…dem Bw die Anerkennung der Kurkosten. Begründend führte das FA aus, dass Auslandsreisen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einer Erholungsreise zukomme, nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung seien. In der fristgerecht erhobenen Berufung vom 14. Juli 2009 gab der Bw an, dass der 2008 durchgeführte Auslandsaufenthalt…
…unter ärztlicher Begleitung und Aussicht erfolgten, abzugsfähig seien. Im gegenständlichen Fall komme dem Meeraufenthalt in Griechenland allerdings vielmehr der Charakter einer Erholungsreise zu. In der hiergegen fristgerecht erhobenen Berufung vom 26. November 2007 erläuterte der Bw., der Meeraufenthalt stehe im direkten Zusammenhang mit der langjährigen…
…der Begründung zur Gänze nicht anerkannt, dass die Reise den Charakter einer Erholungsreise gehabt habe. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 4.9.2008 fristgerecht berufen und als Begründung folgendes ausgeführt: Die Bw. sei seit ihrer Geburt behindert. Die Behinderungen würden mit zunehmendem Alter…
…Abs. 3 EStG 1988 und führte begründend aus, der Begriff "Kur" erfordere gewisse Voraussetzungen, wie etwa ärztliche Aufsicht und Betreuung oder einen kurmäßig geregelten Tagesablauf. Wegen der Schwierigkeit der Abgrenzung reiner Erholungsreisen von Kuraufenthalten, seien strenge Maßstäbe an die den Steuerpflichtigen treffenden Nachweiserfordernisse zu legen…
…ist regelmäßig durch eine vor der Kur ausgestellte ärztliche Bestätigung oder durch den Umstand der Zuerkennung eines Kostenersatzes durch die Sozialversicherung nachzuweisen. Die Wahl des Kurortes für den Kuraufenthalt spielt ebenfalls eine Rolle. Wird anlässlich einer Erholungsreise eine ärztliche Behandlung bei Anfall von Kurmittelkosten durchgeführt…
…76, 2103/77, 2104/77). 3. An den Nachweis dieser Voraussetzungen müssten wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden (z.B. VwGH 18.12.1973, 1792/72). 4. Zum…
…sondern jeweils in einem Appartement, also in einem für jeden erholungssuchenden Urlauber zugänglichen Domizil. Unterscheiden sich medizinisch indizierte Reisen aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht von Erholungsreisen, werden sie mangels ausreichender Abgrenzung von der steuerlich unbeachtlichen privaten Sphäre nach einhelliger Rechtsprechung nicht als zwangsläufig angesehen…
…abzugsfähige außergewöhnliche Belastung oder als nichtabzugsfähiger Aufwand gem. § 20 EStG 1988 ein strenger Maßstab anzulegen sei. Ob eine abzugsfähige Kurreise oder eine nicht abzugsfähige Erholungsreise vorliege, hänge vom Gesamtcharakter der Reise ab. Wenn sich eine "Kurreise" in keiner Form von einem "normalen" Erholungsurlaub unterscheide, liege…
…zumindest mit einer (kur)ärztlichen Behandlung oder Betreuung verbunden sein müsste. Eine Reise, die sich in nichts von einer normalen Erholungsreise unterscheidet, wird auch nicht dadurch zu einer Heilbehandlung, dass sie auf ärztliche Empfehlung erfolgt und dass sie auch tatsächlich zu einer Besserung der Krankheit…
…2755/76, 2103/77, 2104/77). An den Nachweis dieser Voraussetzungen müssten wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden (z.B. VwGH 18.12.1973, 1792/72). Zum Nachweis…
…ist. An den Nachweis dieser Voraussetzungen müssen wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden. Zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Kuraufenthaltes ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus…
…erfolgversprechend ist. An den Nachweis dieser Voraussetzungen müssen wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit dienenden Erholungsreisen strenge Anforderungen gestellt werden. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthaltes ist die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten Zeugnisses, aus dem…
…aus der Bescheinigung der Versicherungsanstalt offensichtlich ergibt. Außerdem muss sich der Steuerpflichtige am Kurort grundsätzlich in ärztlicher Behandlung begeben. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob die Reise eine krankheitsbedingte Kurreise oder bloß eine heutzutage übliche Erholungsreise ist (vgl. VwGH v.18.12.1973…
ausgeschlossen werden konnte und Geschäftsreisen in Verbindung mit Erholungsreisen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind (Aufteilungsverbot), wurden die gegenständlichen Reisen der Privatsphäre zugeordnet. Die angefallenen Kosten (Flug- und Nächtigungskosten, Taggelder) in Höhe von S 22.378,00 (Reise Rom 1997) und S 21.930,00 (Reise Barcelona…
…mit der Begründung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, ein ärztlich verordneter Meeraufenthalt, bei dem keine kurärztlich Betreuung erfolgt sei und der sich von einer normalen Erholungsreise nicht unterscheide, sei auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn dadurch tatsächlich eine Besserung der Krankheit eintrete…
…der Körperpflege, der ärztlichen Behandlung, der Heilmittel und der Pflege in Krankheitsfällen, einer Erholungsreise, des Unterrichtes und der Berufsausbildung, der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. Diese Kosten sind grundsätzlich unter Mitwirkung des Familienbeihilfenwerbers konkret zu ermitteln. Wenn (so gut wie) die…
…das vor Antritt der Kur ausgestellt wurde. Aufwendungen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einer zumal mit der Gattin unternommenen Erholungsreise zukomme, seien nicht abzugsfähig. Der Bw wandte sich gegen diese Auffassung mit Vorlageantrag. Ihn begründete er wie folgt: Seine Frau sei seit Jahren wegen Kreuzschmerzen in…
…sind die Reisekosten insgesamt nicht absetzbar (Aufteilungsverbot). Eine steuerlich nicht beachtliche Reise liegt etwa vor, wenn eine Geschäftsreise mit einer Erholungsreise verbunden wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine Geschäftsreise gleichzeitig eine Erholungsreise darstellt, also z.B. an eine Geschäftsreise ein Urlaub "angehängt" wird…
…ein vor Antritt der Kur ausgestelltes ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Der vom Arzt ausgestellte Kurantrag sei am 27. September 2007 und somit nach den ,Erholungsreisen' ausgestellt worden. Nach Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt sei für 2007 kein Kuraufenthalt bewilligt worden. Die Aufenthalte seien zwar unbestritten der Gesundheit förderlich…
…stehen, aus medizinischen Gründen erforderlich und grundsätzlich unter ärztlicher Begleitung und Aufsicht erfolgen müsse. Nicht abzugsfähig seien Aufwendungen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einer Erholungsreise zukomme, insbesondere dann, wenn es sich um einen Auslandsaufenthalt handle. Die Bw brachte in der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung vor…