…den dazu ergangenen Landesrichtlinien normierten Voraussetzungen zu einer Erstattung von mindestens 50% der Schadenbeseitigungskosten geführt. Es ist daher zu prüfen, ob der irrtümlich erfolgte Verzicht auf Ersatzleistungen Dritter den Schluss zulässt, dass der Bw. zumindest die Hälfte der Schadenbeseitigungskosten freiwillig aus eigenem Einkommen getragen hat…
…Eine Berücksichtigung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist jedoch nur in dem Umfang möglich, soweit diese Aufwendungen nicht durch Ersatzleistungen Dritter (zB durch Leistungen privater Versicherungen oder aus öffentlichen Mitteln) gedeckt wurden. Da sämtliche von der Bw im Jahr 2006 getätigten diesbezüglichen Aufwendungen durch Leistungen…
…dass der Bw. im Streitjahr Opfer eines Katastrophenschadens geworden ist und keine Ersatzleistungen von dritter Seite erhalten hat. Unter Beachtung dieser gesetzlichen Bestimmungen bedeutet dies für die vom Bw. beantragten Kosten Folgendes: 1.) Die Kosten für Abbruchsarbeiten laut Rechnungsnachweis in Höhe von 3.367,10…
…Vermögensgegenstände, die durch höhere Gewalt untergegangen sind, eine Ersatzbeschaffung vorgenommen werden müsste. Ersatz durch Versicherungsleistungen: Angemerkt wird, dass - so wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen - steuerfreie Versicherungs- und andere Ersatzleistungen von dritter Seite die Aufwendungen zu kürzen sind (SWK 1987, A I 201), vom Bw. jedoch…
…die Ersatzbeschaffung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen. Zu beachten ist, dass - so wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen - steuerfreie Versicherungs- und andere Ersatzleistungen von dritter Seite die Aufwendungen kürzen (SWK 1987, A I 201). Es werden nicht alle tatsächlich erwachsenen Wiederbeschaffungskosten anerkannt, sondern nur die Kosten der…
…den sonstigen Erfordernissen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung absieht. Zu beachten ist, dass - so wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen - steuerfreie Versicherungs- und andere Ersatzleistungen von dritter Seite die Aufwendungen kürzen (SWK 1987, A I 201). Nach den voranstehenden Ausführungen können lediglich die Ausgaben für…
…die Ersatzbeschaffung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen. Zu beachten ist, dass - so wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen - steuerfreie Versicherungs- und andere Ersatzleistungen von dritter Seite die Aufwendungen kürzen (SWK 1987, A I 201). Es werden nicht alle tatsächlich erwachsenen Wiederbeschaffungskosten anerkannt, sondern nur die Kosten der…
…Ereignis beschädigten oder vernichteten lebensnotwendigen Gegenstandes. Zu beachten ist, dass - so wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen - steuerfreie Versicherungs- und andere Ersatzleistungen von dritter Seite die Aufwendungen kürzen (SWK 1987, A I 201). Es werden nicht alle tatsächlich erwachsenen Wiederbeschaffungskosten anerkannt, sondern nur die Kosten der…
…Ereignis beschädigten oder vernichteten lebensnotwendigen Gegenstandes. Zu beachten ist, dass - so wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen - steuerfreie Versicherungs- und andere Ersatzleistungen von dritter Seite die Aufwendungen kürzen (SWK 1987, A I 201). Es werden nicht alle tatsächlich erwachsenen Wiederbeschaffungskosten anerkannt, sondern nur die Kosten der…
…M.. geleistete Ersatzleistung wurde dem mit der Geldstrafe belasteten Bw, als Geschäftsführer der Fa. A. , als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugerechnet (Zahlung durch dritte Seite): Eine Steuerpflicht ergibt sich nach obigen Darlegungen dann, wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre des Bw gegeben ist…
…M.. geleistete Ersatzleistung wurde dem mit der Geldstrafe belasteten Bw, als Geschäftsführer der Fa. A. GmbH, als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugerechnet (Zahlung durch dritte Seite): Eine Steuerpflicht ergibt sich nach obigen Darlegungen dann, wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre des Bw gegeben…
…Schadenersatz, Entschädigung oder Ähnliches ist bei derartigen Zahlungen die Frage zu klären, ob der Zahlung eine vom Unternehmer erbrachte Leistung zu Grunde liegt. Dass die Zahlung durch einen Dritten erfolgte, schließt einen Leistungsaustausch nicht aus. Im gegenständlichen Fall handelt es sich nach Ansicht der Bp…
…wenn sie das WK-Pauschale nicht überschreiten, berücksichtigt. Weiters ist zu bemerken, dass die § 3 Einkünfte als Ersatzleistungen eines Aktivbezuges anzusehen sind. Diese werden jedoch bei der Hochrechnungs-Variante nicht angesetzt. Es wird lediglich Ihr Pensionsbezug auf das ganze Jahr hochgerechnet, sodass kein "Aktivbezug" vorliegt…
…Daher ist es in Anbetracht der oben zitierten Bestimmung des § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 und der darin normierten Zuflussfiktion nicht entscheidungswesentlich, dass die Zahlungen von der IEF-Service GmbH erst im Jahr 2012 geleistet wurden..." Der Bw. stellte mit Schriftsatz vom 16…
…Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z…
…Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung bzw. zu einem endgültigen Ausscheiden aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht führten. Ersatzleistungen durch Dritte würden die abzugsfähigen Ausgaben bzw. Aufwendungen schmälern, und zwar auch dann, wenn diese erst in einem späteren Jahr zufließen würden (zB Ersätze aus einer…
…die Berufung wurde erwogen: Strittig ist vor dem UFS allein die Frage, inwieweit die dem Berufungswerber (Bw.) infolge eines Katastrophenschadens erwachsenen außergewöhnlichen Belastungen durch von dritter Seite gewährte Ersatzleistungen zu kürzen sind. Dem Berufungsvorbringen zufolge entfalle ein Teil der erhaltenen Entschädigungszahlungen auf (steuerlich nicht abzugsfähige…
…Februar 2010 um belegmäßigen Nachweis der Aufwendungen. Bezüglich der Arbeitsmittel sei gegebenenfalls ein Privatanteil (in %), bezüglich der Fortbildungskosten seien allfällige Ersätze von dritter Seite (z.B. vom Arbeitgeber) bekannt zu geben. Mit Schreiben vom 17. Februar 2010 wurde eine Auflistung der Werbungskosten samt Belegen vorgelegt…
…wäre ohne Auftrag des Arbeitgebers diese berufliche Verwendung des PKWs gar nicht gegeben gewesen und sind daher die Zahlungen als "echter" Schadenersatz (d.h. nicht als Ersatzleistungen für entgehenden Arbeitslohn), wobei der Schaden durch einen Dritten verschuldet wurde, zu werten. Es ist daher nicht einzusehen…
…eine Bestätigung der Gemeinde vorzulegen, aus der hervorgehe, dass der Schaden durch eine Naturgewalt hervorgerufen worden sei, die genaue Bezeichnung des Schadens und die Höhe von Ersatzleistungen vom Katastrophenfonds der Gemeinde. Auch wurde der Bw. ersucht, den als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Ausgabenbetrag im Zusammenhang…