…gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöhter besonderer Einheitswert von 862.000 ATS, festgestellt. Somit errechnet sich die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und die Schenkungssteuer wie im Folgenden dargestellt: | EW Grundstück 1693 mit Rohbau | ATS | 862.000 | EW Grundstück 1696/3 |…
…dass der Übergeber in Kauf genommen hätte, den Berufungswerber zu bereichern. Es liegt hier somit ein rein entgeltliches Rechtsgeschäft vor, welches nicht unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fällt. Der Erwerb des beweglichen Vermögens fällt auch nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz. Die Vorschreibung der Rechtsgebühr erfolgte daher…
…somit nicht, dass überhaupt Schulden und Lasten vorhanden sind; der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, 10.1 und 10.2 zu §…
…G 54/06 u.a. bereits aufgehoben worden. Daher beantrage die Bw die Aufhebung des Bescheides. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Steuer nach diesem Bundesgesetz. Gemäß §3 Abs.1 leg. cit…
…ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen entscheidend. Nach Dafürhalten des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Vorschrift des § 21 BAO eine Richtlinie für abgabenrechtlich relevante Sachverhalte dar. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise hat den inneren Gehalt einer Rechtshandlung zu erforschen und dient daher nicht der…
…der Ertragswert S 2.993,12 und sohin der gemeine Wert S 2.379 beträgt. Das Finanzamt hatte daraufhin dem Bw mit Bescheid vom 8. April 2002 ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb von S 13,019.106 gem. § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)…
…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…
…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…
…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…
…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…
… 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung. Zentrales Anliegen der Rückzahlungsanträge gemäß § 239 BAO ist die Verfassungswidrigkeit der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Verfassungsgerichtshof kann verfassungswidrige Gesetze mit Wirkung ex nunc oder noch später (ex futuro) aufheben. Art. 140 Abs. 5 B-VG…
…zur Bemessung der Abgabe herangezogen, den anderen beiden Brüdern jedoch der vergleichsweise höhere "Ausgleichsbetrag". Die verfassungsrechtlichen Bedenken der hier zutreffenden Ungleichbehandlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Bezug auf Bar- und Immobilienvermögen stelle Allgemeinwissen dar. Es habe somit die beim Bw. anfallende Steuer gleichhoch zu sein…
…der Wert des Grundstücks den Wert der Auflage oder der Gegenleistung übersteigt. 3.) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Gemäß § 3 Abs. 5 ErbStG wird normiert, dass eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das Abkömmlingen zur Einrichtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Beteiligten angemessenen Haushalts gewährt wird…
…unterfertigt worden und die Einräumung des Wohnrechtes bereits am 1. Jänner 2007 erfolgt. Alle "Vorgänge" hätten sich sohin noch vor dem 26. Juni 2008 ereignet. Im Übrigen werde das Berufungsvorbringen samt Anträgen aufrecht erhalten. Über die Berufung wurde erwogen: § 33 lit a Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz …
…fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über diese Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte diesem im Wesentlichen die Darstellungen des Berufungsvorbringens zugrunde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1…
…bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht berücksichtigt. Nun ist das Erbschafts-und Schenkungssteuergesetz vom Grundsatz der Bereicherung beherrscht. Das heißt es sollen Vorgänge steuerlich erfasst werden, die jemandem einen Vermögensvorteil ohne entsprechende Gegenleistung verschaffen. Zu Tatbeständen des Erbschaftssteuergesetzes hat der Verwaltungsgerichtshof (vergleiche z…
…gekleidet wird. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass das Motiv einer Schenkung für die Steuerpflicht unerheblich ist und insbesondere die Freigebigkeit einer Zuwendung im Sinne des Schenkungssteuerrechtes nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Zuwendung als Belohnung für jedwede Leistungen des Empfängers hingegeben wird. Auch nach…
…2.3.2005, G 104/04; Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz. 10-12 zu § 33 ErbStG und ÖStZ 2005, Seite 244f). Im vorliegenden Berufungsfall haben die beiden Vertragsparteien des Schenkungsvertrages vom 20. Juni 2005 mit dem am 2. Juni 2006…
…Zuwendungen einem (Befreiungs)Tatbestand des Erschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) subsumiert werden können. Den Berufungsausführungen zu Folge kommen folgende Bestimmungen in Betracht: 1.) § 3 Abs. 5 ErbStG - Ausstattung oder Heiratsgut 2.) § 15 (1) 9 ErbStG - Unterhalt 3.) § 15 (1) 11 ErbStG - Gelegenheitsgeschenke und 4.) Sind darüberhinaus…
…Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 des Erbschafts-und Schenkungssteuergesetzes 1955 (ErbStG) in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung vor der Aufhebung durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 u.a., unterlagen der Schenkungssteuer Schenkungen unter Lebenden. Gemäß § 3 Abs. 1…