…2 EStG 1988 entgegen stünde, wonach die Rückzahlung von Arbeitslohn sehr wohl Werbungskostencharakter habe. In diesem Sinne seien auch die Einkommensteuerrichtlinien (gemein wohl Lohnsteuerrichtlinien)1999 Rz 319 zu verstehen, worin ausgeführt werde, wenn die Rückzahlung (Erstattung) nach Beendigung des Dienstverhältnisses an einen früheren Arbeitgeber erfolge…
…als Verbindlichkeit gebucht, sondern für den Gesamtbetrag von S 2.818.386,-- bloß eine Rückstellung gebildet. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Gehaltsvorschüsse an. Ein Zufluss von Arbeitslohn kann in derartigen Fällen darin noch nicht gesehen werden. Er liegt frühestens zu dem Zeitpunkt vor, zu dem…
…auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Steht ein Arbeitnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis zu jenem Arbeitgeber, dem er Arbeitslohn zu erstatten (rückzuzahlen) hat, so hat der Arbeitgeber die Erstattung …
…Beiträge nicht aus. Noch einmal sei daran erinnert, dass dem strittigen Geldzufluss keine Abgeltung einer Pensionszusage (Pensionsabfindung) zu Grunde liegt, sondern die Erstattung von ehemaligen Beiträgen zum Erwerb eines Pensionsanspruchs, denen nach der dargestellten Rechtslage Werbungskostencharakter nach § 16 Abs.1 EStG zukommt (und die bei…
… 16 Abs.2 EStG, wonach zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zutreffend hat die belangte Behörde daher die Rückzahlung der vom Beschwerdeführer seit 1962 an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer geleisteten Pflichtbeiträge, die in den Vorjahren bei den Einkünften aus nichtselbständiger…
… 16 Abs.2 EStG, wonach zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zutreffend hat die belangte Behörde daher die Rückzahlung der vom Beschwerdeführer seit 1962 an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer geleisteten Pflichtbeiträge, die in den Vorjahren bei den Einkünften aus nichtselbständiger…
… 16 Abs.2 EStG, wonach zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zutreffend hat die belangte Behörde daher die Rückzahlung der vom Beschwerdeführer seit 1962 an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer geleisteten Pflichtbeiträge, die in den Vorjahren bei den Einkünften aus nichtselbständiger…
… 16 Abs.2 EStG, wonach zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zutreffend hat die belangte Behörde daher die Rückzahlung der vom Beschwerdeführer seit 1962 an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer geleisteten Pflichtbeiträge, die in den Vorjahren bei den Einkünften aus nichtselbständiger…
… 16 Abs.2 EStG, wonach zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zutreffend hat die belangte Behörde daher die Rückzahlung der vom Beschwerdeführer seit 1962 an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer geleisteten Pflichtbeiträge, die in den Vorjahren bei den Einkünften aus nichtselbständiger…
… 16 Abs.2 EStG, wonach zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zutreffend hat die belangte Behörde daher die Rückzahlung der vom Beschwerdeführer seit 1962 an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer geleisteten Pflichtbeiträge, die in den Vorjahren bei den Einkünften aus nichtselbständiger…
… 16 Abs.2 EStG, wonach zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zutreffend hat die belangte Behörde daher die Rückzahlung der vom Beschwerdeführer seit 1962 an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer geleisteten Pflichtbeiträge, die in den Vorjahren bei den Einkünften aus nichtselbständiger…
…da das Berufungsbegehren im gegenständlichen Verfahren nicht auf die in diesem Zusammenhang vorgebrachte Berücksichtigung von (nachträglichen) Werbungskosten, sondern auf die Erstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gerichtet war. Auf Grund der eindeutigen Sach- und Rechtslage erübrigt es sich auf das weitere Vorbringen des Berufungswerbers näher…
…Zu den Werbungskosten zähle auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt worden sei. Der Arbeitgeber (die Johannes Kepler Universität) habe die Rückzahlung der Abfertigung nicht beim laufenden Arbeitslohn als Werbungskosten berücksichtigt…
…berichtigen (also zu vermindern), in dem/in denen der Arbeitslohn seinerzeit ausgezahlt wurde. Nicht übersehen werden darf, dass die Rechtslage bei der Berechnung der Lohnsteuer anders ist: § 16 Abs. 2 E8tG 1972 bestimmt nämlich, dass zu den Werbungskosten auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt…
…sich ein Verlust bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit allerdings nicht in Abrede stellen, obschon es sich um seltene Ausnahmefälle handeln wird. Bei Erstattung (Rückzahlung) von Arbeitslohn kann es sich nämlich ausnahmsweise ergeben, daß in einem Veranlagungszeitraum höhere Werbungskosten als Einnahmen zu verzeichnen sind." Dr…
…festhalten, dass die Geschäftsführung der Firma a - im Gegensatz zu jener der B - bekannt dafür war, bei der Erstattung von Spesen sehr kleinlich gewesen zu sein und ihren Mitarbeitern nicht alle Kosten für Dienstreisen ersetzt zu haben, insbesondere hat die Firma keine Tagesdiäten bezahlt. Überdies…
…das folgenden Wortlaut aufweist: " Erstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen Sehr geehrter Herr [...]! Die X-Anstalt teilt mit, dass die Erstattung der Pensionsversicherungsbeiträge für die Jahre 1994 bis 1999 in Höhe von 10.281,43 € durchgeführt wurde. Die Anweisung erfolgt im Postwege abzüglich 2,50 € Anweisungsgebühr…
…Rs. C-70/95, Sodemare, zur Erstattung der Kosten von Sozialhilfeleistungen als Teil des Sozialhilfesystems). Auch die Kammerumlage muss als Teil eines umfassenden Systems der Interessenvertretung betrachtet werden, das die Niederlassungsfreiheit nicht beschränkt und dem sich die einzelnen Mitglieder nicht (durch Nichtentrichtung) entziehen können. Zu…
…2004 als Fachärztin für Chirurgie in ein Dienstverhältnis zur Stadt Linz befristet für die Dauer von drei Jahren (bis zum 30. Juni 2007) aufgenommen. Mit Schriftsatz vom 8. Oktober 2006 stellte die Bw. einen "Antrag auf Erstattung zu viel bezahlter Lohnsteuer" für das Kalenderjahr 2005…
…haben. Die Ansicht des Berufungswerbers, wonach es sich bei den Erstattungen der Hotelkosten durch den Arbeitgeber um durchlaufende Kosten handeln würde, muss verneint werden. Die Ziffer 2 des § 26 EStG bezweckt, aus dem umfassenden Arbeitslohnbegriff des § 25 Abs 1 Z 1 EStG jene Beträge auszuscheiden…