…Waren vor der Überlassung beschlagnahmt und gleichzeitig oder später eingezogen werden. Da das Fahrzeug Chevrolet Type Camaro mit Strafverfügung vom 14. Juli 2008, Zl. 920000/90053/36/2007, gem. § 35 Abs. 4 iVm. § 17 FinStrG rechtskräftig für verfallen erklärt worden ist, ist die Zollschuld erloschen.…
…sei die Zollschuld in Höhe von insgesamt € 8.090,06 (davon € 1.943,42 an Zoll, € 1.910,68 an Einfuhrumsatzsteuer und € 4.235,96 an Tabaksteuer) gemäß Artikel 233 Buchstabe d ZK erloschen. Daraus ergäbe sich gegenüber der erstinstanzlichen Vorschreibung…
…in der Beschwerde ausführt, es sei nur eine Verurteilung hinsichtlich von 106 Schmuckstücken erfolgt. Richtig ist vielmehr, dass eine Verurteilung hinsichtlich 212 Schmuckstücken (Schmuggel) und eine Verurteilung hinsichtlich 106 Schmuckstücken (Abgabenhinterziehung) erfolgte und sämtliche vorgennannten Schmuckstücke für verfallen erklärt wurden. Ein Erlöschen der Zollschuld war…
…Das Erlöschen der Zollschuld nach Art. 233 lit. d ZK hat - unbeschadet der Bestimmungen des Art. 867 Abs. 2 und 3 ZK-DVO - zur Folge, dass eine Erhebung der auf die Ware entfallenden Eingangsabgaben (vorerst) zu unterbleiben hat. Im Beschwerdefall wurden die Module mit Erkenntnis…
…Erlöschen der Zollschuld ausgegangen, weil die dem dortigen Verfahren zugrunde gelegenen Waren seiner Ansicht nach noch beim vorschriftswidrigen Verbringen beschlagnahmt worden sind. Das vorschriftswidrige Verbringen ist so lange gegeben, solange die Beförderung, die als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen sei, noch andauert. Die Beförderung endet aus der…
…221 Abs. 1 ZK mitgeteilte Eingangsabgabenschuld noch im Zuge der Amtshandlung am 6. Februar 1997. Diese Zahlung in bar hatte gem. Art. 223 ZK Tilgungswirkung und führte gem. Art. 233 Buchstabe a) ZK zum Erlöschen der Zollschuld. Die im Spruch des Bescheides vom 26. Februar…
…einmal im Monat oder auch wöchentlich gefahren. Der Zollsenat 3 (K) des Unabhängigen Finanzsenates hat am 5. Juli 2007 den Beschluss gefasst, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zu einem allfälligen Erlöschen der verfahrensgegenständlichen Zollschuld vorzulegen. Der EuGH hat die Fragen in seinem Urteil vom 2…
…Z1W/2005 der Beschwerde in der Abgabensache stattgegeben und festgestellt, dass die Zollschuld durch die rechtskräftige Einziehung der beschlagnahmten Zigaretten erloschen ist. Da nunmehr die dem Beschwerdeverfahren zu Grunde liegende Abgabenschuld nicht mehr besteht, war der verfahrensgegenständliche Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass der Einfuhrabgaben nach…
…Verletzung der Gestellungsverpflichtung erfüllt ist, ab. Das Vorliegen eines Verschuldens ist somit nicht entscheidungsrelevant. Gleichfalls erübrigt es sich auf das Vorbringen hinsichtlich des Vorliegens eines Gesamtschuldverhältnisses einzugehen, da die Zollschuld wie bereits ausgeführt mit dem Einzug der Waren, also dem rechtskräftigen Verfall derselben erloschen ist…
…Frist verjährt und damit erloschen ist, ist diese Vorschrift als eine materiell-rechtliche Regelung anzusehen (EuGH 23.2.2006, Rs C-201/04). Eine Zollschuld unterliegt somit nur den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geltenden Verjährungsregeln, selbst wenn das Verfahren zur Erhebung der Schuld erst nach…
