…Im fortgesetzten Berufungsverfahren hat die Amtspartei einen die Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Bescheid erlassen. Im gegenständlichen Berufungsverfahren ist ausschließlich strittig, ob das Finanzamt zu Recht mit Bescheid vom 13.6.2003 die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens Umsatzsteuer 1995 verfügen durfte. In der Begründung führt das…
…Das Amt hätte diese daher auch bei der Veranlagung - da offengelegt und übermittelt - berücksichtigen können bzw. müssen. Eine Subjektvereinigung könne ja nur für bereits übermittelte Lohnzettel stattfinden. Die Subjektzusammenführung sei unrichtigerweise als neu hervorgekommene Tatsache qualifiziert worden. Eine amtswegige Wiederaufnahme nach dem Neuerungstatbestand könne nur…
…bei Erlassung des bisherigen ESt-Bescheides für das betreffende Veranlagungsjahr bereits existiert habende Tatsache dem Finanzamt neu bekannt wird (beim Finanzamt neu hervorkommt), und wenn Frist des § 304 erster Fall BAO (Verjährungsfrist) noch nicht abgelaufen ist, dann ist das Ermessen zu üben, ob die Wiederaufnahme…
…bei deren Einhaltung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderstellung hätte unterbleiben können, in Betracht kommen würden, sei obige Rechtsansicht des VwGH bei Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Insbesondere bei amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens könne beispielsweise die Bedachtnahme auf das Gebot der Gleichmäßigkeit der…
…betreffend der Firma Dr. H. dem Finanzamt überspielt wurde. Die Höhe des Bezuges wäre somit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht bekannt gewesen. Die Verfügung der amtswegigen Wiederaufnahme liege im Ermessen (z.B. VwGH 18.1.1994, 90/14/0124). Im § 20 BAO komme der Begriff…
…der Abgabenbehörde gestellt ist, sondern vielmehr die Richtschnur des § 20 BAO Beachtung zu finden hat. Dabei hätte - ebenso wie etwa bei Verfügungen amtswegiger Wiederaufnahme von Verfahren (§ 303 Abs. 4 BAO) - die Ermessensübung insbesondere der Rechtsrichtigkeit den Vorrang gegenüber der Rechtsbeständigkeit einzuräumen, wobei es für die…
…Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts…
… 93 BAO), lediglich lapidar mit dem Gesetzestext begründet sind, sohin weder das geübte Ermessen begründen noch einen Wiederaufnahmegrund anführen, erweist sich das Berufungsbegehren in diesem Punkt als im Ergebnis berechtigt. Denn der Verweis auf eine gesondert ergehende Begründung macht letztere nur zum Bestandteil jenes Bescheides…
…die Verfahren betreffend die Körperschaftsteuer 2002, 2003 und 2005 amtswegig gemäß § 303 Abs. 4 BAO neu aufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. Das "Ansuchen" der Bw. auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2001 wurde seitens des Finanzamtes abgewiesen. Zusammenfassend führt das Finanzamt in der Bescheidbegründung vom…
…nach amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens, betreffenden Einkommensteuerbescheide vom 23.01.2009, ist die Behörde I. Instanz von dieser seit mehreren Jahrzehnten praktizierten Vorgehensweise abgerückt und hat den "neuen" Einkommensteuerbescheiden zugrunde gelegt, dass eine Betriebsausgabenpauschale nach § 17 Abs. 1 EStG nicht zusteht, wenn die Krankenanstalten bei…
…zu berücksichtigen (zur insoweit vergleichbaren Situation bei der Ermessensübung zur Verfügung amtswegiger Wiederaufnahmen vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz 41). Übertragen auf das Abgabenberufungsverfahren, in welchem die Ermessensübung der Abgabenbehörde erster Instanz voll zu prüfen ist, und somit das Ermessen in der Berufungsentscheidung nochmals voll zu…
…Abgaben (Ritz, BAO2, § 20 Tz 7) Der Zweck der gesetzlichen Norm, die Ermessen einräumt, ist nach höchstgerichtlicher Rsp von zentraler Bedeutung bei der Ermessensübung; im Fall der Wiederaufnahme ist der Zweck die Rechtsrichtigkeit und somit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung (vgl Ritz, BAO2, § 20 Tz 8, …
…außerbilanziell wieder hinzugerechnet worden. Da bei beantragten Wiederaufnahmen eine Missverhältnisbeurteilung nicht anzustellen sei, erweise sich der in Rede stehende Wiederaufnahmebescheid als rechtmäßig, auch wenn er als "amtswegiger Bescheid" erlassen worden sei. Die Aufhebung nach § 299 BAO liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Dabei komme auch dem…
…6% zu berücksichtigen. Zur Frage der Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommsteuer 2002 und 2003 ist Folgendes auszuführen: Der Erstbescheid betreffend Einkommensteuer 2002 wurde am 28. November 2003, der Erstbescheid betreffend Einkommensteuer 2003 am 24. Mai 2005 erlassen. Bei der Erlassung dieser Bescheide wurden die Angaben…
…198 Tz 17). 2.1.2 Ermessen Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme eines Abgabeverfahrens handelt es sich zudem um eine Ermessensentscheidung. Gemäß § 20 BAO müssen Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sich in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht…
…Rede sein. Da es sich bei einer amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO um eine Ermessensentscheidung handelt, ist deren Rechtmäßigkeit im Lichte des § 20 BAO zu beurteilen. Nach § 20 BAO müssen sich die Ermessensentscheidungen innerhalb der Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht…
…Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde (Ritz, BAO³, § 303 Tz 38 mwN). Amtswegige Wiederaufnahmen werden…
…erster Instanz erlassen hat. (3) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen ist, kann der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auch bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…die online-Erklärungen einbrachte. C) Ermessen: Soweit die Begründung des Ermessens als unzureichend in Kritik gezogen wurde, ist auszuführen: Das Fehlen der Begründung bei der Ermessensübung im Zuge einer amtswegigen Wiederaufnahme bewirkt einen Verfahrensmangel, der nur bei Wesentlichkeit eine Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach sich…
…dass die Begründung der Wiederaufnahmebescheide des FA, gemessen an den von Stoll dargelegten Anforderungen, nicht ausreichend und daher nicht geeignet sein kann, die "bescheidaufhebende - etwa zu einer Verböserung führende - Ermessensentscheidung in allen Fällen zu rechtfertigen. Vor allem bei amtswegigen verbösernden Wiederaufnahmen kann der bloße abstrakte…