…von der Zigarettenmarke Superkings auszugehen. Zur Verneinung der örtliche Zuständigkeit der österreichischen Zollbehörde zur Abgabenerhebung bzw. zur Verneinung der Entstehung der Tabaksteuerschuld in Österreich wird nachstehendes ausgeführt: Die Zollschuld entsteht grundsätzlich dort wo der die Zollschuld begründende Tatbestand verwirklicht worden ist. Der Ort der Zollschuldentstehung…
…von der Zigarettenmarke Superkings auszugehen. Zur Verneinung der örtliche Zuständigkeit der österreichischen Zollbehörde zur Abgabenerhebung bzw. zur Verneinung der Entstehung der Tabaksteuerschuld in Österreich wird nachstehendes ausgeführt: Die Zollschuld entsteht grundsätzlich dort wo der die Zollschuld begründende Tatbestand verwirklicht worden ist. Der Ort der Zollschuldentstehung…
…unter der aufschiebenden Bedingung der Entrichtung von € 150,00 teilweise nachgesehen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollmates Wien vom 5. Dezember 2003 wies das Zollamt Wien den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.)auf Nachsicht der mit Bescheid vom 18. Juli 2003 vorgeschriebenen Tabaksteuerschuld in der Höhe…
…Abs. 2 i.V.m. § 10 Z 2 Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) in der Zeit vom 9. Jänner 2002 bis zum 14. Oktober 2004 für insgesamt 1.088.597.000 Stück (5.370.985 Stangen) Zigaretten entstandene Tabaksteuerschuld erstmalig gemäß § 201 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) festgesetzt…
…Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Art. 221 Abs.3 ZK : Die Mitteilung an den Zollschuldner darf nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Diese Frist wird ab dem Zeitpunkt ausgesetzt…
…Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verfahrens ist somit die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses mit seinen wesentlichen Sachverhaltselementen (hier nur die Zollschuld ohne Einfuhrumsatzsteuerschuld und Tabaksteuerschuld), unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Beilagen: 1 Berechnung des Zolls 1 Berechnung der Abgabenerhöhung …
…Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verfahrens ist somit die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses mit seinen wesentlichen Sachverhaltselementen (hier nur die Zollschuld ohne Einfuhrumsatzsteuerschuld und Tabaksteuerschuld), unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Beilagen: 1 Berechnung des Zolls 1 Berechnung der Abgabenerhöhung …
…Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verfahrens ist somit die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses mit seinen wesentlichen Sachverhaltselementen (hier nur die Zollschuld ohne Einfuhrumsatzsteuerschuld und Tabaksteuerschuld), unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Beilagen: 1 Berechnung des Zolls 1 Berechnung der Abgabenerhöhung …
…als Bf bezeichnet) eine Tabaksteuerschuld in Höhe von € 1.249.820,00 vor und setzte gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO gleichzeitig einen Säumniszuschlag in Höhe von € 24.996,40 fest. Aufgrund des Ergebnisses durchgeführter Ermittlungen, der Aussage des Bf und des…
…Bf) gemäß § 24 Abs. 1 und Abs. 5 Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) gesamtschuldnerisch in der Zeit vom 16. Juni 2004 bis zum 1. September 2004 für insgesamt 65.204,00 kg Tabakfeinschnitt entstandene Tabaksteuerschuld (6TS) erstmalig gemäß § 201 Abs. 1 BAO festgesetzt, die darauf lastenden Säumniszuschläge…
…würde). Zur Abgabenart Tabaksteuer ist auszuführen, dass mit der schmugglerischen Einbringung der Zigaretten aus dem Drittland Ukraine oder Schweiz in den EU-Mitgliedstaat Polen eine solche Verbrauchsteuerschuld entsteht, wenn das polnische Abgabenrecht dies vorsieht. Für das Entstehen einer Tabaksteuerschuld in Österreich ist zu beachten, dass…
…Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148) im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. (3) Der Kleinverkaufspreis ist vom Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos je Stück und für Rauchtabak je Packung, wie sie üblicherweise an Verbraucher abgegeben wird, zu bestimmen…
…Bf) gemäß § 24 Abs. 1 und Abs. 5 Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) gesamtschuldnerisch in der Zeit vom 9. Jänner 2002 bis zum 14. Oktober 2004 für insgesamt 1.023.393,00 kg Tabakfeinschnitt entstandene Tabaksteuerschuld (6TS) erstmalig gemäß § 201 Abs. 1 BAO festgesetzt, die darauf lastenden…
…Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148) im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. (3) Der Kleinverkaufspreis ist vom Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos je Stück und für Rauchtabak je Packung, wie sie üblicherweise an Verbraucher abgegeben wird, zu bestimmen…
…Es ist aber das bereits der erste und einzige Grund der Entstehung einer Abgabenschuld. Eine zusätzliche, darüber hinausgehende Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, wie sie im Tatbestand des § 33 Abs.1 FinStrG angeführt ist, trifft den Bf. hingegen nicht. Denn bei der bereits entstandenen Abgabenverpflichtung entfällt…
…eine Ermessensentscheidung gemäß § 20 BAO dar und ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Nach dem Tod des mithaftenden Auftraggebers ist der Bf. als alleiniger Abgabenschuldner verblieben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 14…
…aus dem Steueraussetzungsverfahren gleichgestellt und ziehe die Entstehung einer Tabaksteuerschuld nach sich. Die Steuerschuld entstehe nach § 24 Abs. 5 auch für den Beförderer von Tabakwaren. Dagegen wurde mit Fax vom 19. April 2007 in offener Frist berufen. In der Berufung hat die Bf vor allem…
…Die dazu relevanten abgaben- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen in der zeitbezogenen Fassung sind : Art. 221 ZK (idF ab 19.12.2000) : Abs.3 : Die Mitteilung an den Zollschuldner darf nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen…
…müssen nur objektive Voraussetzungen, wie insbesondere das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort zu dem Zeitpunkt erfüllt sein, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (EuGH 1.2.2001, C-66/99). Weil die Entziehung ein Realakt, eine reine Tathandlung ist…
…müssen nur objektive Voraussetzungen, wie insbesondere das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort zu dem Zeitpunkt erfüllt sein, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (EuGH 1.2.2001, C-66/99). Weil die Entziehung ein Realakt, eine reine Tathandlung ist…