…Diese konkret begonnenen Maßnahmen sind all jene, die durch Eingriff in die Rechtssphäre nunmehr konkret Betroffener die Einhaltung des Zollrechtes sicherstellen sollen. Da Entziehungshandlungen reine Tathandlungen sind, ist eine innere Einstellung bereits im Zuge der Einbringung im Hinblick auch auf den Charakter der unzulässigen Kabotage…
nicht vor. Sofern die Fahrzeuge mit denen diese Verkehrsdienste durchgeführt werden, einen hohen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (dies ist durch technische Fahrzeugberichte für Busse und ein Kontrolldokument nachzuweisen - Art. 7 Abs. 2), unterliegen Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten nicht…
…Diese konkret begonnenen Maßnahmen sind all jene, die durch Eingriff in die Rechtssphäre nunmehr konkret Betroffener die Einhaltung des Zollrechtes sicherstellen sollen. Da Entziehungshandlungen reine Tathandlungen sind, ist eine innere Einstellung bereits im Zuge der Einbringung im Hinblick auch auf den Charakter der unzulässigen Kabotage…
…Diese konkret begonnenen Maßnahmen sind all jene, die durch Eingriff in die Rechtssphäre nunmehr konkret Betroffener die Einhaltung des Zollrechtes sicherstellen sollen. Da Entziehungshandlungen reine Tathandlungen sind, ist eine innere Einstellung bereits im Zuge der Einbringung im Hinblick auf den Charakter der unzulässigen Kabotage als…
…Gemeinschaft verbracht worden wäre, ist in der Abgabe einer Zollanmeldung nach Wiederausfuhr der Ware keine Beteiligung an einer Entziehungshandlung zu sehen. Einerseits wäre die Zollschuld dann nämlich schon vorher durch eine unzulässige Behandlung (Wartung bzw Reparatur) in der vorübergehenden Verwahrung entstanden. Eine unzulässige Behandlung an…
…Laut Schwarz/Wockenfoth, ähnlich aber auch laut Witte und Summersberger, wären diese Personen mit der Vornahme von eigenen Entziehungshandlungen aber bereits nach dem 1.Anstrich "Entziehende": Daraus läßt sich folgern, dass eine Beteiligung auch ohne eigenes Handeln möglich ist. Nach Dafürhalten der genannten Autoren ist…
…in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht. Es sei für den Bf. die Zollschuld (Art. 203 Abs. 3, erster Anstrich) jeweils als Folge einer Entziehungshandlung nach Art. 203 Abs. 1 ZK im Zeitpunkt der Wegbringung der Zigaretten vom Amtsplatz (Art. 203 Abs. 2 ZK) entstanden…
…sei der Vermerk "Achtung Zollgut" angebracht gewesen und es seien keine Manipulationen erfolgt. Es bestehe keine Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme der Bf. Eine Entziehungshandlung habe allenfalls der Lenker gesetzt. Ein "faktisches Versandverfahren" liege nur bei Falschbezeichnungen von Waren vor. Schließlich sei "jedenfalls die Vorschreibung gemäß …
…bestimmte Entziehung besteht (Witte in Witte, ZK5 Art 203 Rz 18 mwN; Witte in Witte, UZK7 Art 79 Tz 308). Der Antragsteller war aber an keinerlei Entziehungshandlung im Zusammenhang mit den bescheidgegenständlichen Carnet-TIRs beteiligt, sodass auch keine Zollschuldnerschaft nach Artikel 203 (3), 2. Gedankenstrich…
…Handlung und einer (jeweils) bestimmten Entziehung besteht (Witte in Witte, ZK5 Art 203 Rz 18 mwN). 2.2 Ing. A B war aber an keinerlei Entziehungshandlung im Zusammenhang mit den bescheidgegenständlichen 251 Carnet-TIRs beteiligt war, sodass auch keine Zollschuldnerschaft nach Artikel 203 (3), 2…
