…der Voraussetzungen des § 213 IO eine Kürzung ihrer Forderungen hinnehmen müssen. Jedenfalls kann in Hinblick auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erkannt werden, dass die Abstattung eines geringen Teiles des Abgabenschuld mit außergewöhnlichen Auswirkungen verbunden wäre, zumal sich die begehrte Nachsicht zu Lasten des Abgabengläubigers…
…bekannt waren, um ihr bei einem objektiv tatbildlichen Handeln gemäß der bezogenen Gesetzesstelle nach dem bisherigen Erhebungsstand auch (jeweils) einen für eine Deliktsverwirklichung geforderten Vorsatz unterstellen zu können. Daran vermag auch das schon im Hinblick auf die Faktenlage (Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21. November 2008…
…Beschwerde bereits entschieden. Denn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führte nach den oben zitierten gesetzlichen Bestimmungen ex lege zum Erlöschen der angeführten Bewilligung. Dem diesen Umstand bestätigenden o.a. Bescheid vom 11. September 2012 kam daher bloß deklaratorische Wirkung zu. Der Einwand des Bf., der von…
…vorliegenden Beschwerde bereits entschieden. Denn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führte nach den oben zitierten gesetzlichen Bestimmungen ex lege zum Erlöschen der angeführten Bewilligung. Dem diesen Umstand bestätigenden Bescheid vom 11. September 2012 kam daher bloß deklaratorische Wirkung zu. Der Einwand des Bf., der vom Zollamt…
…kann nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr vorgenommen werden, da den insolvenzrechtlichen Bestimmungen - die eine gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger im Rahmen der durch das Insolvenzrecht selbst aufgestellten Rangordnung zum Ziel haben - der Vorrang gegenüber den einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen einzuräumen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
… 29 Abs. 2 FinStrG normierte Erfordernis der "den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung" bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Unterbrechung der Zahlungskette in Folge eines Terminverlustes verwirkt wurde, kann auch eine spätere teilweise Entrichtung der offen gelegten Abgaben nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige…
…Aussetzungszinsen könnten jedoch nur bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden und würden eine Konkursforderung darstellen, die im Konkurs neben den übrigen Abgabenforderungen hätten angemeldet werden müssen. Die Aussetzungszinsen wären daher nur in Höhe der 20 %-igen Quote des Zwangsausgleiches zu entrichten und nicht…
…Maßnahme zum sorgfältigem Umgang der finanziellen Lage der S-GmbH mit der Sanierung bzw. der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betraut und habe somit zu dieser Zeit die steuerlichen Agenden nicht mehr selbst wahrgenommen. Hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl der betreffenden Mitarbeiter der W-OEG möchte der Bw…
…Schulderlöschungsgrund des Zwangsausgleiches (Bestätigung am 21. Mai 2004) steht der Inanspruchnahme der Bw. als Haftender somit nicht entgegen. Für die abgabenrechtliche Haftung ist zudem ein Verstoß gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, nicht von Bedeutung (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
…wie oben dargestellt, nicht einmal ansatzweise erfolgt. Auch war die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige durch die beschriebene Unterbrechung der Zahlungskette bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirkt, sodass dem Bw. eine teilweise Entrichtung der offen gelegten Umsatzsteuerbeträge nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften im gegenständlichen Fall nicht zu…
…In der Begründung führte die Abgabenbehörde erster Instanz unter anderem aus, dass durch das Insolvenzverfahren sowie der hohen Abgabenverbindlichkeiten (€ 429.381,60) eine Einbringung bei der Gemeinschuldnerin nicht mehr möglich sei. Nach der Bestimmung des § 9 BAO hafte der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft für die…
…Masseverwalter bestellt. Infolge dieser Konkurseröffnung führte das zuständige Finanzamt Salzburg-Stadt im März 2003 eine Umsatzsteuernachschau im Sinne des § 146 BAO durch, bei der festgestellt wurde, dass seit der Ende September 2002 erfolgten Betriebseinstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Umsätze mehr getätigt wurden. Es…
…es zwar richtig, dass die Finanzverwaltung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Berufungswerber selbst betrieben hat, jedoch kann der UFS dieses Verhalten nicht als Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben sehen. Die Überschuldung des Berufungswerber war selbst unter Berücksichtigung der Rückabwicklung der Anlagenverkäufe gegeben, das Untenehmen…
…Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zahlungen geleistet worden seien, die erfolgreich angefochten worden seien. Es handelt sich gegenüber dem Finanzamt um einen Betrag von 300,00 €, gegenüber der OÖ GKK um einen Betrag von 2.364,35 €. Wenn man berücksichtigt, dass die Abgabenbehörde im Insolvenzverfahren…
…2 IO wird durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Schuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Insolvenzverfahrens erlangt (Insolvenzmasse), dessen freier Verfügung entzogen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Masseverwalter für die Zeit seiner…
…Forderung im Insolvenzverfahren deshalb nicht anmeldet, weil er über die Existenz der Forderung nicht Bescheid weiß, und diese Unkenntnis auf ein zumindest fahrlässiges Verhalten des Schuldners zurückzuführen ist: In Betracht kommen nach dieser Auffassung generell Fälle der Abgabenhinterziehung, die zwar vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen…
…mit einem Anfechtungsanspruch des Masseverwalters konfrontiert gewesen; dies hätte die Volkswirtschaft mit weiteren Kosten belastet. Das Unterbleiben der Zahlungen sei im Hinblick auf die insolvenzrechtlichen Gläubigerschutzbestimmungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige auch dann unschädlich, wenn die Zahlungsfrist vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelaufen sei…
…Schilling zum 31.10.1997 stellt dies nachdrücklich unter Beweis. Wenn auch - aufgrund der kurzfristigen Bereinigung der Liquiditätssituation - die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Herbst 1997 abgewendet werden konnte, ist doch aufgrund der Verschuldenssituation zu dieser Zeit vom Vorliegen eines Sanierungsbedarfes der KG im Sinne des …
…darauf hin, dass die objektive Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabe bei der Gesellschaft noch nicht feststehe. Diese sei mit der Konkurseröffnung allein noch nicht gegeben, sondern erst, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststehe, dass eine volle Abgabenbefriedigung nicht möglich sein werde. Sodann beabsichtige der Bw. den…
…2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Sachverhaltsmäßig steht fest, dass der Bw nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seiner ehemaligen Dienstgeberin (G. Aktiengesellschaft) am X Juli 2011 am 19. November 2011 den Austritt aus dem Unternehmen gem. § 25 KO erklärt und Beendigungsansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet hat…