… 6 von der Tabaksteuer befreit sind. Von den dann verbleibenden Mengen hat der Steuerschuldner die Tabaksteuer zu berechnen (Selbstberechnung). Gemäß Abs. 4 leg.cit. ist in den Fällen der Entstehung der Tabaksteuerschuld nach § 9 Abs. 1 die Steuer bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei dem…
…von der Zigarettenmarke Superkings auszugehen. Zur Verneinung der örtliche Zuständigkeit der österreichischen Zollbehörde zur Abgabenerhebung bzw. zur Verneinung der Entstehung der Tabaksteuerschuld in Österreich wird nachstehendes ausgeführt: Die Zollschuld entsteht grundsätzlich dort wo der die Zollschuld begründende Tatbestand verwirklicht worden ist. Der Ort der Zollschuldentstehung…
…von der Zigarettenmarke Superkings auszugehen. Zur Verneinung der örtliche Zuständigkeit der österreichischen Zollbehörde zur Abgabenerhebung bzw. zur Verneinung der Entstehung der Tabaksteuerschuld in Österreich wird nachstehendes ausgeführt: Die Zollschuld entsteht grundsätzlich dort wo der die Zollschuld begründende Tatbestand verwirklicht worden ist. Der Ort der Zollschuldentstehung…
…5/2009, setzte das Zollamt Innsbruck gegenüber der A-GmbH gemäß § 201 Abs 1 und Abs 2 Z 3 BAO eine nach § 24 Abs 1 und Abs 5 Z 1 Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) in Höhe von € 1,319.505,26 entstandene Tabaksteuerschuld fest. Da…
…215 Abs. 4 ZK ist der Zoll eine Abgabe im Sinne des Finanzstrafgesetzes. Nach § 2 Abs. 1 ZollR-DG und § 26 Abs. 1 UStG gilt dies auch für die Einfuhrumsatzsteuer. Für die Entstehung der Tabaksteuerschuld knüpft das Tabaksteuergesetz zwar ebenfalls an die Zollvorschriften an, beschränkt…
…unter der aufschiebenden Bedingung der Entrichtung von € 150,00 teilweise nachgesehen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollmates Wien vom 5. Dezember 2003 wies das Zollamt Wien den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.)auf Nachsicht der mit Bescheid vom 18. Juli 2003 vorgeschriebenen Tabaksteuerschuld in der Höhe…
…dass die Bf. die Bezieherin der Tabakwaren im Sinne des § 27 Abs.1 Z.1 TabStG ist, ausschließlich darauf gestützt, dass diese die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang genommen hat. Bei der Entstehung der Steuerschuld nach § 27 Abs.1 Z.1 TabStG reicht die bloße…
…Abs. 2 i.V.m. § 10 Z 2 Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) in der Zeit vom 9. Jänner 2002 bis zum 14. Oktober 2004 für insgesamt 1.088.597.000 Stück (5.370.985 Stangen) Zigaretten entstandene Tabaksteuerschuld erstmalig gemäß § 201 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) festgesetzt…
…Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Art. 221 Abs.3 ZK : Die Mitteilung an den Zollschuldner darf nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Diese Frist wird ab dem Zeitpunkt ausgesetzt…
…Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verfahrens ist somit die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses mit seinen wesentlichen Sachverhaltselementen (hier nur die Zollschuld ohne Einfuhrumsatzsteuerschuld und Tabaksteuerschuld), unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Beilagen: 1 Berechnung des Zolls 1 Berechnung der Abgabenerhöhung …
…Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verfahrens ist somit die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses mit seinen wesentlichen Sachverhaltselementen (hier nur die Zollschuld ohne Einfuhrumsatzsteuerschuld und Tabaksteuerschuld), unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Beilagen: 1 Berechnung des Zolls 1 Berechnung der Abgabenerhöhung …
…Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verfahrens ist somit die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses mit seinen wesentlichen Sachverhaltselementen (hier nur die Zollschuld ohne Einfuhrumsatzsteuerschuld und Tabaksteuerschuld), unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Beilagen: 1 Berechnung des Zolls 1 Berechnung der Abgabenerhöhung …
…als Bf bezeichnet) eine Tabaksteuerschuld in Höhe von € 1.249.820,00 vor und setzte gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO gleichzeitig einen Säumniszuschlag in Höhe von € 24.996,40 fest. Aufgrund des Ergebnisses durchgeführter Ermittlungen, der Aussage des Bf und des…
…Bf) gemäß § 24 Abs. 1 und Abs. 5 Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) gesamtschuldnerisch in der Zeit vom 16. Juni 2004 bis zum 1. September 2004 für insgesamt 65.204,00 kg Tabakfeinschnitt entstandene Tabaksteuerschuld (6TS) erstmalig gemäß § 201 Abs. 1 BAO festgesetzt, die darauf lastenden Säumniszuschläge…
…würde). Zur Abgabenart Tabaksteuer ist auszuführen, dass mit der schmugglerischen Einbringung der Zigaretten aus dem Drittland Ukraine oder Schweiz in den EU-Mitgliedstaat Polen eine solche Verbrauchsteuerschuld entsteht, wenn das polnische Abgabenrecht dies vorsieht. Für das Entstehen einer Tabaksteuerschuld in Österreich ist zu beachten, dass…
…Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148) im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. (3) Der Kleinverkaufspreis ist vom Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos je Stück und für Rauchtabak je Packung, wie sie üblicherweise an Verbraucher abgegeben wird, zu bestimmen…
…Bf) gemäß § 24 Abs. 1 und Abs. 5 Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) gesamtschuldnerisch in der Zeit vom 9. Jänner 2002 bis zum 14. Oktober 2004 für insgesamt 1.023.393,00 kg Tabakfeinschnitt entstandene Tabaksteuerschuld (6TS) erstmalig gemäß § 201 Abs. 1 BAO festgesetzt, die darauf lastenden…
…September 2013, Zahl: 700000/xxxxx/16/2008, betreffend Tabaksteuer und Säumniszuschlag zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides des Zollamtes Graz vom 20. September 2013 wird dahingehend geändert, dass die Tabaksteuerschuld für den Beschwerdeführer A gemäß § 27 Abs. 2 Tabaksteuergesetz 1955 idgF (TabStG) entstanden…
…Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148) im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. (3) Der Kleinverkaufspreis ist vom Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos je Stück und für Rauchtabak je Packung, wie sie üblicherweise an Verbraucher abgegeben wird, zu bestimmen…
…Zollvorschriften anknüpfen, eine tabaksteuerschuldrechtlich relevante Einfuhr aber nur dann vorliegt, wenn Tabakwaren unmittelbar aus einem Drittland bzw. Drittgebiet eingebracht werden und derartiges bei einem an einen Schmuggel anschließenden Transport durch zumindest einen weiteren Mitgliedstaat vor der Einfuhr nach Österreich, nicht der Fall ist. Damit kommen…