…gilt Art. 239 ZK in Verbindung mit Art. 905 ZK-DVO für die Erstattung und den Erlass von sonstigen Eingangsabgaben und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe, dass die Vorlage an die Kommission unterbleibt und die Artikel 906 bis 909 ZK-DVO nicht anzuwenden sind. Ein besonderer…
…verlängert, wenn der Beteiligte nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Die Zollbehörden nehmen die Erstattung oder den Erlass von Amts wegen vor, wenn sie innerhalb dieser Frist selbst feststellen, dass einer der in Abs…
…verlängert, wenn der Beteiligte nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Die Zollbehörden nehmen die Erstattung oder den Erlass von Amts wegen vor, wenn sie innerhalb dieser Frist selbst feststellen, dass einer der in Abs…
…mitgeteilte Abgabenschuld des Beschwerdeführers von Amts wegen gemäß Art. 236 ZK zum Teil erlassen. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung wendet sich der Berufungswerber gegen einen nur teilweisen Erlass und begründet dies mit der Vorschreibung der Eingangsabgaben für eine Menge von 600 Karton Zigaretten…
…Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen übermittelt worden sei und zudem offensichtliche Fahrlässigkeit der Bf. vorliege. Die Berufungsvorentscheidung ist in Rechtskraft erwachsen. Ebenfalls mit Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 11. November 2009, Zl. 800000/00648/2008, wurde auch der Antrag auf Erlass der vorgeschriebenen Eingangsabgaben…
…800000/05656/2007, betreffend Erlass der Abgaben nach Art. 239 Zollkodex (ZK) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem gegenständlichen Rechtsstreit liegt als abgabenanspruchbegründender Sachverhalt die vorschriftswidrige Verbringung von Schmuckwaren in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu Grunde. Dieser Abgabenanspruch wurde mit Bescheid des…
…betreffend Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben und von Nebenansprüchen gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: I. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.1 BAO aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zurückverwiesen. II. Bezüglich der Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 6.463,23…
…BAO ab. Begründend wurde ausgeführt, dass ein aus Billigkeitserwägungen vorzunehmender Erlass von Zollabgaben gemäß der gesetzlichen Regelung schon wegen der aus der rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen bandenmäßigem Schmuggel hervorgehenden betrügerischen Absicht ausgeschlossen sei. Bei den sonstigen, national geregelten Eingangsabgaben, hier gegenständlich die Einfuhrumsatzsteuer, wäre gemäß…
…der ebenfalls vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer, welche eine sonstige Eingangsabgabe darstellt, bestimmt § 83 ZollR-DG abweichend Folgendes: "§ 83. Artikel 239 ZK in Verbindung mit Artikel 905 ZK-DVO gilt für die Erstattung und den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe, dass die Vorlage an…
…die Festsetzung von Aussetzungszinsen nicht mit dem Argument bekämpft werden kann, dass ein Erlassantrag noch Gegenstand eines unerledigten Rechtsmittelverfahrens ist. Es sind auseinanderzuhalten die Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung der Stammabgaben (Art. 244 ZK, schon entschieden am 19.6.2007) und zum Erlass der Eingangsabgaben …
…Bf. wegen Entziehens von Versandwaren aus der zollamtlichen Überwachung Eingangsabgaben samt Abgabenerhöhung gem. Art. 203 Abs.1 und Abs.3, 1. Anstrich Zollkodex (ZK) und § 108 Abs.1 ZollR-DG in Höhe von 86.500,90 € (7.959,- € an Zoll, 77.391,80…
…indem er darin normiert hat, dass Art.239 ZK iVm Art.905 ZK-DVO für die Erstattung und den Erlass von sonsrtigen Eingangsabgaben mit der Maßgabe gilt, dass die Vorlage an die Kommission unterbleibt und die Artikel 906 bis 909 ZK-DVO nicht anzuwenden sind…
…dass sich seine finanzielle Lage beginnend mit 2002 zunehmend verschlechtert habe, die Voraussetzungen für einen Erlass der Eingangsabgaben erst nach der Ein-Jahres-Frist eingetreten seien und von ihm nicht in zumutbarer Weise verhindert werden konnten, sei auf die herrschende Rechtsauslegungs- und Entscheidungspraxis in der…
…90233/09/98, betreffend Erlass von Eingangsabgaben nach Art. 239 Zollkodex (ZK) entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Feldkirch vom 11. September 1997, GZ. 32306/97, wurde der Antrag auf Erlass der Eingangsabgaben, welche mit…
…der ebenfalls vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer, welche eine sonstige Eingangsabgabe darstellt, bestimmt § 83 ZollR-DG abweichend Folgendes: "§ 83. Artikel 239 ZK in Verbindung mit Artikel 905 ZK-DVO gilt für die Erstattung und den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe, dass die Vorlage an…
…der ebenfalls vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer, welche eine sonstige Eingangsabgabe darstellt, bestimmt § 83 ZollR-DG abweichend Folgendes: "§ 83. Artikel 239 ZK in Verbindung mit Artikel 905 ZK-DVO gilt für die Erstattung und den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe, dass die Vorlage an…
…für die Erstattung oder den Erlass von Eingangsabgaben dar. Es bedarf daher auch keiner Bestimmung über die Wiederaufnahme des Verfahrens. Die in der BAO enthaltene Bestimmung betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens ist daher, soweit sie sich auf die Abgabenbemessung bezieht, auf Eingangsabgabenbescheide nicht anwendbar (vgl…
…der ebenfalls vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer, welche eine sonstige Eingangsabgabe darstellt, bestimmt § 83 ZollR-DG abweichend Folgendes: "§ 83. Artikel 239 ZK in Verbindung mit Artikel 905 ZK-DVO gilt für die Erstattung und den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe, dass die Vorlage an…
…Folgendes: "§ 83. Artikel 239 ZK in Verbindung mit Artikel 905 ZK-DVO gilt für die Erstattung und den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe, dass die Vorlage an die Kommission unterbleibt und die Artikel 906 bis 909 ZK-DVO nicht anzuwenden sind…
…C-48/98, seien Vorschriften, die eine Erstattung oder einen Erlass vorsähen, stets eng auszulegen, zumal die Erstattung oder der Erlass von Eingangsabgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden könne, also eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhrsystem darstelle. Danach könnten…