…Diese konkret begonnenen Maßnahmen sind all jene, die durch Eingriff in die Rechtssphäre nunmehr konkret Betroffener die Einhaltung des Zollrechtes sicherstellen sollen. Da Entziehungshandlungen reine Tathandlungen sind, ist eine innere Einstellung bereits im Zuge der Einbringung im Hinblick auch auf den Charakter der unzulässigen Kabotage…
nicht vor. Sofern die Fahrzeuge mit denen diese Verkehrsdienste durchgeführt werden, einen hohen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (dies ist durch technische Fahrzeugberichte für Busse und ein Kontrolldokument nachzuweisen - Art. 7 Abs. 2), unterliegen Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten nicht…
…Diese konkret begonnenen Maßnahmen sind all jene, die durch Eingriff in die Rechtssphäre nunmehr konkret Betroffener die Einhaltung des Zollrechtes sicherstellen sollen. Da Entziehungshandlungen reine Tathandlungen sind, ist eine innere Einstellung bereits im Zuge der Einbringung im Hinblick auch auf den Charakter der unzulässigen Kabotage…
…Diese konkret begonnenen Maßnahmen sind all jene, die durch Eingriff in die Rechtssphäre nunmehr konkret Betroffener die Einhaltung des Zollrechtes sicherstellen sollen. Da Entziehungshandlungen reine Tathandlungen sind, ist eine innere Einstellung bereits im Zuge der Einbringung im Hinblick auf den Charakter der unzulässigen Kabotage als…
…Laut Schwarz/Wockenfoth, ähnlich aber auch laut Witte und Summersberger, wären diese Personen mit der Vornahme von eigenen Entziehungshandlungen aber bereits nach dem 1.Anstrich "Entziehende": Daraus läßt sich folgern, dass eine Beteiligung auch ohne eigenes Handeln möglich ist. Nach Dafürhalten der genannten Autoren ist…
…in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht. Es sei für den Bf. die Zollschuld (Art. 203 Abs. 3, erster Anstrich) jeweils als Folge einer Entziehungshandlung nach Art. 203 Abs. 1 ZK im Zeitpunkt der Wegbringung der Zigaretten vom Amtsplatz (Art. 203 Abs. 2 ZK) entstanden…
…sei der Vermerk "Achtung Zollgut" angebracht gewesen und es seien keine Manipulationen erfolgt. Es bestehe keine Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme der Bf. Eine Entziehungshandlung habe allenfalls der Lenker gesetzt. Ein "faktisches Versandverfahren" liege nur bei Falschbezeichnungen von Waren vor. Schließlich sei "jedenfalls die Vorschreibung gemäß …
…2008 eingebrachte Antrag auf Erlass gem. Art. 239 ZK. Der Bf. stellt dabei die Entziehungshandlung nicht in Abrede. Er stützt sein Vorbringen vielmehr erkennbar auf die zollwertrechtliche Komponente des streitgegenständlichen Abgabenverfahrens und behauptet, der NN. könne nicht vorgehalten werden, in betrügerischer oder fahrlässiger Weise gehandelt…
…Zollverfahren mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben, entzogen wurden. Im Sachverhalt finden sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen betrügerischer Absicht bzw. für ein beabsichtigtes Entziehen. Die Entziehungshandlung erfolgte somit auch "irrtümlich" im Sinne des Art. 900 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO (vgl. Witte, Zollkodex…
…es unterlassen hat, geeignete interne Kontrollmaßnahmen vorzusehen und auch vorzunehmen, die die Erreichung der geforderten Bestandsgenauigkeit gewährleisten. Dieses Versäumnis hat eine zeitnahe Aufdeckung der Entziehungshandlung verhindert und ist daher mitverantwortlich dafür, dass weder die Zollbehörde noch die Bf. selbst Schritte unternehmen hätte können, um die…
…keinerlei Nachweise erbringen zu können und ersucht, ihr die Zollschuld vorzuschreiben. Wo die Entziehungshandlung tatsächlich erfolgt ist, ist diesem Schreiben nicht zu entnehmen und konnte auch nicht innerhalb der in Art. 450a ZK-DVO genannten Frist von zehn Monaten ermittelt werden. Bei Unklarheit über den…
…der verfahrensgegenständliche Bescheid wäre grundlegend verfehlt, weil es hier keine Entziehungshandlung der A-GmbH gäbe. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes zur Rechtssache C-349/07 (Sopropé) rügte der Vertreter der Bf zudem eine Verletzung des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch das Zollamt…
…ist daher festzustellen, dass die Beteiligung des Bf. an der widerrechtlichen Verbringung der Zigaretten, die vom Zollamt Wien als Entziehungshandlung gewertet wurde, mit der für die Durchführung eines Abgabenverfahrens erforderlichen Sicherheit nicht erwiesen ist. Für den vom Zollamt Wien gezogenen Schluss, der Bf. sei am…
…mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben, entzogen wurden. Im Sachverhalt finden sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen betrügerischer Absicht bzw. für ein beabsichtigtes Entziehen. Die Entziehungshandlung erfolgte somit auch "irrtümlich" im Sinne des Art. 900 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO (vgl. Witte, Zollkodex, 4…
…Abs. 3 erster Anstrich ZK zum Zollschuldner geworden ist. Selbst bei einer Bewertung der Vorgehensweise des Bf. dahingehend, dass sein Verhalten keine Entziehungshandlung darstellt, wäre für ihn nichts gewonnen. Dies deshalb, weil dann für ihn als Erwerber die Zollschuld zumindest gemäß Artikel 203 Abs. 3…
…weil die vom Zollamt Wien als Entziehungshandlung angesehene Einzahlung des erwähnten Geldbetrages auf ein Konto in der Schweiz (für die sich damals bereits im Zollgebiet der Gemeinschaft befindliche Ware) nach der Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates für sich alleine nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes des Art…
…Vorschriften im Rahmen des Versandverfahrens wurden bis zur Beendigung dieses Zollverfahrens im gegenständlichen Fall auch eingehalten. Durch die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens kann somit in diesem Verfahrensstadium keine Entziehungshandlung aus der zollamtlichen Überwachung erblickt werden, sodass ein Entstehen einer Zollschuld nach den Bestimmungen des Art…
…entsteht eine Zollschuld durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung auch in Fällen, bei denen sich die Entziehungshandlung lediglich als formaler Verstoß gegen zollrechtliche Pflichten darstellt und ohne die Möglichkeit einer Heilung. Es sei vermerkt, dass in diesem Vergleichsfall das Ergebnis wohl anders lauten müsste für…
…Im Übrigen hätte der Warenempfängerin als Zollschuldnerin gemäß Art. 203 Abs.3 dritter Gedankenstrich ZK erst die Kenntnis oder zumindest grob fahrlässige Unkenntnis von der Entziehungshandlung nachgewiesen werden müssen, was aufgrund der in deutscher Sprache gehaltenen "Übernahmebestätigung für nicht verzollte Waren" nicht ohne weitere im…
…zur Folge, dass die Zollschuld entsteht und somit die Waren nicht mehr dem fraglichen Zollverfahren unterliegen. Dabei ist unbeachtlich, ob die Entziehungshandlung von der Absicht geleitet ist, die Waren ohne Beachtung der anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften in der Gemeinschaft in den Verkehr zu bringen. Der Ort, an…