…durch Lieferungen genutzt worden sei. Das Finanzamt führte aus, dass ein dingliches Recht, auf Grund dessen der Berechtigte Anspruch auf bestimmte Leistungen, ein Dulden oder Unterlassen habe, einen Bestandteil des Vermögens des Berechtigten bilde. Die Aufgabe dieses Rechtes sei daher wirtschaftlich als Veräußerung eines Vermögensteiles…
…Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden an die für die Aufhebung…
…gemäß § 289 Absatz 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…in Auftrag gegeben. Indem die Abgabenbehörde ohne Erteilung eines solchen Auftrages über den Antrag des Bw mit Bescheid vom 11. November 2005 in der Sache selbst entschieden hat, hat sie Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte ergehen können. Es erscheint daher…
…nehmen wären. Ermittlungen über die Verteilung der Aufgaben der beiden Geschäftsführer sind - wie oben dargestellt - aus den Verwaltungsakten nicht ersichtlich. Im Mai 2003 wurden beide Geschäftsführer von einer möglichen Haftungsinanspruchnahme informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. W hat nach den vorliegenden Unterlagen diesen Vorhalt nicht beantwortet…
…hat und kann die Anführung einer falschen Steuernummer mit der Verwendung eines Musters erklärt werden. Das Finanzamt hat keine weiteren Ermittlungshandlungen zur Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes gesetzt, wodurch Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung die Erlassung eines inhaltlich anders lautenden Bescheides nicht ausgeschlossen werden kann…
…diese durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die…
…oder Gegenstandsloserklärung), durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren…
…der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Abgabenbehörde I. Instanz hat die oben dargestellten Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung die Erlassung eines anders…
…des Wiederaufnahmeantrages betreffend die Jahre 1999 und 2000 (Pkt. 1.1.) noch hinsichtlich jenes betreffend die Jahre 2001 und 2002 (Pkt. 1.2.) erteilt wurde, hat das Finanzamt Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Es erscheint daher zweckmäßig…
…angefochtene Bescheid aufgehoben und zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Finanzamt zurückverwiesen werde. Das Finanzamt räumte in seiner Stellungnahme ein, dass notwendige Ermittlungen unterlassen worden seien bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Obwohl dem Antragsteller bewusst gewesen sein musste…
…zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. § 115 Abs…
…Rechtsanschauung gebunden. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Es wurden somit im vorliegenden Fall Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung unzweifelhaft ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können…
…Differenzzahlung erfüllt. Der Sachverhalt ist damit nicht hinreichend erforscht, dass er einer abschließenden Beurteilung in Form eines Bescheides zugänglich wäre. Die Finanzbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Der Tatbestand des §…
…der Bw. seine streitgegenständlichen Leistungen für das Unternehmen des Herr_Y erbracht hat. Es wurden daher weitere Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können (siehe § 289 Abs. 1 BAO). Diese Ermittlungen können in der Form getätigt werden, dass dem…
…Wege eines Mängelbehebungsauftrags eine schriftliche Bevollmächtigung der Frau m anzufordern gewesen. Auch insoweit hat die Abgabenbehörde I. Instanz ihr obliegende Ermittlungen unterlassen und ohne Weiteres eine Berufungsvorentscheidung ausgefertigt. Da - wie aus dem Spruch ersichtlich - eine Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 289 Abs. 1 BAO angezeigt war…
…BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…erfüllt hat. Der Sachverhalt ist damit nicht hinreichend erforscht, dass er einer abschließenden Beurteilung in Form eines Bescheides zugänglich wäre. Die Finanzbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Der Tatbestand des §…
…erfüllt hat. Der Sachverhalt ist damit nicht hinreichend erforscht, dass er einer abschließenden Beurteilung in Form eines Bescheides zugänglich wäre. Die Finanzbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Der Tatbestand des §…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…