvorentscheidung ausführt - davon ausgegangen werden, dass sie mangels Zeitkapazitäten nicht mit dem entsprechenden Einsatz und damit auch nicht mit dem erforderlichen Ertragsstreben ausgeführt werden konnte. Es ist daher offensichtlich, dass der bereits ab dem Jahr 2009 prognostizierte Gewinn nicht erzielbar…
…weiterer Folge die Gesamtgewinnerzielungsabsicht der Beurteilungsmaßstab bei der Liebhabereiprüfung. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Bei § 1 Abs. 1 - Betätigungen stellt die LVO daher darauf ab, ob die Betätigung durch eine anhand objektiver Kriterien nachvollziehbare…