…getilgt worden seien, sondern auch Forderungen anderer Gläubiger, wie beispielsweise des Steuerberaters und der Bank. Auch deshalb sei keine Gläubigerbenachteiligung erfolgt. Weiters leide der Haftungsbescheid an Ermessensfehlern, denn eine Ermessensbegründung fehle vollständig. Im Rahmen des Ermessens sei jedenfalls zu berücksichtigen, dass die Bw. als nichtselbständige…
Die Heranziehung zur Haftung ist eine Ermessensentscheidung, die im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung des berechtigten Interesses der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde 1. der A., Adr1, 2. des Herrn S., Adr2, beide vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner AG, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Juni 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 3. Mai 2010, Zl. 111…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
…dem Zweck von Zwangsstrafen als Beugemittel entspricht, Zwang zu unterlassen, wenn nichts mehr zu erzwingen ist. Dies führt aber nicht zu einer Ermessensfehlerhaftigkeit bei der Festsetzung der Zwangsstrafe, nur weil jenes Verhalten, das durch eine derartige Zwangsmaßnahme erzwungen werden sollte, in der Folge gesetzt wurde.…
…so ist es im Regelfall billig und gerecht, wenn ihn die Finanzbehörde für den Steuerschaden in Anspruch nimmt, sie würde vielmehr ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von der Inanspruchnahme freistellte; einer besonderen Begründung für die Ermessensausübung bedarf es in diesen Fällen nicht (z.B…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
…keinesfalls als geringfügig anzusehen, weshalb im Sinne des Vorrangs der Rechtsrichtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit die in Rede stehenden Bescheide nicht mit Ermessensfehlern behaftet sind. Aus dem vorliegenden Sachverhalt und den oben dargestellten rechtlichen Erwägungen vertritt der Senat die Auffassung, dass die seitens des Finanzamtes vorgenommenen…
…eine Betriebskostendeckung gegeben) hätte daher bei richtiger rechtlicher Würdigung zu im Spruch anders lautenden Umsatzsteuerbescheiden geführt. In der Berufung wurden weder Ermessensfehler eingewendet noch sind solche dem Akt zu entnehmen. Die Berufung gegen die Wiederaufnahme der Verfahren war daher abzuweisen. Wie soeben ausgeführt steht der…
…Insoweit ist dem Bw mit seinem Vorbringen zur Nichtanwendung der Zustellfiktion zuzustimmen. Inwieweit aber in dem hier theoretischen Fall der Zustellung einer geeigneten Bescheidausfertigung ein Ermessensfehler bei der Wahl der Zustellmethode die Zustellwirkung vernichten würden, kann hier dahingestellt bleiben. U) Vertretung der aus der 2…
…Juli 2009, 2009/15/0102) ausgesprochen hat, steht für den privaten Nutzungsanteil kein Vorsteuerabzug zu. Da auch Ermessensfehler nicht erkennbar sind (deren Vorliegen wurde in den Berufungen auch gar nicht behauptet), kommt somit den Berufungen keine Berechtigung zu. Betreffend den Wiederaufnahmebescheid vom 24. September 2004…
…Bw. zu den Fälligkeitstagen der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuern kann nicht dadurch beseitigt werden, dass der nachfolgende Geschäftsführer möglicherweise ebenfalls seine Verpflichtung zur Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuern verletzt hat. Seitens des Unabhängigen Finanzsenates kann ein Ermessensfehler bei der Inanspruchnahme zur Haftung nicht erkannt werden, wenn derjenige Geschäftsführer…
…auf die Uneinbringlichkeit der Forderung von der Behörde weder im Sinne noch im Zweck des Gesetzes entsprechender Weise ausgeübt worden, sodass ein Ermessensfehler bei der Entscheidung vorliege. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Jänner 2009 als unbegründet ab. Mit Eingabe vom 29…
… diese war und ist nicht bekannt. Für die belangte Behörde bestand somit keine gesicherte Gläubigerposition. Nur bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken wäre die Nichtberücksichtigung der besonderen Umstände eines Falles ermessensfehlerhaft gewesen. Das Fehlen eines Wohnsitzes in Österreich, die Unkenntnis des Aufenthaltsortes des Herrn CC und…
… 13 Abs. 4 ErbStG. Die Inanspruchnahme der Bw. als Haftende stelle daher eine Ermessensfehlerhaftigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz dar. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Mai 2006 als unbegründet ab. Das Finanzamt stellte darin fest, dass der Pflichtteilsberechtigte die Abgaben bislang nicht…
…des vorliegenden Pflichtteilsübereinkommens ergibt sich, dass die Pfand-bestellerin, also die Bw., die Kosten und Gebühren der Pfandrechtseintragung tragen solle. Angesichts des Wortlautes dieser Vereinbarung kann dem Finanzamt kein Ermessensfehler vorgeworfen werden, wenn es die Bw. zur Zahlung herangezogen hat. Denn die Abgaben-behörde darf…
…6 des vorliegenden Pflichtteilsübereinkommens ergibt sich, dass die Pfandbestellerin, also die Bw., die Kosten und Gebühren der Pfandrechtseintragung tragen solle. Angesichts des Wortlautes dieser Vereinbarung kann dem Finanzamt kein Ermessensfehler vorgeworfen werden, wenn es die Bw. zur Zahlung herangezogen hat. Denn die Abgabenbehörde darf im…
…der Rechtsprechung und Fachliteratur entspreche, war ohne Eingehen auf den konkreten Berufungsfall und ohne nachvollziehbare Begründung, weshalb trotz der langen Kenntnis der erhobenen Vorwürfe und des Ergebnisses der Außenprüfung der Abgabenbehörde bei Abweisung des Fristverlängerungsansuchens ein Ermessensfehler unterlaufen wäre, nicht geeignet, die gesetzte Mängelbehebungsfrist als…
…11 BAO eine Schadensersatzhaftung für eine widerrechtliche Handlung darstellt und aufgrund des Umstandes, dass die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin uneinbringlich sind, kann seitens des Unabhängigen Finanzsenates kein Ermessensfehler darin erblickt werden, dass der Bw. im vollen Betrag der aushaftenden Lohnabgaben zur Haftung herangezogen wurde. …
…Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können. Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgerichtshof in weiteren Erkenntnissen vertreten, indem er ausführt, dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis…