…ÖBV wurde der Lebensgefährtin des Erblassers, Frau E.M., als namentlich Bezugsberechtigter aus einer vom Erblasser abgeschlossenen Ablebensversicherung ein Betrag in Höhe von S 96.359,00 ausbezahlt. Mit Bescheid, ebenfalls vom 16. November 1998, wurde Frau E.M. für den Erhalt des Versicherungserlöses die…
…1/18 die erbl. Schwester M zu 1/9 (nachverstorben am November 2002) und die Verlassenschaft nach Ing. K zu 2/3 eine bedingte Erbserklärung abgegeben und es wurde diesen Erben mit Einantwortungsurkunde vom 17. Dezember 2002 der Nachlass der G. auf Grund des Gesetzes…
…nachverstorben am 14. November 2002) und die Verlassenschaft nach Ing. K. zu 2/3 eine bedingte Erbserklärung abgegeben und es wurde diesen Erben mit Einantwortungsurkunde vom 17. Dezember 2002 der Nachlass der G. auf Grund des Gesetztes entsprechend ihrer Erbserklärungen eingeantwortet. Lt. Hauptinventar vom 9…
…Entscheidungsgründe Der am 23. Mai 1999 verstorbenen LM setzte mit Testament vom 16. März 1999 zu seinen Erben Frau EM, die Berufungswerberin (Bw.), Herrn KD und Frau SN zu je einem Drittel seines gesamten zum Zeitpunkt seines Todes vorhandenen Vermögens ein. Sein Sohn LM wurde…
…zu Gericht angenommen wurde. Nach § 13 Abs. 2 ErbStG haftet der Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Ein Spielraum für eine Ermessensübung gemäß § 20 BAO liege nicht vor, wenn die Finanzbehörde wegen…
…zu Gericht angenommen wurde. Nach § 13 Abs. 2 ErbStG haftet der Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Ein Spielraum für eine Ermessensübung gemäß § 20 BAO liege nicht vor, wenn die Finanzbehörde wegen…
…zu Gericht angenommen wurde. Nach § 13 Abs. 2 ErbStG haftet der Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Ein Spielraum für eine Ermessensübung gemäß § 20 BAO liege nicht vor, wenn die Finanzbehörde wegen…
…den Bescheid des FA, vertreten durch WB, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (der Erbengemeinschaft U.F.u.Mitges..) für das Jahr 2000 im Beisein der Schriftführerin Monika Holub nach der am 24. Jänner 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
…den Umstand, dass allein sie und nicht auch ihre Schwester G.L. zur Haftung herangezogen worden war. Begründend wurde ausgeführt, auch diese Schwester sei ebenfalls Haupterbin gewesen, weshalb beide als Haftende für die ausstehende Summe zu gerechten Teilen, also zur Hälfte, heranzuziehen seien. Es sei…
…sich um die Auszahlung des Guthabens zu kümmern. Weiters wurde festgehalten, dass seitens des Erbenvertreters gegen die Erfüllung des Vermächtnisses kein Einwand erhoben werde. Mit Beschluss vom 20. November 1998 nahm das Verlassenschaftsgericht die Erklärung der S., das zu ihren Gunsten ausgesetzte Legat laut Testament…
…am Tage der Vertragsunterzeichnung, also am 3. Dezember 1991. Über Anfrage des Finanzamtes vom 10. Feber 2005 gab der Übernehmer bekannt, dass noch keine Erbentfertigungen ausbezahlt worden seien. Mit Erledigung vom 11. Juli 2008 erließ das Finanzamt an G. , den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw…
…Tage der Vertragsunterzeichnung, also am 3. Dezember 1991. Über Anfrage des Finanzamtes vom 10. Feber 2005 gab der Übernehmer bekannt, dass noch keine Erbentfertigungen ausbezahlt worden seien. Mit Erledigung vom 11. Juli 2008 erließ das Finanzamt an P, den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw. genannt…
…dass der Tatbestand nach § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG (ebenso wie der nach Z. 2 der zitierten Gesetzesstelle) ein Ersatztatbestand ist, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die keine echten Zuwendungen von Todes wegen sind. Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung zugunsten…
…1995, 92/13/0115). Die Bw. meint weiters, die Festsetzung des Säumniszuschlages sei wegen der beschränkten Erbenhaftung nach § 802 ABGB unzulässig. Diesen Rechtsstandpunkt teilt die Abgabenbehörde zweiter Instanz aus folgenden Gründen nicht: Aufgrund der rechtskräftigen Einantwortung in den Nachlass des X.Y. wurde die Bw…
…das Nachlassvermögen oder, wenn dieser nicht allein zur Erbschaft berufen ist, auf den ihm angefallenen Teil zu. Mit der Abgabe der Erbantrittserklärung gibt der präsumtive Erbe nun zu erkennen, dass er gewillt und bereit ist, in die Rechte und Pflichten des Erblassers einzutreten. Mit dieser…
…Mai 2005.Mit Testament vom 22.11.2004 hatte er seine beiden Sohne, den Berufungswerber,(Bw.), und C.B. zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt und seiner Lebensgefährtin A.A. ein lebenslängliches, unentgeltliches Wohnrecht an der xyz, eingeräumt. Am 25.8.2005 gaben der Bw…
…Liegenschaft. Diese Liegenschaftsanteile wurden in diesem Inventar mit dem Verkehrswert angesetzt. Laut diesem Inventar beträgt die Nachlassüberschuldung € 49.091,48. Mit Bescheiden jeweils vom 23. Jänner 2007 wurde den drei Erben die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG jeweils mit € 76,30 vorgeschrieben…
…96/15/0102 treten die Erben mit dem Todestag des Erblassers ertragsteuerlich in dessen Rechtstellung ein (und bilden im Weg der Gesamtrechtsnachfolge eine Miteigentumsgemeinschaft). Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Fall bedeutet das, dass B als unbestrittener Erbe von A mit deren Todestag (TT.6.2006) ertragsteuerlich…
…2 ErbStG haftet neben den in Abs. 1 Genannten der Nachlass sowie jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Für die "Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen" im Sinne des…
…2 ErbStG haftet neben den in Abs. 1 Genannten der Nachlass sowie jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Für die "Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen" im Sinne des…