…Handlung und einer (jeweils) bestimmten Entziehung besteht (Witte in Witte, ZK5 Art 203 Rz 18 mwN). 2.2 Ing. A B war aber an keinerlei Entziehungshandlung im Zusammenhang mit den bescheidgegenständlichen 31 Carnet-TIRs beteiligt war, sodass auch keine Zollschuldnerschaft nach Artikel 203 (3), 2…
…aus der zollamtlichen Überwachung) erblickt und diese Norm auch in den Spruch aufgenommen. Die Bescheidberichtigung dient bloß der Klarstellung, dass im Verhalten der Beteiligten eine solche Entziehungshandlung zu sehen ist. Eine Entscheidung über den Antrag der Bf. auf Anwendung der Bestimmungen der Art. 236 bzw…
…versetzt wurde, die ihr zukommende zollamtliche Überwachung auszuüben, dass die dem Bf. von der Finanzstrafbehörde vorgeworfene Handlungsweise (Erstellung bzw. Einreichung von Verzollungsanmeldungen ohne vorherige Erledigung des Versandscheinverfahrens) keine Entziehungshandlung iSd Art. 203 Abs. 1 ZK und damit auch keine Tathandlung gemäß § 35 Abs. 1 lit…
…und die Zollverwaltung jederzeit die Möglichkeit hat, auf die Ware zuzugreifen, da ja damit eine zollamtliche Überwachung der Ware nach wie vor gewährleistet ist, eine Entziehungshandlung gemäß Art. 203 Abs. 1 ZK regelmäßig gar nicht möglich sein wird (Rz 5c zu Art. 203). In Rz…
…auf Witte, Zollkodex3, Art 213 Rz 4 und 7). Ein "Grad der Verfehlung" bei einem der Beteiligten ist verfahrensgegenständlich nicht feststellbar. Die Entziehungshandlung beruht offensichtlich auf einem Missverständniss zwischen dem Warenführer, der A-GmbH, und der Anmelderin der Waren im e-zoll-System, der Spedition…
…28. August 2013 aus der vorübergehenden Verwahrung und nicht erst am 29. August 2013 aus der aktiven Veredelung entzogen wurde. Ein Entziehen von Waren aus der vorübergehenden Verwahrung ohne Zustimmung durch die Zollbehörden ist eine geradezu typische Entziehungshandlung im Sinne von Art. 203 Abs. 1…
…sich als Beförderin der leeren Kesselwaggons von E. bzw. F. nach G. in keinerlei Hinsicht einer Entziehungshandlung oder an einer Mittäterschaft schuldig gemacht. Weder sei die Bf. für eine Ausfuhr- oder Einfuhrverzollung zuständig gewesen. Auch habe die Bf. die Ware nicht der zollamtlichen Überwachung entziehen…
…2008 eingebrachte Antrag auf Erlass gem. Art. 239 ZK. Der Bf. stellt dabei die Entziehungshandlung nicht in Abrede. Er stützt sein Vorbringen vielmehr erkennbar auf die zollwertrechtliche Komponente des streitgegenständlichen Abgabenverfahrens und behauptet, der NN. könne nicht vorgehalten werden, in betrügerischer oder fahrlässiger Weise gehandelt…
…Zollverfahren mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben, entzogen wurden. Im Sachverhalt finden sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen betrügerischer Absicht bzw. für ein beabsichtigtes Entziehen. Die Entziehungshandlung erfolgte somit auch "irrtümlich" im Sinne des Art. 900 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO (vgl. Witte, Zollkodex…
…es unterlassen hat, geeignete interne Kontrollmaßnahmen vorzusehen und auch vorzunehmen, die die Erreichung der geforderten Bestandsgenauigkeit gewährleisten. Dieses Versäumnis hat eine zeitnahe Aufdeckung der Entziehungshandlung verhindert und ist daher mitverantwortlich dafür, dass weder die Zollbehörde noch die Bf. selbst Schritte unternehmen hätte können, um die…