…Zwangsläufigkeit ergebe sich aus sittlichen Verpflichtungen gegenüber einem - wenn auch seinerzeit unbekannt gewesenen - Halbbruder. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob Vergleichszahlungen zur Abgeltung von Erbansprüchen, die 2 Jahre nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens von einem bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht wurden…
…gerichtet gewesen seinem Vater einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Die Ermöglichung der Grundstückslieferungen an Dritte sei ausschließlich zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil erfolgt. Die Einräumung des Veräußerungs- und Belastungsverbotes habe der Sicherung des Familieneigentums und der Erbansprüche der beiden damals mj. Kinder (JS und KS) gedient.…
…zu Erben berufen. Am 30. November 2006 erklärte Frau TOCHTER, dass sie sich am Nachlassverfahren nach ihrem Vater ERBLASSER nicht beteiligen wird und sie auf die Geltendmachung ihrer gesetzlichen Erbansprüche zugunsten ihrer Mutter WITWE verzichtet. Ebenfalls am 30. November 2006 gaben Frau WITWE eine Erbantrittserklärung…
…direkte Nachbarn und ohne aktives Gemeindeleben in der unmittelbaren Nähe zu erwerben. Im Rahmen des Erwerbsvorgangs des Hauses sei, um eine langfristige Wohnsicherung für CC gewährleisten zu können und im Fall des Todes von Herrn BB Erbansprüche seines weiteren Sohnes ausschließen zu können, vereinbart worden…
…erklärte Frau TOCHTER, erklärte Frau TOCHTER, dass sie sich am Nachlassverfahren nach ihrem Vater Dr. SOHN nicht beteiligen wird und sie auf die Geltendmachung ihrer gesetzlichen Erbansprüche zugunsten ihrer Mutter BW verzichtet. Sie bekräftigte diese Erklärung durch ihrer eigenhändige Unterschrift. Ebenfalls am 30. November 2006…
…2006 beim Bezirksgericht X eingelangten Schriftsatz vom 30. November 2006 wird unter Punkt 1.) festgehalten, dass sich der Erbanspruch der Ehegattin des Verstorbenen und seiner beiden Kinder aus dem Gesetz ergibt, da der als gesetzliche Erben berufen sind. Am 30. November 2006 erklärte Frau TOCHTER…
…2006 beim Bezirksgericht X eingelangten Schriftsatz vom 30. November 2006 wird unter Punkt 1.) festgehalten, dass sich der Erbanspruch der Ehegattin des Verstorbenen und seiner beiden Kinder aus dem Gesetz ergibt, da der als gesetzliche Erben berufen sind. Am 30. November 2006 erklärte Frau BW…
…die Geschwister der Frau Erika M, darunter auch unser Vater Georg M:, auf ihre gesetzlichen Erbansprüche bedingungslos verzichtet haben und damit die Erbschaft dem Ehegatten Johann M zur Gänze angefallen ist, hat dieser im Sommer 2007 wiederholt und versprochen, jeweils einen Geldbetrag von 70.000…
…€, an Ch.Z. in Höhe von 14.000,00 € und an Mag. N.Z. in Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember…
…€, an Ch.Z. in Höhe von 14.000,00 € und an Mag. N.Z. in Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember…
…€, an Ch.Z. in Höhe von 14.000,00 € und an Mag. N.Z. in Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember…
…sich die beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Am 17. Jänner 2001 erließ das Finanzamt den…
…sich die beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Am 17. Jänner 2001 erließ das Finanzamt den…
…gesamte Verlassenschaftsvermögen übernimmt. Es liegt keine reine Schenkung vor, sondern die Witwe übernimmt die im Verlassenschaftsvermögen enthaltenen Passivposten und verpflichtet sich, zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche an die Söhne je eine Abfindung zu zahlen. Zwischen Liegenschaften, GmbH-Anteilen und Versicherungserlösen wird nicht differenziert. Erst die weiteren…
…beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Die Erben beantragten die Ermäßigung des § 17 ErbStG bei mehrfachem…
…dass die Zahlung an den Bw nie erfolgt sei, weil nachträglich eine anderweitige vertragliche Regelung hinsichtlich der Erbansprüche des Bw vor einem Notar getroffen worden wäre. Diese Angaben erscheinen dem UFS insbesondere auch in Anbetracht des vorgeschriebenen minimalen Steuerbetrages von nur € 36 als glaubwürdig…
…dass § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG keine Anwendung finden könne, da ein Erbanspruch niemals entstanden sei und eine derartig extensive Auslegung auch im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise durch den Gesetzestext nicht mehr gedeckt sei. Ein Betrag, den die Erben an eine Person, die gar…
…Nachstiftungsvertrages vom 15. Dezember 1999, mit welchem die je zu 30% des Nachlasses bedingt erbserklärten Erben T. G. und P. G. unter anderem ihre Erbansprüche in die E. Privatstiftung eingebracht haben, der bedingt erbserklärten Erbin, N. H. zu 40% und der E. Privatstiftung als Rechtsnachfolgerin…
…Erlangung des intabulierten zivilrechtlichen Eigentums an der Lagerhalle, ist nämlich nicht oder nur ungenügend geeignet, einen Erbanspruch des Sohnes an der Lagerhalle auszuschließen. Das Vorbringen des Bw. über den Grund für die Rückschenkung weist keinen substanziellen Inhalt auf, entspricht auf weiten Strecken nicht der allgemeinen…
…an der Lagerhalle durch Einverleibung in das Grundbuch, ist nämlich nicht oder nur ungenügend geeignet, einen Erbanspruch des Sohnes an der Lagerhalle auszuschließen. Das Vorbringen der Bw. über den Grund für die Rückschenkung weist keinen substanziellen Inhalt auf, entspricht auf weiten Strecken nicht der allgemeinen…