Findok · UFS-Entscheidungen
UFSZ1W ZRV/0060-Z1W/05
Erlass der Einfuhrabgaben
geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)ZRV/0060-Z1W/05vom 11.03.2008
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Eva
Neudörfler, Rechtsanwalt, 1050 Wien, Blechturmgasse 7,vom
26. August 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom
18. Juli 2005, Zl. 100/55149/2002-10, betreffend Erlass der
Abgaben nach Art. 239 ZK entschieden:
Die Beschwerde
wird als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungsgründe
Mit Bescheid vom 8. Mai 2005 wies das Zollamt Wien den
Antrag des Beschwerdeführers gemäß Art. 239 Zollkodex (ZK) auf
Erlass der mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 11. Dezember 2002,
Zl. 100/55149/2002 in Höhe von € 183.871,667 vorgeschriebenen
Abgabenbetrages ab.
Die gegen diesen Bescheid gerichtete Berufung, in welcher
insbesondere auf die besondere Lage des Bf. hingewiesen wurde wies das Zollamt
Wien mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung als
unbegründet ab.
Über
die Beschwerde wurde erwogen:
Die gefertigte Behörde hat mit Berufungsentscheidung
vom 10. März 2008, GZ ZRV/47-Z1W/2005 der Beschwerde in der
Abgabensache stattgegeben und festgestellt, dass die Zollschuld durch die
rechtskräftige Einziehung der beschlagnahmten Zigaretten erloschen
ist.
Da nunmehr die dem Beschwerdeverfahren zu Grunde liegende
Abgabenschuld nicht mehr besteht, war der verfahrensgegenständliche Antrag
des Beschwerdeführers auf Erlass der Einfuhrabgaben nach Art. 239 ZK schon
aus diesem Grund ohne näheres Eingehen auf das Beschwerdevorbringen als
unbegründet abzuweisen.
Wien, am 11.
März 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 239 ZK, VO 2913/92, ABl. Nr. L 302 vom 19.10.1992 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Zoll (Referent)
- Geschäftszahl
- ZRV/0060-Z1W/05
- Stammnummer
- 33593
- Gültig
- 11.03.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF