…Ermittlungsverfahren ergeben hat, ereignete sich am 1. Oktober 2004 lt. Erhebungen beim Erdbebendienst der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik um 12:01 Uhr östlich von Leoben ein kräftiges Erdbeben, das eine Magnitude von 3,9 aufwies. Ein von der Versicherung der Bw. beauftragter Gutachter stellte…
…Vermögenseinbuße nach sich ziehen. Zu den Katastrophenschäden gehören jedenfalls Felssturz-, Steinschlag-, Hagel-, Blitz-, Erdbeben- und Sturmschäden (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG20, § 34 ABC der außergewöhnlichen Belastungen Tz 78). Dass auch Hagelschäden wie im Beschwerdefall dem Grunde nach als Katastrophenschaden iSd § 34 Abs 6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Horst Hoffmann und Dr. Wilhelm Miklinüber die Berufung der A- GmbH, 0... X., X-weg, vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom…
…1041). Hierunter werden, hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit der Verlängerung der dreijährigen Wiedereinfuhrfrist, im Sinne der Artikel 185 ZK, demnach Fälle höherer Gewalt (z.B: Erdbeben) oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B: Streik) verstanden.(Witte, Zollkodex 3 RZ 4 zu Art. 185). Zu den, im gegenständlichen…
…Corporation Tax for Reconstruction) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben werden. Diese neuen Steuern dienen zur Deckung des erhöhten Finanzbedarfs nach dem vergangenen Erdbeben und Tsunami. Sie basieren auf derselben Bemessungsgrundlage wie die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Bei den genannten Steuern handelt es…
… 4a Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) in Höhe von € 300,00 (Erdbeben Haiti, Nachbar in Not, bezahlt 29. Januar 2010) zu berücksichtigen. Gleichzeitig erklärte der Berufungswerber in Hinblick auf das beantragte Pendlerpauschale, dass er von seinem Wohnort zu seinem…
…Die Differenz zu den ursprünglich kalkulierten Kosten von € 1.310.000,00 (ohne USt) in Höhe von netto € 207.979,09 setzt sich wie folgt zusammen: | für Statische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erdbebensicherheit (Da zur ursprünglichen Baubewilligung eine Austauschplanung vorgenommen wurde…
…beispielhaft genannten Katastrophenfällen (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) kommen weiters insbesondere in Betracht (vgl. EStR 2000 Rz 4836): Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, technische Katastrophen (zB Brand- oder Explosionskatastrophen), kriegerische Ereignisse, Terroranschläge oder sonstige humanitäre Katastrophen (zB Seuchen, Hungersnöte, Flüchtlingskatastrophen). Voraussetzung ist…
…unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis eintritt, welches auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (zB Blitzschlag, Erdbeben, Unfall). Beispiele: - Im Zuge eines Verkehrsunfalls mit einem LKW, der vstW unter Steueraussetzung befördert, versickert Benzin im Erdreich oder verbrennen die vstW am LKW. - Das…
…erfasst den Abflug von Personen bei Rettungsflügen (zB nach einem Autounfall den Transport ins Spital), den Abflug von Personen zu humanitären Zwecken (zB den Transport von Helfern in ein Krisengebiet - Erdbeben, Überschwemmungen) und den Abflug von Personen zu militärischen Zwecken (zB Transport von UN-Soldaten…
…insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens können steuerlich abgesetzt werden. Dabei sind die Kosten der…
…können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Unter "Katastrophenschäden" können zB auch Schäden auf Grund von Stürmen, Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen etc. fallen (Jakom/Peyerl EStG, 2026…
…ankomme. Eine Ausnahme sei jedenfalls dann zu machen, wenn besondere Gründe zu einer Notlage geführt hätten (zB bei Brand, Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen). Im Jahr fänden ca 3 bis 5 Vorstandssitzungen sowie eine Hauptversammlung der Vereinsmitglieder statt. In den Vorstandssitzungen würden die Unterstützungsersuchen geprüft und diskutiert…
…der Versicherung vom 20.07. 2016 betreffend "Ereignis vom 13.7.2016, Sturmhaushalt" teilte die Versicherung dem Bf. mit, dass bedingungsgemäß der Versicherungsschutz aus den Sparten Leitungswasserschaden-/Haushaltsversicherung, den Zusatzversicherungen, sowie die Haftungserweiterungen auf Schäden durch Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermutungen, Lawinen, Rückstau, Niederschlags- und Schmelzwasser…
…Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag in Betracht. Ein einzelner Blitzeinschlag würde diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Der schadenbegründende Blitzeinschlag sei allerdings als außergewöhnliches Ereignis zu werten, weshalb jene Aufwendungen zur Schadensbeseitigung…
…Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht käme. Ein bloßer Vermögensschaden stelle noch keine außergewöhnliche Belastung dar und hätten daher die Aufwendungen für den Katastrophenschaden nicht berücksichtigt werden können. In der gegen diese Bescheide erhobenen Beschwerde…
…X, wo er als Universitätsassistent Postdoc für Geologie beschäftigt sei, habe am 1. Oktober 2017 begonnen. Seine Aufgaben in einem kürzlich gestarteten Projekt unter der Leitung der Universität X würden in der Ursachenforschung von Erdbeben in Tirol bzw. Österreich bestehen. Dabei analysiere der Bf. Bohrproben…
…insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens können steuerlich abgesetzt werden. Dabei sind die Kosten der…
…Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht komme (vgl. VwGH 19.2.1992, 87/14/0116). Ein bloßer Vermögensschaden stelle noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst die Kosten…
…Herabsetzung des Einheitswertes und Verkehrswertes der Liegenschaft xy, da die gegenständliche Liegenschaft auf einer Erdverwerfung liege, deren Senkung/Hebung mit Erdbeben in Zusammenhang zu bringen sei. Erste massive Schäden seien 13 Jahre nach der Erteilung der Benützungsbewilligung aufgetreten. Versicherungstechnisch sei dieses Ereignis weder als Murenabgang…