… 20 Bundesabgabenordnung,(BAO), gebotenem Ermessens, den Erlass der Zollschuld gewähren könne. Das steuerunredliche Verhalten des Bf. wäre mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und vom 13 .Oktober 1998 bestätigt worden. Es wäre durchaus im Willen des Gesetzgebers gelegen, die dem Staat durch steuerunredliches Verhalten…
…der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Art. 899 ZK-DVO: (1) Stellt die Entscheidungszollbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass…
…der für die Aussetzung in Betracht kommende Abgabenbetrag bzw. Die im Aussetzungsbescheid angeführte Abgabenschuldigkeit Dem gegenständlichem Verfahren wird nachstehender Sachverhalt zugrunde gelegt: Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 22. August 1997, Zl: 100/VV/SCH-10/27315/2/94 wurde gegenüber dem Bf. die Zollschuld…
…Z1W/2005 der Beschwerde in der Abgabensache stattgegeben und festgestellt, dass die Zollschuld durch die rechtskräftige Einziehung der beschlagnahmten Zigaretten erloschen ist. Da nunmehr die dem Beschwerdeverfahren zu Grunde liegende Abgabenschuld nicht mehr besteht, war der verfahrensgegenständliche Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass der Einfuhrabgaben nach…
…hatte. Die im gegenständlichen Erlassverfahren angefochtene Berufungsvorentscheidung teilt dieses Schicksal, weil Vorfrage einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlass der Zollschuld die Frage ist, ob der Antragsteller überhaupt zu Recht als Zollschuldner in Anspruch genommen wurde (vgl. VwGH 30.09.2004, 2004/16/0194, 0195…
…Mit Bescheid vom 22. Mai.2002, Zl: 800/05146/1/2002 wurde der Antrag der Bf. auf Verlängerung der Antragsfrist auf Erlass gemäß Artikel 239 ZK der mit Bescheid vom 12. April 2001, Zl: 800/1449/01/2000 festgesetzten Zollschuld, als nicht fristgerecht eingebracht, zurückgewiesen. …
…der Gesamtheit oder eines Teils einer Zollschuld verzichtet wird.) Diese Fälle werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt und ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach Abs.2 leg.cit. erfolgt die Erstattung oder der Erlass der…
…das Zollamt Wien die Beschwerde in der Hauptsache ab, im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Tatbestand der Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK erfüllt war und dass diese Zollschuldentstehung verschuldensunabhängig sei, während über Fragen zur Anspruchsberechtigung bezüglich Erstattung / Erlass in einem eigenen Bescheid entschieden wird…
…die Erstattung (bzw. rechtlich gleichwertig bei noch nicht bezahlten Abgaben den Erlass) der Zollschuld gemäß Art. 239 ZK zu beantragen. Vorweg sei bemerkt, dass aus Art. 239 Abs.1 ZK gefolgert werden könnte, dass Erstattung/Erlass im Ermessen der Zollbehörde stehen ("können"). Das ist unzutreffend…
…239 Abs. 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten…
…239 Abs. 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten…
…erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese…
…in der Türkei nachweist, die Möglichkeit, die Erstattung (bzw. rechtlich gleichwertig bei noch nicht bezahlten Abgaben den Erlass) der Zollschuld gemäß Art. 239 ZK zu beantragen. Vorweg sei bemerkt, dass aus Art. 239 Abs.1 ZK gefolgert werden könnte, dass Erstattung/Erlass im Ermessen der…
…oder der Betrag entgegen Art. 220 Absatz 2 buchmäßig erfasst worden ist. Eine Erstattung wird nicht gewährt, wenn die Zahlung oder buchmäßige Erfassung eines gesetzlich nicht geschuldeten Abgabenbetrages auf ein betrügerisches Vorgehen des Beteiligten zurückzuführen ist. Gemäß Art. 204 Absatz 1 ZK entsteht eine Zollschuld…
…festgestellt werden konnte. Die Erstattung oder der Erlass der Einfuhrabgaben aus den in Abs. 1 genannten Gründen erfolgt laut Abs. 4 leg.cit. auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…vom Zollschuldner oder von den Personen, die seine Rechte und Pflichten übernommen haben, zu stellen. ... Schon die klaren Formulierungen dieser Bestimmungen zur betrügerischen Absicht - gleichzusetzen mit vorsätzlichem deliktischem Handeln - machen es deutlich, dass ein gänzlicher oder teilweiser Erlass der Einfuhrabgabe Zoll aufgrund der gerichtlichen Verurteilung…
…dritter Anstrich ZK-DVO (Passieren der Zollstelle) anlässlich jeder Einreise des Bf. mit dem gegenständlichen Beförderungsmittel in das Zollgebiet. Das wiederholte Verbringen derselben Nichtgemeinschaftsware (Art. 4 Nr. 8 ZK) in das Zollgebiet führte zur wiederholten Einfuhrzollschuldentstehung, und zwar pro Einfuhrvorgang. Wird einmal die Zollschuld entrichtet…
…Einfuhrzollschuld für das Beförderungsmittel sei also bereits mit der im März 2001 erstmalig erfolgten vorschriftswidrigen Verbringung kraft Gesetzes entstanden und in weiterer Folge über die Jahre bis heute mit jeder weiteren Einfahrt in das Gemeinschaftsgebiet. Diese immer wiederkehrende Zollschuldentstehung leite sich aus dem Umstand ab…
…Beförderungsmittel sei also bereits mit der im März 2001 (richtig wohl November 2000) erstmalig erfolgten vorschriftswidrigen Verbringung kraft Gesetzes entstanden und in weiterer Folge über die Jahre bis heute mit jeder weiteren Einfahrt in das Gemeinschaftsgebiet. Diese immer wiederkehrende Zollschuldentstehung leite sich aus dem Umstand…
…Rahmen des gemäß § 20 Bundesabgabenordnung,(BAO), gebotenem Ermessens, den Erlass der Zollschuld gewähren könne. Das steuerunredliche Verhalten des Bf. wäre mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und vom 13 .Oktober 1998 bestätigt worden. Es wäre durchaus im Willen des Gesetzgebers gelegen, die dem Staat…