…Ermittlungsverfahren ergeben hat, ereignete sich am 1. Oktober 2004 lt. Erhebungen beim Erdbebendienst der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik um 12:01 Uhr östlich von Leoben ein kräftiges Erdbeben, das eine Magnitude von 3,9 aufwies. Ein von der Versicherung der Bw. beauftragter Gutachter stellte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Horst Hoffmann und Dr. Wilhelm Miklinüber die Berufung der A- GmbH, 0... X., X-weg, vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom…
…1041). Hierunter werden, hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit der Verlängerung der dreijährigen Wiedereinfuhrfrist, im Sinne der Artikel 185 ZK, demnach Fälle höherer Gewalt (z.B: Erdbeben) oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B: Streik) verstanden.(Witte, Zollkodex 3 RZ 4 zu Art. 185). Zu den, im gegenständlichen…
… 4a Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) in Höhe von € 300,00 (Erdbeben Haiti, Nachbar in Not, bezahlt 29. Januar 2010) zu berücksichtigen. Gleichzeitig erklärte der Berufungswerber in Hinblick auf das beantragte Pendlerpauschale, dass er von seinem Wohnort zu seinem…
…werden. Diese Frist kann wegen besonderer Umstände überschritten werden, wobei das Zollrecht keine nähere Definition solcher besonderen Umstände enthält. In Anlehnung an Art. 39 Abs.1 ZK können darunter Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Erdbeben, bzw. unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Streik, verstanden werden…
…bis zum VwGH stelle für die Geschädigten - und um einen solchen handle es sich bei der Bw. ohne Zweifel - ein Ereignis dar. Ereignisse müssten nicht immer "physischer" Natur sein (Erdbeben, Überschwemmung, Opernpremiere etc.) Hinsichtlich der vom Finanzamt ins Treffen geführten absoluten Verjährung werde darauf verwiesen…
…in seinem Namen einzuschreiten. Er befand sich seit Mitte Juli 1999 in der Türkei und kehrte ca. Februar 2000 zurück (nur durch das Erdbeben im August, bei dem das Haus beschädigt wurde und er den Reisepass verlor, kehrte er erst im Februar 2000 zurück.) Der…
…Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden, sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag in Betracht. Aufgrund der beispielhaften Aufzählung der Katastrophen ergäbe sich, dass damit Naturereignisse in einem Ausmaß angesprochen seien, welche eine größere Anzahl von Menschen treffe. Ein Schadensfall, von dem…
…206 BAO entsprach sie demzufolge auch nicht dem gegenständlichen Antrag, sondern führte ua. aus, unter Notstand seien insbesondere Naturkatastrophen wie Lawinenabgänge, Explosionen, Erdbeben, Feuer oder auch sonstige Ereignisse zu verstehen, die außerhalb der Einflusssphäre des Abgabepflichtigen stehen würden. Erforderlich für die Anwendung des § 206 lit…
…Ich habe seit August 1999 meine in der Türkei lebenden Eltern finanziell zu Unterstützen, da diese bei dem Erdbeben im August 1999 ihr Haus verloren und ihre Gesundheit beträchtlich Schaden bekommen hat. Ich muss Ihnen regelmäßig Geld schicken und habe diese Unterlagen auch anbei angeschlossen…
…die Bw. sich nur zu Studienzwecken in Österreich aufhalte. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führt die Bw. aus, ihre Familie habe nach einem Erdbeben alles verloren und in der Türkei keine Existenz mehr. Da ein Bruder der Bw. bereits österreichischer Staatsbürger sei, könnten…
…nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Ihre beantragten Kosten für den Zimmerbrand konnten daher steuerlich nicht anerkannt werden." Im Vorlageantrag wurde hierzu ergänzend angeführt, dass der Bw. keineswegs durch…
…unvorhergesehen, wenn auf Grund der Erfahrungen eines Durchschnittsmenschen damit nicht gerechnet werden konnte (Erkrankung, Hochwasser, Erdbeben udglm), dh es ist als unvorhergesehen zu werten, wenn die Person es bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit und auch im Rahmen von Vorausplanungen nicht voraussehen konnte (vgl VwGH 26. 6…
…Land durch finanzielle Hilfe zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Vermögen physischer und juristischer Personen entstehen." Die auf Grundlage des § 3 Katastrophenfondsgesetz erlassene Richtlinie der nö. Landesregierung für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung…
…Z 1 davon, dass die Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel gemeint sind. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass es Ende Juni 2009 u.a. in F. zu Hochwassersituationen gekommen…
… 3 Z 1 davon, dass die Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel gemeint sind. Der unabhängige Finanzsenat vertritt die Ansicht, dass der Starkregen vom 8. März 2009 über der Wohnsitzortschaft des…
…und Lawinenschäden. Dazu gehören zweifellos aber auch Felssturz-, Steinschlag-, Hagel-, Blitz-, Erdbeben- und Sturmschäden ... Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Schäden sind nicht absetzbar (siehe Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 34 Tz 21). "Bloße Präventivmaßnahmen (wie zB Versicherungsprämien oder die Errichtung einer Stützmauer: E 3.10.1990, 89…
…Mietern sowie unvorhersehbare Investitionen sein, insbesondere in Fällen höherer Gewalt wie z. B. Brand, Hochwasser, Erdbeben, Schwierigkeiten in der Abwicklung eines eingegangenen Bestandsverhältnisses, unerwartete Probleme auf der Suche nach einem Nachfolgemieter. Auf Grund der Ausführungen im Schreiben der Bw. vom 7. August 2008 bestünden keine…
…lässt sich dem Gesetz nur unzulänglich entnehmen. Es erwähnt zwar einige Beispiele (demonstrative Aufzählung wie insbesondere Hochwasser, Erdrutsch-, Vermurungs- -und Lawinenschäden"),doch fallen darunter zB auch Schäden aufgrund von Stürmen, Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen, Flächenbränden oder Strahlungseinwirkungen, weiters aufgrund von Schneekatastrophen (LStR Rz 838 alt),Hagel…
…insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht (vgl. VwGH 19.2.1992, 8711410116). Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens können steuerlich…