…auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bw "in der Zeit der angeführten Monate nur für einen Dienstgeber gearbeitet" habe. Die Einkünfte in den Monaten April und Mai ergeben "keine erhöhten steuerfreien Ersätze aus der Pendlerpauschale"…
…S pro Woche) erhalten hat. Weiters vorgelegt wurde eine Aufstellung der dienstlich bedingten Reisen mit Angabe der Kostenersätze durch den Dienstgeber sowie die beantragten Differenzbeträge. | Beginn | Ende | | Ersatz durch den Dienstgeber | Datum | Uhrzeit | Datum | Uhrzeit | Reiseziel…
…7.920,00 | | Km-Geld 8022 km x S 4,90) | 39.307,80 | 47.227,80 | | 98.661,76 | | Ersatz durch Dienstgeber | -6.179,00 | | Werbungskosten nsA | 92.482,76 |  …
…Werbungskosten geltend, den er wie folgt errechnete: 18.002 dienstlich gefahrene Kilometer x S 4,90 = S 88.210,-- minus Ersatz durch Dienstgeber S 46.200,-- (15.000 km x S 3,08) = S 42.010,--. Mit Einkommensteuerbescheid 1999 vom 21. November 2000…
…für diese Reise kein Tagesgeld gewährt wurde, ist richtig, sodass S 1.782,-- an Tagesgeldern und S 4.399,30 an Kilometergeldaufstockung (S 7.433,30 Kilometergeld minus S 3.034,-- Ersatz durch Dienstgeber) als Werbungskosten gewährt werden können. 3. Wochendseminar BA. vom 4.2…
…ermitteln bzw die pauschale Ermittlung/Auszahlung durch den Dienstgeber überprüfen. Eine andere steuerliche Beurteilung als im Einkommensteuerbescheid vom 10. Oktober 2003 sei somit mangels geeigneter Unterlagen ausgeschlossen. Mit Eingabe vom 11. Feber 2004, welcher als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu sehen…
…hinzuzurechnen. Ad 2. dass auf Grund der Aufzeichnungen des Dienstnehmers davon auszugehen sei, dass tatsächlich genächtigt wurde. Auf Befragen durch den Dienstgeber hätte Herr A bekannt gegeben, dass die von den Prüfungsorganen getroffene Feststellung, dass er eine Wohnung in Wien 3 besitze, dahingehend nicht von…
…1999 eine Dienstwohnung kostenfrei zur Verfügung. Selbst wenn die dem Bw. durch den Dienstgeber im Jahr 2005 verrechneten Aufwendungen für die Dienstwohnung in N. aus dem Titel Energiepauschale iHv Euro 2.085,14 gegebenenfalls als Mehraufwendungen beurteilt werden könnten, wären diese mangels Gegebenheit einer doppelten…
…Bw. die Tanzschule besucht. Abschließend merkte die Bw. an, dass sie für keine dieser Fortbildungen einen finanziellen Ersatz durch den Dienstgeber erhalten habe. Diese Aufwendungen wurden mit Einkommensteuerbescheid vom 21. Oktober 2010 nicht als Werbungskosten anerkannt, weil eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung nur bei Berufssportlern…
…757,80 erstattet. Eine gesonderte Abrechnung eventuell nicht erstatteter Beträge wurde nicht vorgelegt." Gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 wurde wegen Streichung der ursprünglich anerkannten Werbungskosten betreffend Fachbücher und der Differenz tatsächlicher Reisekosten abzüglich Ersatz durch den Dienstgeber trotz Vorlage der Originalbelege Berufung eingebracht. Begründend wurde ausgeführt…
…Arbeitnehmer angewiesen, anstelle bereits entstandener und vielleicht sogar schon fälliger Bar- oder Sachbezüge Arbeitnehmerbeiträge an die Versicherungsgesellschaft einzuzahlen, oder übe der Arbeitnehmer ein für zukünftige Bar- oder Sachbezüge bestehendes Wahlrecht auf Ersatz durch die Übernahme von Arbeitnehmerbeiträgen aus, so liege eine Bezugsverwendung vor. Dem Arbeitnehmer…
…sodass ein Abzug dieser Aufwendungen als Werbungskosten nicht in Betracht kommt. Zu den Aufwendungen unter den vorgenannten Punkten a und b ist festzuhalten, dass bei diesen nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht von einem Ersatz durch den Dienstgeber auszugehen ist. c. Reisekosten Den von der Bw…
…1.872,78 als Privatanteil ausgeschieden. Der Bw. legte die Fahrtenaufzeichnungen bei und beantragte für die beruflichen Fahrten (15.918 km) € 6.685,56 abzüglich von € 2.735,04 (Ersatz durch den Dienstgeber) anzusetzen. Die Werbungskosten würden somit insgesamt € 6.513,77…
…2003 (wie schon lt. Berufungsvorentscheidung für das Jahr 2002 -Fa.W... - vollständiger steuerfreier Ersatz durch ehem.Dienstgeber) | 1.016,43 | | anerkannte Tagesdiäten (Oktober bis Dezember 2003 - Fa.M. ) | 352,12 Oktober 2003: November 2003 Dezember 2003 Summe: | 110,46…
…dem FLAG und nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Dienstgeber. In gegenständlichem Fall handelt es sich allerdings um einheitswertabhängige Abgaben, vergleichbar einer Objektsteuer, nicht aber um Sozialabgaben im Sinne des Abkommens. Sie werden durch sachbezogene Merkmale - in gegenständlichem Fall den Grundbesitz …
…wie z.B. Telefon im eigenen Büro, Fachliteratur, Kosten der Berufsfortbildung, steht kein Ersatz durch die Gesellschaft zu. Der Vertrag wird für 1999 und Folgejahre abgeschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn die Geschäftsführerin bis zum 15.12. nicht bekannt gibt, nicht für…
…Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Hans Peter Huber, Steuerberater, 4020 Linz, Weißenwolffstraße 1, vom 17. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 12. Jänner 2004 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis…
…der Arbeitspausen, der Abrechnung und Auszahlung des Entgeltes); - Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle (Überwachung der Arbeit durch Dienstgeber oder Aufsichtsperson); - die disziplinäre Verantwortlichkeit des Dienstnehmers (von Ermahnung bis zur Entlassung). Aus diesen Merkmalen muss geschlossen werden, dass eine "Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers…
…entspricht, darstellt. Das gegenständliche Unfalltaggeld als Lohnentschädigung (siehe dazu zB unter http://www.suva.ch/home/suvacare/versicherungsleistungen/geldleistungen.htm) bzw. als Ersatz der konkreten Lohnfortzahlung des Dienstgebers ist vielmehr mit steuerpflichtigen Bezügen aus der österreichischen gesetzlichen Krankenversorgung vergleichbar (vgl. dazu auch Doralt11, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…ohne Ersatz durch den Auftraggeber übernommen werden. Im vorliegen Fall würde bezüglich Art, Ort und Zeit der Beschäftigung keine Kontrolle seitens des Auftraggebers stattfinden. Es gebe keine Vorgaben hinsichtlich Zeit und auch keine Überwachung, wann die Tätigkeiten durchgeführt werden würden. Der Ort sei durch die…