…auch nicht um einen Ersatz an Stelle des bereits einmal übertragenen Vermögens, sondern tritt der Fruchtgenuss zu dem übertragenen Vermögen noch hinzu. Allerdings überträgt der Erblasser wertmäßig nicht mehr, als er selbst erhalten hat, da das Fruchtgenussrecht als mit dem Erwerb in wirtschaftlicher Beziehung stehend…
Erblasser kein Barlohn an Frau B. geleistet wurde. Diese Behauptung ist insofern glaubhaft, da zwischen Lebensgefährten derartige Leistungen üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001…
…Hälfte zum gesamten Nachlass die unbedingte Erbantrittserklärung ab. Lt. Niederschrift über die Verlassenschaftsabhandlung vom 12. Februar 2008 war die Erblasserin deutsche Staatsbürgerin, hatte jedoch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, ihre Tochter ist in derselben Stadt im Inland wohnhaft. Der Sohn Herr H.F (in der…
…735,55 ergab. Die Bw erhielt von der Versicherungs-AG als Bezugsberechtigter aus drei vom Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen insgesamt einen Betrag von € 36.851,75 ausbezahlt. Das Finanzamt ermittelte einen steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von € 36.258,00 und setzte die Steuer (Steuerklasse…
…735,55 ergab. Der Bw erhielt von der Versicherungs-AG als Bezugsberechtigter aus drei vom Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen insgesamt einen Betrag von € 36.851,75 ausbezahlt. Das Finanzamt ermittelte einen steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von € 36.258,00 und setzte die Steuer (Steuerklasse…
…sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG), sowie der Erbfallschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…
…sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (vgl. Fellner, Gebühren und…
…Die Bw bringt im Wesentlichen vor, dass der Bereicherungswille ausgeschlossen war, da der Erblasser die Einsetzung in der Absicht, mit der entsprechenden Zuwendung an die Bw den anständigen und angemessenen Unterhalt nach dessen Tode zu sichern, vorgenommen hatte (siehe VwGH verstärkter Senat 4.2.1965…
…die Aufhebung beider Bescheide. Die Bw. führte aus, dass sie ein Steuerguthaben in Höhe von 5.781,36 Euro von der Erblasserin geerbt habe. Sie habe dieses Guthaben gutgläubig erworben und mittlerweile für die Erhaltung der ererbten Liegenschaft, den Unterhalt ihres minderjährigen Enkelkindes und eigene…
…Schulden, welche erbfallsbedingt übergehen, abzugsfähig seien. Den geltend gemachten Passiven lägen Werkverträge zu Grunde, welche zu Lebzeiten der Erblasserin erteilt worden wären und mit deren Ausführung auch begonnen worden war. Eine rechnerische Abgrenzung sei auf Grund der erstellten Teilrechnungen möglich, vor allem der 1. Teilrechnung…
…GZ 1A, geben über Befragung durch den Gerichtskommissär sowohl der Bruder VK als auch die Schwägerin der Verstorbenen Frau +S.Z., Frau F.K., an, dass der ständige Wohnsitz der Erblasserin S.Z. in den letzten 20 Jahren in Österreich, Adresse 12B., +kf., gewesen ist…
…Höchstbetrag von S 3.000.000,-- (€ 218.018,50) zugunsten der Raiffeisenbank X besteht und dass auch Frau H.S , geb. 23.10.1955 (Anm: die Ehegattin des Erblassers), eine Haftung als Bürge und Zahler zu den Konten xy übernommen hatte. Festgehalten war auch…
…Schriftliche Aufzeichnungen für dieses Einverständnis lägen nicht vor. Entscheidend für die Steuerbefreiung gemäß § 15a ErbSt könne jedenfalls nicht die Frage sein, ob der Betrieb vom Erblasser betrieben worden sei, sondern lediglich die Frage, ob es sich beim erworbenen Vermögen um Betriebsvermögen gehandelt habe. Aufgrund der…
…III 500, dass es seinem ganzen Umfange nach eine Forderung eines Miterben gegen den Nachlass sei. "Der Erblasser hat sich dies so gedacht, dass sich der Anspruch des Vorausvermächtnisnehmers auch gegen sich selbst als Miterben zu den ihm als solchen gebührenden Nachlassanteil richtet. Das Vorausvermächtnis…
…ihres Mannes der Versicherungsgesellschaft präsentiert und das Realisat vereinnahmt. Wir stellen den Antrag, dass Sie in Abänderung der erlassenen Berufungsvorentscheidung die Steuerfreiheit für das Realisat aus der Lebensversicherungspolizze der Donau Versicherungs AG berücksichtigen unter Hinweis darauf, dass die Versicherung bereits am 16.5.1983 der…
…Testamentes vom 24. November 1997 dessen Bruder BW (der nunmehrige Berufungswerber, kurz Bw.) zum Alleinerben berufen. Die von ihm zum gesamten Nachlass abgegebene unbedingte Erbserklärung wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes A zu Gericht angenommen. Außerdem hatte der Erblasser noch mehrere Legate ausgesetzt, ua. zugunsten des…
…Betrag mit Ablauf von einem Monat nach Bescheidzustellung fällig (§ 210 BAO). Entscheidungsgründe Am 1. Februar 1997 verstarb Herr P - in der Folge Erblasser genannt - unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung vom 31. März 1982 samt eines Zusatzes vom 3. März 1987. Das Testament hatte folgenden Inhalt:…
…neuerliche Konkurseröffnung nach Nichterfüllung des Zwangsausgleiches am 2.3.2005) deutlich gezeigt, dass mit der Geltendmachung der Haftung ernstlich zu rechnen war, weshalb der Ansatz als Verbindlichkeit des Erblassers gerechtfertigt und im Sinne des § 20 Abs. 1 ErbStG als abzugsfähig zu behandeln ist. Zum Berufungsantrag…
…mit der Begründung, dass sie die Ziehtochter der Erblasserin sei und daher die Erbschaftssteuer in der Höhe 3 v. Hundert des steuerpflichtigen Erwerbes zu berechnen gewesen sei sowie ein Freibetrag in der Höhe von €: 2.200.- zum Abzug zu bringen gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung…
…wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Durch die Aufhebung des angefochtenen…