…den rechtskräftigen Verfall der 1.024.720 Stück Zigaretten der Marke Super King gemäß Art. 233 Buchstabe d Zollkodex (ZK)erloschen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Dezember 2002 schrieb das Zollamt Wien dem Beschwerdeführer (Bf.) die gemäß Art. 202 ZK entstandene Zollschuld für die im…
…oder vernünftigerweise wissen müssen" auf der Hand. Zwar sieht das Zollrecht in gewissen Fällen auch das Erlöschen einer Zollschuld vor, sie kommen aber im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung. Gemäß Art. 233 Buchst. d) ZK erlischt die gem. Art. 202 entstandene Zollschuld bei solchen Waren…
…der damals geltenden Fassung stelle keinen Tatbestand im Sinne des Artikels 233 ZK dar und führe daher nicht zum Erlöschen der bereits entstandene Zollschuld. Gegen diese, das Berufungsbegehren abweisende Berufungsvorentscheidung hat die Bf. mit Eingabe vom 12. Dezember 2002 fristgerecht eine Beschwerde (= Rechtsbehelf der…
…als Gesamtschuldnerin zur Gänze entrichtet. Es kommt hinsichtlich der streitgegenständlichen Zollschuld daher nur eine Erstattung und kein Erlass in Betracht. Gemäß Artikel 236 Absatz 1 letzter Satz ZK wird eine Erstattung nicht gewährt, wenn die Zahlung eines gesetzlich nicht geschuldeten Betrages auf ein betrügerisches Vorgehen…
…Sachhaftung mit der Entrichtung (dem Erlöschen) der Zollschuld ende. Das Hauptzollamt Wien begründet seine Entscheidung im wesentlichen damit, dass im Ermittlungsverfahren zu Zl. xxxxx festgestellt worden sei, dass für das im Spruch angeführte beschlagnahmte Beförderungsmittel am 30. Mai 2000 eine Eingangsabgabenschuld in der im Spruch…
…schulden, hat das Hauptzollamt Linz zu Recht alle Gesamtschuldner in Anspruch genommen. PR hat den Abgabenbetrag am 2. Februar 2001 entrichtet. Die Zahlung des Abgabenbetrages durch einen Gesamtschuldner bewirkt das Erlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 lit. a ZK auch für die übrigen Gesamtschuldner (Witte…
…DG. Der Abgabenbetrag ist am 2. August 2004 in Belgien entrichtet worden. Die für die Bf. gemäß Art. 203 Abs. 1 und Abs. 3 vierter Anstrich ZK entstandene Zollschuld ist daher erloschen. Durch das Erlöschen der Zollschuld ist auch die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung…
…die Sachhaftung mit der Entrichtung (dem Erlöschen) der Zollschuld ende. Das Hauptzollamt Wien begründet seine Entscheidung im wesentlichen damit, im Ermittlungsverfahren zu Zl. xxxxx sei festgestellt worden, dass für das im Spruch angeführte beschlagnahmte Beförderungsmittel am 13. November 1999 eine Eingangsabgabenschuld in der im Spruch…
…Zollschuldners oder eines nach den Abgabenvorschriften persönlich Haftenden befinden, ohne Rücksicht auf die Rechte anderer Personen für die auf sie entfallenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und können aus diesem Grund von der Zollstelle beschlagnahmt werden. Die Haftung beginnt mit dem Entstehen und endet mit dem Erlöschen…
…Sachhaftung ende mit der Entrichtung (dem Erlöschen) der Zollschuld. Das Hauptzollamt Wien begründet seine Entscheidung im wesentlichen damit, dass im Ermittlungsverfahren zu Zl. xxxxx festgestellt worden sei, dass für das im Spruch angeführte beschlagnahmte Beförderungsmittel am 18. November 2000 eine Eingangsabgabenschuld in der Höhe von…